Datum: 24.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ambulante ärztliche Versorgung – Herausforderungen der Kommune und Lösungsansätze
2 Sanierung des Alten und Neuen Schlosses; Vorstellung und Billigung des künftigen Nutzungskonzepts
3 Erweiterung des Gewerbegebietes Galgenberg an der Ringstraße; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans Bezeichnung des künftigen Gewerbegebietes Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
4 Städtebauförderung "Aktive Zentren" und "EFRE-Förderprogramm"; Jahresmeldungen für das Programmjahr 2017
5 Auflösung Schulverband Neukirchen-Balbini; Vermögensauseinandersetzung und einvernehmlicher Ersatz der „Schulverbandslösung“ durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. Art. 8 Abs. 3 ff. BaySchFG i.V.m. Art 54 ff. BayVwVfG
6 Informationen des Bürgermeisters
6.1 Kosten für die BR-Radltour

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1. Ambulante ärztliche Versorgung – Herausforderungen der Kommune und Lösungsansätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö 1
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2. Sanierung des Alten und Neuen Schlosses; Vorstellung und Billigung des künftigen Nutzungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö 2

Beschluss

Das vorgestellte Nutzungskonzept für das Alte und Neue Schloss mit folgenden Nutzungen wird zur Kenntnis genommen und grundsätzlich gebilligt.

Gebäudetrakt
Nutzung
Nutzer
NEUES SCHLOSS
Ehemaliges Schulamt
Festspielhaus im EG, OG und DG
Festspielverein
Ehemaliges Landratsamt
Rittersaal mit Küche & Nebenräum
Festspielverein & öffentliche Nutzung z.B. für Empfänge, Veranstaltungen, Hochzeiten
(mit Möglichkeit Catering)

Barrierefreier Eingangsbereich mit Ausstellungsfläche Museum
Alle

Bibliothek und städtisches Kulturamt im EG
Bücherei & Verwaltung

Städtische Musikschule im OG mit multifunktional nutzbaren Vorspiel-/Konzertsaal
Städtische Musikschule (Konzertsaal auch andere wie Stadtkapelle, Bands usw.)

Stadtkapelle im DG
Stadtkapelle
ALTES SCHLOSS

Museum im EG, 1. OG, 2. OG und DG (Lager)
Schlosssaal im 2. OG für öffentliche Nutzung
Museum


Ebenfalls gebilligt wird der vorgeschlagene Zeitplan der Realisierung. Die Umsetzung desselben hängt von den noch erforderlichen Förderzusagen ab; bis diese vorliegen bzw. absehbar sind, wird der Einbau des Aufzugs zur Schaffung der Barrierefreiheit zurückgestellt bzw. hinausgeschoben, ohne allerdings die Förderung hierfür zu gefährden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Erweiterung des Gewerbegebietes Galgenberg an der Ringstraße; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans Bezeichnung des künftigen Gewerbegebietes Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für ein Gewerbegebiet östlich des bestehenden Gewerbegebietes Gal-genberg an der Ringstraße. Das neue Gewerbegebiet führt die Bezeichnung „Gewerbegebiet Gal-genberg – Erweiterung“.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst die im vorstehenden Lageplanauszug markierte Fläche, bestehend aus dem Grundstück Fl.Nr. 691 und Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 678/1, 679, 683, 687, 688/1, 690 und 823/5 jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.

Im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans werden Vergnügungsstätten, Betriebsleiterwohnungen und Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten (außer im Tankstellen-Shopbereich) nicht, auch nicht ausnahmsweise zugelassen.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans für den ebenfalls im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich. Dieser umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 683, 684, 685, 686, 687, 688/1, 689, 690, 691 und die Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 678/1, 679 jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu beiden Bauleitplänen das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfah-ren mit der Bekanntmachung des Aufstellungs-/Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Öf-fentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Städtebauförderung "Aktive Zentren" und "EFRE-Förderprogramm"; Jahresmeldungen für das Programmjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö 4

Beschluss

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2017 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ sowie für das „EFRE-Förderprogramm“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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5. Auflösung Schulverband Neukirchen-Balbini; Vermögensauseinandersetzung und einvernehmlicher Ersatz der „Schulverbandslösung“ durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. Art. 8 Abs. 3 ff. BaySchFG i.V.m. Art 54 ff. BayVwVfG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Die Stadt Neunburg vorm Wald entspricht der Anregung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schwandorf vom 27.01.2016 und erteilt ihr Einvernehmen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung, den Schulverband Neukirchen-Balbini zum 31.12.2016 aufzulösen. Die Einteilung des bisher bestehende Grundschul-Schulsprengels für das Gebiet des Marktes Neukirchen-Balbini und den Gemeindeteilen der Stadt Neunburg vorm Wald Grundmühle, Haslarn, Meißenberg, Traunhof und Traunhofermühle bleibt unberührt. Anstelle des Schulverbandes tritt die Verpflichtung des Marktes Neukirchen-Balbini in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Verpflichtungserklärung) gem. Art. 8 Abs. 3 ff. BaySchFG und Art. 54 ff. BayVwVfG den Schulaufwand für die Grundschule Neukirchen-Balbini zu übernehmen. Die Einzelheiten sind im beiliegenden Vertragsentwurf (Verpflichtungserklärung) geregelt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse im Schulverband Neukirchen-Balbini zu fassen und die erforderlichen Abwicklungsarbeiten in die Wege zu leiten und die nötigen Verträge, die für die Fortführung eines geordneten Grundschul-Schulbetriebs der genannten Gemeindeteile der Stadt Neunburg vorm Wald notwendig sind, zu unterzeichnen.

Des Weiteren wird die Zustimmung erteilt, in Anlehnung an den § 5 der Verbandssatzung des Schulverbandes Neukirchen-Balbini vom 01.07.2014, die Vermögensauseinandersetzung durchzuführen. Nach Auflösung des Schulverbandes wird das Vermögen (Finanzvermögen, bzw. Sachvermögen nach Stand der Anlagenbuchhaltung per 31.12.2016) anteilig zwischen den Verbandsmitgliedern nach den Verhältniszahlen der Verbandsschüler der letzten zehn Jahre (Stand jeweils zum 01.10. eines jeden Jahres) beginnend ab dem Haushaltsjahr 2016 rückwirkend bis ins Jahr 2007 aufgeteilt. Das Aufteilungsverhältnis beträgt demnach für den Markt Neukirchen-Balbini 96,7254 % und für die Stadt Neunburg vorm Wald 3,2746 %.

Die bereits in Aussicht gestellte Zustimmung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf zur Auflösung des Schulverbandes Neukirchen-Balbini und zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. Art. 8 Abs. 3 ff. BaySchFG und gem. Art. 54 ff. BayVwVfG ist noch einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö 6
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6.1. Kosten für die BR-Radltour

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö 6.1
Datenstand vom 28.02.2017 08:19 Uhr