Datum: 21.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung/Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung
2 Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" und Förderinitiative "Innen vor Außen"; Programmaufstellung für das Jahr 2025
3 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) der Stadt Neunburg vorm Wald
4 Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
5 Informationen, Anfragen und Sonstiges

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1. Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung/Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.11.2024 ö beschließend 1

Beschluss 1

Die Ergebnisse der Beitrags- und Gebührenkalkulation 2025 - 2026 mit Nachkalkulation 2022 - 2024 und Vorauskalkulation 2025 - 2026 vom 12.11.2024, welche Bestandteile des Beschlusses werden, wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gebührenanpassungen ab 01.01.2025 betragen:

Gebühren

- Grundgebühr bisher:                        38 € / Zähler                neu ab 2025:        45 € / Zähler
- Abwassergebühr bisher:                         2,71 € / m³                neu ab 2025:          2,99 € / m³
- Niederschlagswassergebühr:                0,60 € / m²                neu ab 2025:          0,63 € / m²

Beiträge

- Geschossflächenbeitrag bisher:                14,50 € / m²                neu ab 2025:        15,97 € / m²
- Grundstücksflächenbeitrag bisher:                  2,52 € / m²                neu ab 2025:          2,69 € / m²

Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 3,5 % (1,75 % Halbwertmethode) festgelegt.

Das Verhältnis der Gebührenverteilung wird wie vorgeschlagen vorgenommen und beträgt 66,5 % Schmutzwasseranteil zu 33,5 % Regenwasseranteil.

Der neue Kalkulationszeitraum wird von bisher 3 Jahren auf 2 Jahre von 2025 bis 2026 festgelegt.

Die Satzungen sind entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die im Entwurf vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald vom 01.01.2025 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" und Förderinitiative "Innen vor Außen"; Programmaufstellung für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.11.2024 ö 2

Beschluss

Der Programmaufstellung für das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ und die Förderinitiative „Innen vor Außen“ des Freistaats Bayern für das Programmjahr 2025 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wir beauftragt, die Bedarfsmitteilung 2025 einschließlich der Fortschreibung bis 2028 der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) der Stadt Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.11.2024 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Neunburg vorm Wald. 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 320 v.H. festgesetzt.

Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die bestehende Hebesatzsatzung der Stadt Neunburg vorm Wald vom 21.03.2024 tritt zum Jahresende 2024 mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Neunburg vorm Wald. 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 260 v.H. festgesetzt.

Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die bestehende Hebesatzsatzung der Stadt Neunburg vorm Wald vom 21.03.2024 tritt zum Jahresende 2024 mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Neunburg vorm Wald. 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 360 v.H. festgesetzt.

Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die bestehende Hebesatzsatzung der Stadt Neunburg vorm Wald vom 21.03.2024 tritt zum Jahresende 2024 mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.11.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen in Höhe von max. 1.500.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des sich derzeit abzeichnenden weiteren Zinsrückgangs möglichst kurzfristig gewählt werden.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde am 02.10.2024 genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2024. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Informationen, Anfragen und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.11.2024 ö 5
Datenstand vom 14.01.2025 13:05 Uhr