Datum: 28.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter"
1.1 Genehmigung des geänderten Durchführungsvertrages
1.2 Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
1.3 Billigung des Bebauungsplans und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
2 Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplan zum Schutz des Zentralen Versorgungsbereichs
3 1. Änderung des Bebauungsplans "Kleine Seigen"; Änderungsbeschluss, Billigung der Änderungsplanung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
4 Resterschließung des Baugebietes Penting-Ost; Änderung des Bebauungsplans und der Erschließungsplanung zur Errichtung eines Wendehammers
5 Erschließung des Baugebietes "Kleine Seigen"; Vergabe der Erschließungsmaßnahmen
6 Erneuerung der Wasserleitung, Kanalsanierung, Straßeninstandsetzung, DSL-Leerrohrverlegung und Gehwegausbau in der Austraße und Katzdorfer Straße; Vergabe der Bauarbeiten für den Gehwegausbau und der DSL-Verrohrung
7 Städtebauförderprogramm "Aktive Zentren"
7.1 Bestätigung der nach dem Kommunalen Förderprogramm durchgeführten Maßnahmen
7.2 Billigung des Parkraumkonzepts Innenstadt
8 Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
9 Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für den Anbau und die Sanierung der Grundschule in der Ledererstr. 22 gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
10 Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für den Erwerber des Bauhofgeländes gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

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1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 1
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1.1. Genehmigung des geänderten Durchführungsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 1.1

Beschluss

Dem beiliegenden Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter“ Neunburg vorm Wald mit den darin genannten Bedingungen wird inhaltlich zugestimmt. Der beiliegende Durchführungsvertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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1.2. Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 1.2
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1.3. Billigung des Bebauungsplans und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 1.3

Beschluss

Unter Berücksichtigung der Abwägungsbeschlüsse unter TOP 2.2. dieser Sitzung sowie der Abwägungsbeschlüsse in den Sitzungen am 21. Mai 2015 (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) sowie der Sitzung am 17. Dezember 2015 (erste und zweite öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung) und unter ausdrücklichen Bezugnahme auf das vereinfachte Raumordnungsverfahren der Regierung der Oberpfalz beschließt der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter“ in der Fassung vom 28. April 2016 als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf mit den darin genannten Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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2. Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplan zum Schutz des Zentralen Versorgungsbereichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 2

Beschluss

Die Beschlüsse Nrn. 21 und 22 des Stadtrates in der Sitzung am 18. April 2013 über die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Schutz des Zentralen Versorgungsbereichs bzw. die Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Galgenberg Neunburg vorm Wald“ werden aufgehoben. Das geplante Bauleitplanverfahren wird nicht mehr weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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3. 1. Änderung des Bebauungsplans "Kleine Seigen"; Änderungsbeschluss, Billigung der Änderungsplanung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Einleitung des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Kleine Seigen“ mit dem Ziel, dort auf kleinen Parzellen eine Bungalow-Anlage zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Änderungsentwurf zu erstellen und damit mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Resterschließung des Baugebietes Penting-Ost; Änderung des Bebauungsplans und der Erschließungsplanung zur Errichtung eines Wendehammers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald nimmt die kompromisslose Haltung der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 102 der Gemarkung Penting bedauernd zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplans „Penting-Ost“ so vorzubereiten, dass die Planstraße 1 künftig östlich des Grundstücks Fl.Nr. 102 mit einem Wendehammer endet. Der Änderungsbeschluss ist amtlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren einzuleiten.

Die Fertigstellung und damit die endgültige Herstellung der gesamten Erschließungsanlage „Penting-Ost“ (Am Kirchenfeld) der entsprechend zu ändernden Planstraße 1 ist im kommenden Jahr im Haushalt einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Erschließung des Baugebietes "Kleine Seigen"; Vergabe der Erschließungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 5

Beschluss

Mit den Kanalbauarbeiten (Teilleistung 1) und Straßenbauarbeiten (Teilleistung 2) im Baugebiet „Kleine Seigen“ wird die Firma Seebauer aus Girnitz auf der Grundlage der geprüften Bruttongebotssumme in Höhe von 202.530,42 und 192.947,31 € beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Erneuerung der Wasserleitung, Kanalsanierung, Straßeninstandsetzung, DSL-Leerrohrverlegung und Gehwegausbau in der Austraße und Katzdorfer Straße; Vergabe der Bauarbeiten für den Gehwegausbau und der DSL-Verrohrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 6

Beschluss

Die Baufirma Steininger GmbH aus Neunburg vorm Wald erhält den Auftrag für den Ausbau der Gehwege und DSL-Verrohrung (Teilleistung 4) im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung, Kanalsanierung und Straßeninstandsetzung in der Austraße und Katzdorfer Straße zum Angebotspreis von brutto 223.300,62 € auf der Basis ihres Angebotes vom 06.04.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Städtebauförderprogramm "Aktive Zentren"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 7
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7.1. Bestätigung der nach dem Kommunalen Förderprogramm durchgeführten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 7.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von den im vergangenen Jahr durchgeführten Maßnahmen des Kommunalen Förder- und Geschäftsflächenprogramms Kenntnis und begrüßt diese ausdrücklich. Es wird bestätigt, dass die durchgeführten Maßnahmen den Sanierungs- bzw. Gestaltungszielen der Gestaltungsfibel entsprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.2. Billigung des Parkraumkonzepts Innenstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö 7.2

Beschluss

Das vom Architekturbüro Kirchberger in Regensburg erstellte Parkplatzkonzept Innenstadt Neunburg vorm Wald mit Vorstadt vom 4. März 2016 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende BayernLabo-Darlehen mit der Nummer 10000 53184 der Stadt Neunburg vorm Wald nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.06.2016 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig (10 Jahre bis Laufzeitende) gewählt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für den Anbau und die Sanierung der Grundschule in der Ledererstr. 22 gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö beratend 9

Beschluss

Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines Förderkredits „Energiekredit Kommunal Bayern“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für die Durchführung energetischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Anbaus und der Sanierung der Grundschule in der Ledererstr. 22. Der zu 0,00 % (Zinsbindung für 10 Jahre) angebotene Kredit soll mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren und drei Tilgungsfreijahren in Anspruch genommen werden. Der zulässige Kreditrahmen der Stadt ist dabei zu beachten.

Sollte der Haushalt 2016 bis zur möglichen Darlehensaufnahme noch keine Rechtskraft erlangt haben, so stehen sowohl für die Darlehensaufnahme entsprechende Haushaltseinnahmereste, bzw. für die Investitionen entsprechende Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2015 zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag abzuschließen. Die max. Fördersumme ist dabei auszunutzen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für den Erwerber des Bauhofgeländes gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.04.2016 ö beschließend 10

Beschluss

Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines Förderkredits „Investkredit Kommunal Bayern“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für den Ankauf des Bauhofgeländes, Fl.Nr. 1409/2 der Gemarkung Neunburg vorm Wald, samt Fahrzeugunterstellhalle und Salzlager am Bärnhof 2 von den Stadtwerken Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH

Der zu 0,00 % (Zinsbindung für 10 Jahre) angebotene Kredit soll in Höhe von 600.000,00 Euro mit einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren und zwei Tilgungsfreijahren in Anspruch genommen werden. Eine geringfügige Schwankung des Zinssatzes von 0,15 % wird akzeptiert. Sollte der Zinssatz für eine Kreditlaufzeit von 20 Jahren unter 0,15 % liegen, so ist diese Variante mit drei Tilgungsfreijahren zu wählen.

Die Ermächtigung für die Darlehensaufnahme stammt aus dem Haushaltsjahr 2015 und wurde als Haushaltseinnahmerest in das aktuelle Haushaltsjahr übertragen. Da die Investition (Ankauf) erst im Haushalt 2016 veranschlagt wurde, kann der Darlehensabruf erst mit Rechtskraft des Haushalts 2016 erfolgen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag abzuschließen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2016 13:29 Uhr