Datum: 27.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitbandausbau; Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung zum weiteren Glasfaserausbau in der Stadt Neunburg vorm Wald im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie sowie Festlegung der weiteren Verfahrensschritte und Definition der Förderkulisse
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnanlage am Forstmeisterberg - 1. Änderung"; Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs zur Beteiligung
3 Dorferneuerung Kemnath bei Fuhrn; Abschluss der Kostenübernahmevereinbarungen
4 Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes; Nachtrag des ehem. Eisenbahnviadukt in die Denkmalliste
5 Anpassung der Heimentgelte des Marienheimes Neunburg vorm Wald zum 1. September 2023 nach SGB XI und XII; Antragstellung und Ermächtigung zur Annahme des Verhandlungsergebnisses mit dem Bezirk und den Pflegekassen
6 Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
7 Erneuerung Weihnachtsbeleuchtung - Vorstellung Gestaltung und Umsetzung - Behandlung des T O P´s erfolgte ö -
8 Informationen, Anfragen und Sonstiges

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1. Breitbandausbau; Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung zum weiteren Glasfaserausbau in der Stadt Neunburg vorm Wald im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie sowie Festlegung der weiteren Verfahrensschritte und Definition der Förderkulisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Basis der Bayerischen Gigabitrichtlinie die in der Sitzung vorgestellten und zugestimmten Erschließungsgebiete (1 bis 21) in ein zweistufiges Auswahlverfahren zu führen.

  • Im Verfahren wird eine maximale Höhe des Angebotspreises (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine optionale Aufhebung aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt Neunburg vorm Wald in Höhe von 4 Mio. € festgelegt.

  • Die Festlegung der Miet- und Verkaufspreise von Leerrohren erfolgt auf folgender Basis:

  1. Verkauf des städtischen Leerrohrnetzes im 
  1. Ortsteil Kröblitz mit rd. 471 m für insgesamt brutto 19.600 €,
  2. Ortsteil Kleinwinklarn mit rd. 62 m für insgesamt brutto 9.800 €,
  3. Ortsteil Seebarn mit rd. 2.251 m für insgesamt brutto 84.200 €,
  4. Gewerbegebiet West mit rd. 369 m für insgesamt brutto 19.600 € und
  5. Ortsteil Penting mit rd. 388 m für insgesamt brutto 5.900 €.

  1. Verkauf von Leerrohren der Stadtwerke Neunburg vom Wald Strom GmbH in
  1. Heinz-Flessner-Straße mit rd. 740 m für insgesamt brutto 38.317,20 €
(inkl. Straßenquerungen St2151 und St2040)
  1. Äußere Neukirchner Str. mit rd. 16 m für insgesamt brutto 828,48 € und
  2. Heinz-Flessner-Straße, Ende in der Neukirchner Straße mit rd. 280 m für insgesamt brutto 14.498,40 €. 

3. Mietentgelt für die Rohre der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH beträgt 
1,55 €/m/Jahr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und bezieht sich auf die fallweise Nutzung von Speednetzrohren für
            a)        Mietdauer von 20 Jahren,
b)        Verwendung von Ein- und Ausstiegsschächten auf Kosten des Mieters (sonstige Unterbrechungen, Verwendung von Rohrabzweigern usw. sind nicht zulässig),
                c)        Ein- und Ausstiegsschächte gehen nach Vertragsende in das Eigentum des Vermieters über und 
  1. Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Nutzungserweiterung, vorbehaltlich einer Anhebung des Mietpreises.

  • Die Wertungskriterien gemäß Präsentation der Breitbandberatung Bayern vom 27.07.2023, die als Anlage dem Beschluss beigefügt ist, finden Anwendung. 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnanlage am Forstmeisterberg - 1. Änderung"; Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Einleitung des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage am Forstmeisterberg“ mit dem Ziel, dort für die bestehende Bebauung rechtmäßige Zustände herzustellen. Der Bebauungsplanänderungsentwurf des Büros Preishl & Schwan aus Burglengenfeld vom 27.07.2023 mit dem Vorhabens- und Erschließungsplan vom 17.07.2023 mit den im Sachvortrag genannten Änderungen wird gebilligt. 

Die Änderung erfolgt im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Verwaltung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanänderungsentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Dorferneuerung Kemnath bei Fuhrn; Abschluss der Kostenübernahmevereinbarungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald stimmt der Vereinbarung über Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft Kemnath bei Fuhrn für den Spielplatz (MKZ 421 014) zu und beauftragt und ermächtigt den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung zum Vertragsabschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes; Nachtrag des ehem. Eisenbahnviadukt in die Denkmalliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald nimmt Kenntnis zum Nachtrag des ehemaligen Eisenbahnviadukts in die Denkmalliste und gibt dazu keine Stellungnahme ab:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Anpassung der Heimentgelte des Marienheimes Neunburg vorm Wald zum 1. September 2023 nach SGB XI und XII; Antragstellung und Ermächtigung zur Annahme des Verhandlungsergebnisses mit dem Bezirk und den Pflegekassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Antragstellung und der geplanten Anpassung der Heimentgelte durch den Träger des Marienheimes, die Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, ab dem 01.09.2023 wg. dem berechneten Anstieg der Personal- und Sachkosten, wird zugestimmt.

Die Verhandlungen über die Vergütungen nach dem SGB XI und SGB XII für die allgemeinen Pflegeleistungen, für die Unterkunft und Verpflegung, für die Tagespflege und die Fahrtkosten, für die eingestreute Kurzzeitpflege, die Vergütung für die rüstigen Heimbewohner, den Betreuungszuschlag nach § 43b SGB XI, den Ausbildungszuschlag/Ausbildungsumlage im Marienheim zwischen Vertretern der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, dem Bezirk Oberpfalz und den Pflegekassen im Juli/August 2023 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Der Bürgermeister, bzw. der Beauftragte für das Marienheim, Herr Stadtrat Georg Schmid, wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen, die Verhandlungsergebnisse zu akzeptieren, und die entsprechenden Verträge mit den genannten Einrichtungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen in Höhe von 1.000.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Eine geringere Darlehenssumme ist möglich. Die Darlehenslaufzeiten und Zinsbindungen können unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte flexibel gestaltet werden.

Die Summe liegt im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Kreditbetrages für den Stadthaushalt 2023 in Höhe von 2.625.630,00 Euro. Die Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Kreditrahmens für das Jahr 2023 ist noch abzuwarten. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Erneuerung Weihnachtsbeleuchtung - Vorstellung Gestaltung und Umsetzung - Behandlung des T O P´s erfolgte ö -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Gestaltungsvariante 3 (Kombination, Kugel - Engel) für die neue Weihnachtsbeleuchtung und beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der neuen Weihnachtsbeleuchtung in drei Abschnitten. Das weitere Vorgehen wird fortlaufend mit dem Arbeitskreis abgestimmt und der Stadtrat wird regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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8. Informationen, Anfragen und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 8
Datenstand vom 27.11.2023 12:25 Uhr