Datum: 28.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Lehrsaal
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rathauserweiterung; Sachstand mit vorausgehender Besichtigung - Treffpunkt 17:00 Uhr Im Berg
2 Stellplatzsatzung; Rechtsrahmen und Spielräume
3 Bauleitplanung für das Wohngebiet "Söltlstraße-West": Aufstellungsbeschluss, Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
4 Erweiterung der Grundschule; Bedarfsplanung für das Raumprogramm (hinsichtlich der Klassen- und Nebenräume) und weiteres Vorgehen
5 Übernahme des Betriebs der gebundenen Ganztagsschule und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Neunburg vorm Wald durch die AWO Kreisverband-Schwandorf e.V. mit Abschluss eines Defizitvertrages
6 Schülerbeförderung - Anpassung der Kilometerpauschale für den freigestellten Schülerverkehr zur Grundschule Neunburg vorm Wald
7 Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Neunburg vorm Wald, gültig ab 01.09.2022
8 Neubau einer Tagespflegeeinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 772 der Gemarkung Neunburg vorm Wald durch die Caritas Sozialstation Neunburg vorm Wald e. V., Bahnhofstraße 9, 92431 Neunburg vorm Wald; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag
9 Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2022 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald mit Finanz- und Stellenplan (Beschlussfassung Finanz- und Stellenplan, Erlass der Haushaltssatzung)
10 Anpassung der Heimentgelte des Marienheimes Neunburg vorm Wald zum 1. September 2022 nach SGB XI und XII; Antragstellung und Ermächtigung zur Annahme des Verhandlungsergebnisses mit dem Bezirk und den Pflegekassen
11 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt, der Spitalstiftung, des Eigenbetriebes Gesundheitszentrum Ostoberpfalz und des Eigenbetriebes Stadtwerke Neunburg vorm Wald; Behandlung des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses, sowie Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Neunburg vorm Wald mit Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)
12 Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Ergebnisverwendungen und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
13 Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021

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1. Rathauserweiterung; Sachstand mit vorausgehender Besichtigung - Treffpunkt 17:00 Uhr Im Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö 1
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2. Stellplatzsatzung; Rechtsrahmen und Spielräume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö 2
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3. Bauleitplanung für das Wohngebiet "Söltlstraße-West": Aufstellungsbeschluss, Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Söltlstraße-West“ in Neunburg vorm Wald. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den FlNr. 663 und die Teilflächen aus den Grundstücken mit den FlNrn. 659, 652 und 652/3 der Gemarkung Neunburg vorm Wald und führt die Bezeichnung „Söltlstraße-West“. 
 
Folgende vorrangige Planungsziele werden verfolgt:
 
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Schaffung von Einzelbaugrundstücken 
  • Schaffung der Voraussetzungen zur Sicherung der notwendigen Erschließung
  • Möglichst großzügige Festsetzungen, allerdings unter Berücksichtigung der topographischen Situation und der städtebaulichen Wirkungen
  • Förderung bzw. Unterstützung regenerativer Energienutzung
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im sog. „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
 
Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 
 
Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 28.07.2022 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Erweiterung der Grundschule; Bedarfsplanung für das Raumprogramm (hinsichtlich der Klassen- und Nebenräume) und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Maßnahmen an der Grundschule Neunburg vorm Wald:

Die Grundschule Neunburg vorm Wald wird aufgrund des festgestellten Bedarfs auf dem Schulgrundstück in der Ledererstraße 22 erweitert.

Von den vorgestellten Erweiterungsstudien in der Stadtratssitzung am 05.05.2022 des Architekturbüros Michael Steidl für die Vergrößerung der Grundschule Neunburg vorm Wald wird die Umsetzung der vom Stadtrat favorisierte Variante I in der Fassung vom 4. Mai 2022 lt. Anlage beschlossen. Sie soll, soweit das durch die Regierung der Oberpfalz freigegebene Raumprogramm unterzubringen ist, Grundlage des Vorentwurfs und Entwurfs mit Kostenberechnung sein.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf sowie die Architektenvertragserweiterung mit der Regierung der Oberpfalz abzustimmen. Ebenso abzuklären mit der Regierung ist die Ausschreibungspflicht von Architektenleistungen. Sollte dies der Fall sein, ist die Dienstleistung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Ebenso ist die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Eingabeplanung zu beauftragen und den Zuwendungsantrag bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Ebenso sind die weiteren Fördermöglichkeiten (Holzbauförderung, BAFA, etc.) abzuklären und soweit als möglich in Anspruch zu nehmen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die nötigen Anträge im Zusammenhang mit der Grundschulerweiterung zu stellen.

Aufgrund der zu erwartenden Kostenbelastungen für den Stadthaushalt ist der ab 2024 geplante Schuldenabbau hinauszuschieben. Die erforderlichen Ausgabeansätze, die derzeit nur grob geschätzt werden können, sind im Haushalt 2023, bzw. in der neuen Finanzplanung zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Übernahme des Betriebs der gebundenen Ganztagsschule und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Neunburg vorm Wald durch die AWO Kreisverband-Schwandorf e.V. mit Abschluss eines Defizitvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Kooperationsvertrag der Grundschule Neunburg vorm Wald mit der AWO Kreisverband Schwandorf e.V. bezüglich des Betriebs der Ganztagsschule und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Neunburg vorm Wald ab dem Schuljahr 2022/2023. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Schuljahr. Eine weitere, jeweils jährliche Verlängerung ist möglich. Die entsprechenden Haushaltsansätze im Stadthaushalt sind anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Schülerbeförderung - Anpassung der Kilometerpauschale für den freigestellten Schülerverkehr zur Grundschule Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Aufgrund der Erhöhungsanträge durch das Busunternehmen Bauer für den freigestellten Schülerverkehr und das Busunternehmen Maderer für die Kindergartenbeförderung werden die Kilometerpauschalen von Juni bis Juli 2022 und ab dem Schuljahr 2022/2023 wie folgt angepasst: 

1.1 Erhöhung Busunternehmen Bauer um 7,5 % von Juni bis Juli 2022: 
  • Schulbus von netto 2,36 € auf netto 2,54 € (zzgl. 7 % MwSt.)

1.2 Erhöhung Busunternehmen Maderer um 7,5 % von Juni bis Juli 2022: 
  • Kindergartenbus von netto 1,13 € auf netto 1,21 € (zzgl. 7 % MwSt.)

2.1 Erhöhung Busunternehmen Bauer um 11,5 % ab dem Schuljahr 2022/2023
  • Schulbus von netto 2,54 € auf netto 2,83 € (zzgl. 7 % MwSt.)

2.2 Erhöhung Busunternehmen Maderer um 11,5 % ab dem Schuljahr 2022/2023:
  • Kindergartenbus von netto 1,21 € auf netto 1,35 € (zzgl. 7 % MwSt.)

Die Entgeltsteigerungen (Nr. 2.1 und 2.2) um 11,5 % beziehen sich auf Basis der ersten getroffenen Erhöhungen für Juni und Juli 2022 um 7,5 % (Nr.1.1 und 1.2). Somit beträgt die Gesamtsteigerung bis zu 20 % vom Ursprungspreis wg. Zinseszinseffekt.

Weitere Erhöhungsanträge bleiben den Busunternehmen vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Neunburg vorm Wald, gültig ab 01.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Anhebung der Vergütung der freiberuflichen Musikschullehrkräfte für eine Musikschulunterrichtsstunde (45 Minuten) ab 1. September 2022 von 25,00 Euro auf 27,00 Euro.

Ebenso beschließt der Stadtrat die beiliegende Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Neunburg vorm Wald. Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 1. September 2022 in Kraft. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Neubau einer Tagespflegeeinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 772 der Gemarkung Neunburg vorm Wald durch die Caritas Sozialstation Neunburg vorm Wald e. V., Bahnhofstraße 9, 92431 Neunburg vorm Wald; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö 8

Beschluss

Dem Antrag auf Neubau einer Tagespflegeeinrichtung auf dem Grundstück FlNr. 772 der Gemarkung Neunburg vorm Wald durch die Caritas Sozialstation Neunburg vorm Wald e. V., Bahnhofstraße 9, 92431 Neunburg vorm Wald, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2022 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald mit Finanz- und Stellenplan (Beschlussfassung Finanz- und Stellenplan, Erlass der Haushaltssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 9

Beschluss 1

Dem Finanzplan für die Jahre 2021 – 2025 wird vollinhaltlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2022 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2022. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Anpassung der Heimentgelte des Marienheimes Neunburg vorm Wald zum 1. September 2022 nach SGB XI und XII; Antragstellung und Ermächtigung zur Annahme des Verhandlungsergebnisses mit dem Bezirk und den Pflegekassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Antragstellung und der geplanten Anpassung der Heimentgelte durch den Träger des Marienheimes, die Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, ab dem 01.09.2022 wg. dem berechneten Anstieg der Personal- und Sachkosten wird zugestimmt.

Die Verhandlungen über die Vergütungen nach dem SGB XI und SGB XII für die allgemeinen Pflegeleistungen, für die Unterkunft und Verpflegung, für die Tagespflege und die Fahrtkosten, für die eingestreute Kurzzeitpflege, die Vergütung für die rüstigen Heimbewohner, den Betreuungszuschlag nach § 43b SGB XI, den Ausbildungszuschlag/Ausbildungsumlage und die Berücksichtigung von „Sonstigen Diensten“ im Marienheim zwischen Vertretern der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, dem Bezirk Oberpfalz und den Pflegekassen im Juli/August 2022 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Der Bürgermeister, bzw. die Beauftragte für das Marienheim, Frau Marianne Deml, wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen, die Verhandlungsergebnisse zu akzeptieren, und die entsprechenden Verträge mit den genannten Einrichtungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt, der Spitalstiftung, des Eigenbetriebes Gesundheitszentrum Ostoberpfalz und des Eigenbetriebes Stadtwerke Neunburg vorm Wald; Behandlung des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses, sowie Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Neunburg vorm Wald mit Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 11

Beschluss 1

Beschluss RPA 1 „Personalverwaltung“:

Der Stadtrat beschließt den Sachbereich 10.1 (Personalwesen) mit einer weiteren Kraft neben Herrn Mösbauer zumindest stundenweise auszustatten. Diese Kraft soll in das Themenfeld der Lohnabrechnung so eingebunden werden, dass diese bei einem Ausfall von Herrn Mösbauer die Lohnabrechnung weiterführen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss RPA 2 „Stadt- und Pfarrbücherei“:

Der Stadtrat beschließt, dass in Absprache mit dem Kuratorium der Bücherei, mit Frau Lang und Frau Käsbauer die Ausstattung der Bücherei sinnvoll ergänzt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Standort für die Bücherei im Pfarrheim zukünftig beibehalten werden kann. Sollte dies der Fall sein, muss der Eingangsbereich umgeplant und neu gestaltet werden. Hierfür sind zeitnah die notwendigen Planungen in Absprache mit der Pfarrei vorzunehmen, die dann vom Stadtrat endgültig zu billigen sind. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss RPA 3 „Belegarchivierung“:

Der Stadtrat beschließt, dass weiterhin alle Rechnungen in Papierform bis zum Prüfungsjahr 2023 gesammelt werden sollen. Parallel dazu soll gemeinsam mit der Verwaltung eine praktikable Prüfungsmöglichkeit für den RPA erarbeitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Feststellung der Jahresrechnungen:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse (vgl. Art. 103 GO), sowie der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten, bzw. wenn keine Einwendungen mehr bestehen, stellt der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnungen fest.
Die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 werden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den beiliegenden Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Entlastung:
Wenn keine Einwendungen gegen die Jahresrechnungen bestehen, beschließt der Stadtrat die Entlastung. Zu den Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 wird mit dem im vorstehenden Beschluss festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.

(Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung ohne den Ersten Bürgermeister gem. Art. 102 Abs. 3 GO und Art. 49 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Ergebnisverwendungen und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 12

Beschluss 1

Feststellung der Jahresrechnung (A)
Die Jahresrechnung 2020 wird wie vorgelegt vom Stadtrat festgestellt.
Die Jahresergebnisse 2020 sind wie folgt zu verwenden:


Buchungskreis 2 (Alten- und Pflegeheim Marienheim):

Jahresergebnis        Euro
2020:        + 278.143,57

Der Jahresüberschuss 2020 ist auf neue Rechnung vorzutragen.


Buchungskreis 3 (Seniorenwohnanlage):

Jahresergebnis        Euro
2020:        + 15.715,99

Der Jahresüberschuss 2020 ist auf neue Rechnung vorzutragen.


Buchungskreis 4 (Spitalhof und sonstige Mietwohnungen):

Jahresergebnis        Euro
2020:        + 6.750,93

Der Jahresüberschuss 2020 ist auf neue Rechnung vorzutragen. 


Buchungskreis 5 (Land- und Forstwirtschaft):

Jahresergebnis        Euro
2020:        + 26.866,37

Der Jahresüberschuss 2020 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Entlastung (B)
Über die Jahresrechnung 2020 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt
(Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt - Art. 49 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 13

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen in Höhe von bis zu 2.000.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Darlehensaufnahme kann aus wirtschaftlichen Gründen auch auf mehrere Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgeteilt werden, auch im Hinblick auf den geplanten Schuldenabbau ab 2024. Die Darlehenslaufzeiten und Zinsbindungen können daher unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte flexibel gestaltet werden.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2021. Von dem dafür gebildeten Darlehenshaushaltseinnahmerest aus dem Jahr 2021 in Höhe von 2.000.000,00 Euro steht noch die gesamte Summe zur Verfügung. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 11:04 Uhr