Datum: 14.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetztes (BImSchG); Antrag der Helmut Seebauer Tiefbau GmbH (Antragstellerin) auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für folgendes Gesamtvorhaben (Arbeitstitel: Steinbruch Penting): - Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs, in dem gesprengt wird (Abbau), - Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Brechen und Klassieren von abgebautem, natürlichem Gestein (Aufbereitung), - sukzessive Wiederverfüllung des Steinbruches mit standortfremdem Bodenaushub (Verfüllung), jeweils auf der Flurnummer 154 der Gemarkung Penting sowie - Ausbau eines Teilbereiches der Gemeindeverbindungsstraße, die an die Fl.Nr. 154 angrenzt (Straßenbau) Beratung und Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen und Stellungnahme der Stadt Beauftragung einer Konzentrationsflächenplanung mit Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplan (= Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Gesteinsabbau)
2 Ankauf eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 20 für die FF Neunburg vorm Wald als Ersatz für das bisherige LF 16/12
3 Antrag der Wasserwacht Neunburg vorm Wald auf Förderung eines Einsatzfahrzeuges und Unterbringung eines Motorrettungsbootes
4 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum künftigen Organisationskonzept, insbesondere zur personellen Ausstattung der alten Fronfeste als Mehrgenerationenhaus
5 Neunburger Burgfestspiele "Vom Hussenkrieg" Antragung der Schirmherrschaft für 2018
6 Antrag der FW-Stadtratsfraktion auf Förderung und Unterstützung von Vereinsveranstaltungen (insbesondere auch für Jugendliche) im Stadtgebiet
7 Sanierung und Erweiterung der Grundschule Neunburg vorm Wald; Auftragsvergabe Trockenestrich, Trockenbau und Einrichtung Ausgabeküche mit Spülen
8 Jahresrückblick 2017

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1. Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetztes (BImSchG); Antrag der Helmut Seebauer Tiefbau GmbH (Antragstellerin) auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für folgendes Gesamtvorhaben (Arbeitstitel: Steinbruch Penting): - Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs, in dem gesprengt wird (Abbau), - Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Brechen und Klassieren von abgebautem, natürlichem Gestein (Aufbereitung), - sukzessive Wiederverfüllung des Steinbruches mit standortfremdem Bodenaushub (Verfüllung), jeweils auf der Flurnummer 154 der Gemarkung Penting sowie - Ausbau eines Teilbereiches der Gemeindeverbindungsstraße, die an die Fl.Nr. 154 angrenzt (Straßenbau) Beratung und Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen und Stellungnahme der Stadt Beauftragung einer Konzentrationsflächenplanung mit Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplan (= Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Gesteinsabbau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald sieht das immissionsschutzrechtliche Vorhaben der Firma Seebauer Tiefbau GmbH im Widerspruch zu mehreren, schutzwürdigen öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 1 i.V.m. 2 BauGB. Im Einzelnen wird dazu auf die vorstehenden Ausführungen in der Sitzungsvorlage verwiesen.

Gleichzeitig verkennt der Stadtrat aber nicht die objektive Notwendigkeit zur Granitgewinnung in der Region. Eine solche erscheint auch im Hinblick auf die regionalwirtschaftliche Entwicklung durchaus notwendig und sinnvoll.

Aus Sicht des Stadtrates sollten daher alternative Abbaumöglichkeiten untersucht werden. Hierbei können neben den rechtskräftigen regionalplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze auch weitere Bereiche in Betracht kommen. Dazu beschließt der Stadtrat die Erstellung einer sog. „Konzentrationsflächenplanung“ mit Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans nach § 35 abs. 3 Satz 3 BauGB, in dem geeignete Gesteins-(Granit-)abbauvorranggebiete zur Steuerung des Abbaus mit dem Ziel festgelegt werden, dass außerhalb kein Gesteinsabbau zulässig ist.

Die Konzentrationsflächenplanung bzw. die Aufstellung des sachlichen (und ggf. räumlichen) Teilflächennutzungsplans ist darauf gerichtet, Flächen im Außenbereich für den Granitabbau mit dem Ziel darzustellen, sie an anderen Stellen im Außenbereich auszuschließen. Die konkreten Flächenvorschläge sind im anstehenden Bauleitplanverfahren unter Beachtung des Abwägungsgebots im Sinne von § 5 Abs. 2 Ziffer 8 BauGB zu erarbeiten.

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beauftragt für diese Konzentrationsflächenplanung bzw. Aufstellung/Änderung des (sachlichen und ggf. räumlichen) Teilflächennutzungsplans das Planungsbüro TB Markert in 86470 Thannhausen auf der Grundlage des Angebotes vom 10. November  2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Schwandorf als Genehmigungsbehörde des immissionsschutzrechtlichen Antrages der Firma Helmut Seebauer Tiefbau GmbH fristgerecht den Antrag nach § 15 Abs. 1 Satz 3 BauGB auf Zurückstellung des „Baugesuches“ vorzulegen.

Abschließend stellt der Stadtrat fest, dass das gemeindliche Einvernehmen aufgrund dieser Sachlage zum Vorhaben der Firma Helmut Seebauer Tiefbau GmbH bezüglich des Steinbruchs Penting  n i c h t   erteilt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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2. Ankauf eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 20 für die FF Neunburg vorm Wald als Ersatz für das bisherige LF 16/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 2

Beschluss

Der Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 20 als Ersatz für das vorhandene LF 16/12, Baujahr 1994, der Freiwilligen Feuerwehr Neunburg vorm Wald, wird zugestimmt. Die vorhandene Beladung ist hinsichtlich Alter und Zustand zu prüfen. Ist die Neubeschaffung im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung wirtschaftlicher, so ist auch die entsprechende Beladung neu zu beschaffen.

Die notwendigen Vorarbeiten in Bezug auf die Sammelbeschaffung mit dem Markt Neukirchen-Balbini sind in die Wege zu leiten (Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien bzw. Einholung der Förderzusage des Freistaates Bayern, Abschluss einer Zweckvereinbarung gem. Art. 7 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit dem Markt Neukirchen-Balbini und Einleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit externer vergabe- und feuerwehrtechnischer Begleitung).

Entsprechende Haushaltsmittel und nötige Verpflichtungsermächtigungen für die Beschaffungsmaßnahme sind ab 2018 im Haushalt, bzw. in der Finanzplanung vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Antrag der Wasserwacht Neunburg vorm Wald auf Förderung eines Einsatzfahrzeuges und Unterbringung eines Motorrettungsbootes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald begrüßt und unterstützt den Antrag der Wasserwacht Ortsgruppe Neunburg vorm Wald auf Anschaffung eines zweiten Einsatzfahrzeuges. Die Anschaffung wird mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000 € gefördert.

Ebenfalls unterstützt wird die Schaffung einer Unterstellmöglichkeit am Eixendorfer See. Die Verwaltung wird dazu beauftragt, gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt als Grundstückseigentümer und dem Antragsteller einen geeigneten Standort zu finden. Die Kosten für die Unterstellmöglichkeit trägt die Stadt, soweit hierfür keine anderen Stellen einspringen bzw. sich beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum künftigen Organisationskonzept, insbesondere zur personellen Ausstattung der alten Fronfeste als Mehrgenerationenhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 4

Beschluss

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion bezüglich des organisatorischen Nutzungskonzeptes für die Alte Fronfeste wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Jugendbeauftragten, der ARGE Jugend und unter Einbeziehung sowohl des bisherigen räumlichen Nutzungskonzept des Stadtrates als auch des derzeit in Bearbeitung befindlichen (pädagogischen) Konzeptes für den Jugendtreff die Nutzungszwecke, die Nutzungsbedingungen und die Konditionen im Entwurf zu erarbeiten und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neunburger Burgfestspiele "Vom Hussenkrieg" Antragung der Schirmherrschaft für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 5

Beschluss

Dem geschäftsführenden Vorstand der Raiffeisenbank Schwandorf-Nittenau eG  wird die Schirmherrschaft für das Neunburger Burgfestspiel „Vom Hussenkrieg“ für 2018 angetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Antrag der FW-Stadtratsfraktion auf Förderung und Unterstützung von Vereinsveranstaltungen (insbesondere auch für Jugendliche) im Stadtgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 6

Beschluss

Der Antrag der FW-Fraktion zur Schaffung von wirtschaftlich interessanteren Rahmenbedingungen für Vereinsveranstaltungen wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass sowohl mit der am 29. September 2016 durch den Stadtrat erstmals beschlossenen Förderung der Anlagenpflege aber auch mit der Einführung der Grundförderung und der erhöhten Förderung der Jugendarbeit bereits die Grundlagen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden sind.

Ob und inwieweit hier weitere Verbesserungen (z.B. durch einen zusätzlichen Förderpool bzw. durch organisatorische Änderungen bzw. Erleichterungen) geschaffen werden können, soll durch die damalige Projektgruppe des Stadtrates unter Einbeziehung der Vereinsvertreter und der Sicherheitsbehörden geprüft, ggf. erarbeitet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Sanierung und Erweiterung der Grundschule Neunburg vorm Wald; Auftragsvergabe Trockenestrich, Trockenbau und Einrichtung Ausgabeküche mit Spülen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö beschließend 7

Beschluss

1.
Die Ausschreibung  für den Trockenestrich in der Schulverwaltung und Pausenhalle im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Neunburg vorm Wald wird wegen einer deutlichen Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswertes aufgehoben. Das Gewerk ist zu einem späteren Zeitpunkt neu auszuschreiben.

2.
Die Firma  Maierl aus Schwarzenfeld erhält den Auftrag für den Trockenbau in der Schulverwaltung und Nebenräume der Mensa im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Neunburg vorm Wald auf der Basis ihres Angebotes Angebot vom 11. Dezember 2017 zum Angebotspreis von brutto 89.933,00 €.


3.
Der Auftrag für die Einrichtung der Mensaausgabeküche und Spülen im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Neunburg vorm Wald wird an die Firma  Palux aus Bad Mergentheim mit einer Auftragssumme von brutto 28.402,85 € gemäß dem Angebot vom 11. Dezember 2017vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Jahresrückblick 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 14.12.2017 ö 8
Datenstand vom 31.07.2019 15:06 Uhr