Datum: 06.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "GE Galgenberg-West" und Änderung des Flächennutzungsplans
1.1 Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen
1.2 Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung und öffentliche Auslegung
2 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt, der Spitalstiftung, des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn und des Eigenbetriebes Stadtwerke Neunburg vorm Wald; Behandlung des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses; Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Neunburg vorm Wald mit Entlastung
3 Haushalt 2017 der Stadt Neunburg vorm Wald; Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2017 sowie der Finanzplanung (Finanzplan und Investitionsprogramm) für die Jahre 2016 - 2020
4 Sanierung und Erweiterung der Grundschule Neunburg vorm Wald; Ermächtigung zur Auftragsvergabe der Bodenbelags-. Maler- und Schreinerarbeiten (BA I)

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1. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "GE Galgenberg-West" und Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 1
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1.1. Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 1.1

Beschluss

Susanne Deutschländer:
Die Höhenentwicklung wird durch entsprechende Festsetzungen und Geländehöhen im Bebauungsplan geregelt. Die vorhandenen Obstbäume entlang der St 2151 bleiben erhalten. Die teilweise, nicht vermeidbare Beeinträchtigung des Biotops wird über die Eingriffs- und Ausgleichsflächenregelung entsprechend ausgeglichen. Im Übrigen wurde der Eingriff reduziert, da die Erschließungsstraße nicht mehr durch dieses Biotop führt. Sowohl die Eingrünung im Südwesten als auch der Grüngürtel zur angrenzenden Wohnbebauung, die Begrünung der Grundstücksflächen (soweit sinnvoll) und die größtmögliche Vermeidung von Versiegelungen sind im Grünordnungsplan, der zwischenzeitlich ergänzt wurde, enthalten. Die Anbindung von Erschließungsanlagen wird im Rahmen der Erschließungsplanung behandelt.

Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde:
Zum Hinweis der Regierung der Oberpfalz wegen der Zersiedelung weist die Stadt darauf hin, dass der Geltungsbereich im Hinblick auf die im Norden angrenzende Bebauung so gewählt wurde, dass eine organische Siedlungsstruktur entsteht. Die im Norden angrenzende Bebauungsgrenze wird entlang der natürlichen Topgraphie bis zur Staatsstraße fortgeführt. So entsteht eine sinnvolle Abrundung des bebauten Bereichs. Auf die entsprechenden Hinweise unter Erläuterungen im Bebauungsplan-Entwurf wird dazu verwiesen.

Gleiches gilt im Grunde zum Bedarf und zur Lage im Raum. Wie aus der Begründung hervorgeht – und dem Stadtrat bekannt ist – sind die Gewerbeflächenpotenziale in Neunburg vorm Wald komplett ausgeschöpft. Die Stadt verfügt mit Ausnahme des – noch nicht erschlossenen - Industriegebietes Dorfmühle über keine gewerblichen bzw. industriell nutzbaren Flächen mehr. Alternative Flächen – wie von der Höheren Landesplanung südlich der St 2151 angesprochen – sind trotz jahrelanger Versuche weder jetzt noch kurz- bzw. mittelfristig erwerbbar.

Zum Hinweis der Höheren Landesplanungsbehörde wegen der möglichen Einzelhandelsnutzung wird auf den ausdrücklichen Ausschluss von Einzelhandel im Bebauungsplan verwiesen.

Landratsamt Schwandorf, Untere Immissionsschutzbehörde
Das von der Unteren Immissionsschutzbehörde geforderte Schallgutachten wurde zwischenzeitlich beauftragt; die Ergebnisse wurden in den Bebauungsplan-Entwurf vom 6. April 2017 eingearbeitet.

Landratsamt Schwandorf, Untere Naturschutzbehörde
Der von der Unteren Naturschutzbehörde angesprochene Umweltbericht wurde zwischenzeitlich an das Landschaftsarchitekturbüro Thammer beauftragt. Auch dieser wurde in den Bebauungsplan –Entwurf vom 6. April 2017 eingearbeitet. Mit der artenschutzrechtlichen Überprüfung wurde das Büro ÖKON beauftragt; auch diese Inhalte wurden im Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde um den Umweltbericht ergänzt.

Die Hinweise wegen der exponierten Lage und des Vorzugs dieses Gebietes vor dem Industriegebiet Dorfmühle werden zur Kenntnis genommen. Ob und inwieweit dieses Gebiet wieder zurückgenommen werden kann, wird derzeit geprüft.

Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz:
Auch die Handwerkskammer weist auf die verträgliche Einzelhandelsnutzung hin, die aber bereits durch die Beschlussfassung im Aufstellungsbeschluss berücksichtigt wurde.

Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach:
Die Hinweise und Anregungen des Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach bezüglich Anbauverbote, Sichtdreiecke, Neigungen, Steigungen der Straßen, Böschungen usw., Lärmschutz, Entwässerung usw. werden zur Kenntnis genommen und wurden im Bebauungsplan-Entwurf vom 6. April 2017 berücksichtigt. Die Hinweise zur neuen Zufahrt auf die Staatsstraße 2151 einschl. der Erforderlichkeit der Abbiegespuren und der Notwendigkeit einer gesonderten Vereinbarung werden zur Kenntnis genommen und wurden ebenfalls entsprechend berücksichtigt und in den Bauleitplan übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung und öffentliche Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 1.2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald billigt den beiliegenden Bebauungsplan-Entwurf einschließlich des Grünordnungsplans und des Umweltberichts für das „Gewerbegebiet West“ sowie den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das gleiche Gebiet in Neunburg vorm Wald vom 6. April 2017. Auf der Grundlage dieses Bebauungsplan- und des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfs ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt, der Spitalstiftung, des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn und des Eigenbetriebes Stadtwerke Neunburg vorm Wald; Behandlung des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses; Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Neunburg vorm Wald mit Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschließend 2

Beschluss 1

Antrag Nr. 1 zum Thema Kauf Bauhofgelände
Zur Sitzung des Stadtrates im Mai 2017 berichtet die Stadtverwaltung über die Abwicklung des Kaufs des Bauhofs. Dabei ist eine Liste der Mängel und über die Art und Weise der Behebung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Antrag Nr. 2 zum Thema Bauhofkonzept
Die Verwaltung berichtet in der Juni 2017-Sitzung dem Stadtrat über zwei Projekte, wie Gemeinden in Bayern die Bauhofarbeiten gemeindeübergreifend organisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Antrag Nr. 3 zum Thema Haushalts-Überschreitung
Die überplanmäßige Ausgabe 2015 bei der Haushaltsstelle 0.2100.6620 – „Vermischte Ausgaben Grundschule NEN“ in Höhe von 1.276,68 Euro, verursacht u.a. durch die Gewährung einen Zuschuss an „Eine Welt Laden Teublitz e.V.“ wird vom Stadtrat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Antrag Nr. 4 zum Thema Grüngutcontainer
Die Entscheidung über die vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgebrachten Verbesserungsvorschläge für den Grüngutcontainer neben dem Feuerwehrgerätehaus in Neunburg vorm Wald wird vorerst zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob möglichweise besser geeignete Standorte für den Grüngutcontainer im Stadtbereich zur Verfügung stehen. Nach Vorlage möglicher Standorte entscheidet der Stadtrat/Bauausschuss über das weitere Vorgehen..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 6:
Entlastung
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit dem beiliegenden Ergebnis festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Feststellung der Jahresrechnung (A)
Zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit dem im vorstehenden Beschluss festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2017 der Stadt Neunburg vorm Wald; Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2017 sowie der Finanzplanung (Finanzplan und Investitionsprogramm) für die Jahre 2016 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beratend 3
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4. Sanierung und Erweiterung der Grundschule Neunburg vorm Wald; Ermächtigung zur Auftragsvergabe der Bodenbelags-. Maler- und Schreinerarbeiten (BA I)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach durchgeführter Ausschreibung den Auftrag für die Bodenbelags-, Maler- und Schreinerarbeiten im Zuge des Erweiterungsbaus der Grundschule an den wirtschaft lichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2017 13:18 Uhr