Datum: 13.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sonderförderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWas 2021; hier: Durchführungsbeschluss
2 Ausweisung eines Baugebietes "An der Murnthaler Straße" im Ortsteil Kröblitz; Durchführung eines Bauleitplanverfahrens und Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabensträger
3 Bestellung von Notkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleinwinklarn; Bekanntgabe der Eilentscheidung
4 RÖFE-Förderprogramm; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
5 Programm zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern; Anpassung/Verlängerung des Förderprogramms - ursprünglich T O P 3 nö -
6 Vorberatung des Grundsatzbeschlusses zu den Jahrmärkten mit Neuerlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage - ursprünglich T O P 2 nö -
7 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
8 Informationen, Anfragen und Sonstiges

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1. Sonderförderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWas 2021; hier: Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 1

Beschluss

Die Stadt Neunburg vorm Wald errichtet einen Trinkbrunnens im Rahmen des Sonderförderprogramms „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWas 2021. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 17.325 € brutto. Das Vorhaben ist gemäß den Antragsunterlagen/ Änderungsantrag vom 06.11.2024 am Torweiherareal/Schwarzachtalhalle nördlich neben dem ehemaligen Ostbahnhof/Wanderweg umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Ausweisung eines Baugebietes "An der Murnthaler Straße" im Ortsteil Kröblitz; Durchführung eines Bauleitplanverfahrens und Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabensträger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald ist bereit, einen Bebauungsplan für das Neubaugebiet „An der Murnthaler Straße“ im Ortsteil Kröblitz auf dem Grundstück FlNr. 49/5 der Gemarkung Kröblitz aufzustellen.

Dem beiliegenden Entwurf einer Vereinbarung über die Kostentragung mit der Vorhabensträgerin Alexandra Seebaruaer aus Girnit für das Bauleitplanverfahren des Baugebietes „An der Murnthaler Straße“ in Neunburg vorm Wald wird zugestimmt. 

Der beiliegende Entwurf samt den Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bestellung von Notkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleinwinklarn; Bekanntgabe der Eilentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die im Sachvortrag dargelegten Gründe für die Eilentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 9. Februar 2025 zur Bestellung des bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleinwinklarn, Martin Roiger, und dessen Stellvertreter, Daniel Hauser, zum Notkommandanten bzw. zu dessen Stellvertreter gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 BayFwG zustimmend zur Kenntnis.

Die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters ist zeitnah im März 2025 in einer Dienstversammlung nachzuholen 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.  RÖFE-Förderprogramm; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zu den RÖFE-Fördermaßnahmen Kenntnis. Für die Projekte sind die Antragsunterlagen fertigzustellen und der Regierung der Oberpfalz vorzulegen. Es soll im Zuge dessen mit der Regierung der Oberpfalz nochmals abgeklärt werden, ob anstatt der geplanten runden Tischtennisplatte auch eine eckige Tischtennisplatte beschafft werden kann. Sollte die Regierung dem zustimmen, so sind die Planungen dementsprechend noch abzuändern.
Sollte die Regierung dies jedoch ablehnen, so sind die im Rahmen der Sitzung vorgestellten Planunterlagen so genehmigt, bei der Regierung einzureichen und das Projekt dementsprechend umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Programm zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern; Anpassung/Verlängerung des Förderprogramms - ursprünglich T O P 3 nö -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 5

Beschluss 1

Antrag 1 von Verena Binder:

Der Stadtrat nimmt vom Sachvortrag zum Förderprogramm des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern Kenntnis und beschließt dazu, dass die Art und der Umfang der Förderung beibehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Beschluss 2

Antrag 2 von Erich Schmid:

Der Stadtrat nimmt vom Sachvortrag zum Förderprogramm des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern Kenntnis und beschließt dazu folgendes:

Art und Umfang der Förderung wird ab 01.01.2025 auf die Hälfte der ursprünglichen Förderhöhe angepasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinien anzupassen und dem Stadtrat zur endgültigen Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

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6. Vorberatung des Grundsatzbeschlusses zu den Jahrmärkten mit Neuerlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage - ursprünglich T O P 2 nö -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 6

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt den Neuerlass der Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage, welche zukünftig vier verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Neunburg vorm Wald umfasst:

Ostermarkt (Zweiter Sonntag vor Ostersonntag)
Altstadtfest (Dritter Sonntag im August; fällt dieser Sonntag auf den Sonntag des Marktfestes Schwarzhofen, so kann der Markt auch am Sonntag des Altstadtfestes stattfinden).
Kirchweihmarkt (Dritter Sonntag im Oktober)
Wintermarkt / Wintershopping (Dritter Sonntag im November)

Der Stadtrat legt fest, dass der Ostermarkt und der Kirchweih- und Schmankerlmarkt auch zukünftig als eigenständige Themenmärkte durch die Stadt Neunburg vorm Wald als Veranstalter organisiert werden. Dafür wird jährlich ein Budget von 8.000,00 € zur Verfügung gestellt. An den bestehenden Gebühren für Aussteller wird, wie am 20. Juni 2024 beschlossen, auch weiterhin festgehalten. Für das Altstadtfest wird das Vorgehen ebenso analog zu 2024 umgesetzt.

Es besteht darüber hinaus Einverständnis mit dem den Sitzungsunterlagen beiliegenden Vorschlag zum Neuerlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage. Dieser Verordnungsentwurf wird dann im öffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen endgültig verabschiedet und tritt dann vorbehaltlich der Beschlussfassung unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Stadt Neunburg vorm Wald tritt als Veranstalter des vierten verkaufsoffenen Sonntages im November (jährlich dritter Sonntag im November) auf.
Die Details dazu sollen im Rahmen einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung mit dem Einzelhandel geregelt werden. Diese ist dann, gemeinsam mit dem Budget und dem Neuerlass der Verordnung, dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 7
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8. Informationen, Anfragen und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö 8
Datenstand vom 09.04.2025 12:51 Uhr