Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 18.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 18.03.2021 | ö | 3.2 |
Beschluss
Auf der Grundlage des geänderten Bebauungsplan-Entwurfs des Büros des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 18.03.2021 ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung vom 18. Januar bis 17. Februar 2021 werden zusammen mit den weiteren Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung behandelt und abgewogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.06.2022 08:56 Uhr