Datum: 26.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitbandausbau; Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Telekom in der Stadt Neunburg vorm Wald
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnanlage am Forstmeisterberg" - 1. Änderung; Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabenträger und weiteres Vorgehen
3 Verkehrsangelegenheit; Fußgängerampel an sog. Becher-Kreuzung
4 Errichtung einer Feuerlöschzisterne im Ortseil Penting; Vorstellung der Entwurfsplanung und Durchführungsbeschluss
5 Anträge der örtlichen Vereine und Institutionen auf Zuschussgewährung gem. den Förderrichtlinien der Stadt Neunburg vorm Wald im Jahr 2023
6 Umsatzsteuerpflicht der Stadt Neunburg vorm Wald, der Eigenbetriebe und der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Neuregelung des § 2b UStG

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1. Breitbandausbau; Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Telekom in der Stadt Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Telekom zum eigenwirtschaftlichen Netzausbau mit Glasfaserkabeln in der Stadt Neunburg vorm Wald ab den Jahren 2024 bis Anfang 2026. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten, um den Glasfaserausbau der Telekom durchführen zu können.

Die Stadt Neunburg vorm Wald wird unter Wahrung ihrer wettbewerbsrechtlich neutralen Position den möglichst flächendeckenden Ausbau einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur der Telekom im Gemeindegebiet unterstützen. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben, werden diese gleichbehandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnanlage am Forstmeisterberg" - 1. Änderung; Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabenträger und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Dem beiliegenden Entwurf einer Vereinbarung über die Kostentragung mit MH Apartments GmbH für das Bauleitplanverfahren „Wohnanlage am Forstmeisterberg – 1. Änderung“ wird zugestimmt. 

Der Vereinbarungsentwurf samt den Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen und das Bauleitplanänderungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Verkehrsangelegenheit; Fußgängerampel an sog. Becher-Kreuzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö 3

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis. Um das Überqueren an den drei Querungshilfen bzw. Zufahrten des Kreisverkehrs am Jobplatz für die Fußgänger noch sicherer zu machen, sind drei Zebrastreifen zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 2

An der Becherkreuzung besteht mit der Umsetzung der sogenannten kleinen Lösung einschließlich Induktionsschleife in der Austraße Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Landratsamt Schwandorf, alles Weitere zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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4. Errichtung einer Feuerlöschzisterne im Ortseil Penting; Vorstellung der Entwurfsplanung und Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö 4

Beschluss

Auf dem Grundstück des Maibaumplatzes in Penting soll eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 146 Kubikmetern in runder Bauweise umgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Genehmigungen einzuholen, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Mit dem Amt für ländliche Entwicklung ist die Änderung bezüglich der ELER-Förderung abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Anträge der örtlichen Vereine und Institutionen auf Zuschussgewährung gem. den Förderrichtlinien der Stadt Neunburg vorm Wald im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Den Vereinen werden, wie im Sachvortrag aufgeführt, die Zuschüsse entsprechend der erlassenen Förderrichtlinien für das Jahr 2023 gewährt und sind bei der Haushaltsplanung bei der Haushaltsstelle 5531.9880 zu veranschlagen. Für die für das Jahr 2023 neu eingegangenen Anträge sind Haushaltsmittel in Höhe von 20.175,66 Euro zu berücksichtigen. Für die Abarbeitung der Anträge aus dem letzten Jahr sind noch Mittel in Höhe von 9.062,85 Euro bereitzustellen. 

Ebenso wird aufgrund der Dringlichkeit der Ersatzbeschaffung des Vereinsbusses für den SC Kleinwinklarn der Abweichung von den Förderrichtlinien zugestimmt und die beantragte Förderung gewährt.

Des Weiteren wird der Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED, wie im Sachvortrag beschrieben, zugestimmt. Zur Finanzierung sind in erster Linie öffentliche Fördermittel und Eigenmittel der Vereine einzusetzen. Werden die Sportplätze auch als Hubschrauberlandeplätze genutzt, so erhöht sich die Förderung aufgrund des öffentlichen Interesses durch die Stadt auf 50 %. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Umsatzsteuerpflicht der Stadt Neunburg vorm Wald, der Eigenbetriebe und der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Neuregelung des § 2b UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Umsatzbesteuerung der Stadt Neunburg vorm Wald mit den Eigenbetrieben und der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald zur Kenntnis. Mit dem Aufbau und dem dauerhaften Betrieb eines internen Kontrollsystems für Steuern in Bezug auf die Einhaltung steuerlicher Pflichten besteht Einverständnis.

Das alte Umsatzsteuerrecht ist noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anzuwenden. Von dieser Optionsmöglichkeit für die Stadt Neunburg vorm Wald mit ihren Eigenbetrieben und der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald ist Gebrauch zu machen. Die Anwendung des § 2b UStG ist bis zum 01.01.2025 zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2023 11:09 Uhr