Datum: 26.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen und Arbeitsbericht aus der Steuerungsgruppe
2 Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" und EFRE-Förderprogramm; Programmaufstellung für das Jahr 2016
3 Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

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1. Informationen und Arbeitsbericht aus der Steuerungsgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.11.2015 ö informativ 1
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2. Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" und EFRE-Förderprogramm; Programmaufstellung für das Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.11.2015 ö beschließend 2

Beschluss

Für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ und EFRE-Förderprogramm sind für das Programmjahr 2016 folgende Maßnahmen mit den genannten Kosten anzumelden:

                                               Programmjahr        vorgesehen in den Fortschreibungsjahren
                               
       2016        2017        2018        2019
                                                                                             Förderfähige Kosten in Tausend €
Städtebauförderungsprogramm:

- Sanierungsgebiet „Altstadt“
  (Sanierungsgebiet I)

- Ausbau der Straßen & Plätze im                150        150        176
  Burgbereich (BA I - III)
  Gesamtkosten 1.000.000 €

- Seiten- und Freiflächen Jobplatz                300                
  Gesamtkosten  300.000 €

- Erneuerung Ortsstraße Rahm                500                
  (mit Stützmauersanierung)
  Gesamtkosten 600.000 €
       
- Sonstige Straßenbaumaßnahmen        75                300        425
  (Altstadt (z. B. Platzgestaltung Zandt-
  Kreuzung, Webergasse, Am Bügerl)

- Sanierung „Peter-Häusl“ (Im Berg 18)        100
  (Gesamtkosten 100.000,00 €)

- Sanierung „Fronfeste“ (Im Berg 17)        500
  (Gesamtkosten 1.500.000,00 €)

- ISEK-Fortschreibung        30
  (Tourismus, Marketing & Kultur)

- Projektfonds „Aktive Zentren“        20        20        20        20

- Kommunales Förderprogramm        30        30        30        

- Städtebauliche Feinuntersuchung        50
  (Am Bügerl, Webergasse, Buchbinder-
  gasse, Hirschenwirt, Gastronomie u. a.)

- Kleinbeträge, Sanierungsträgerhonorar        20        10        10        10
  & städtebauliche Beratung

- Sanierung privater Wohn-/Geschäfts-        350
  Gebäude (z. B. Im Berg 1)                        


EFRE-Förderprogramm

- Sanierung ehem. Landratsamt        498        900        2.580        2.221

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.11.2015 ö beschließend 3

Beschluss

Das Ergebnis der Nach- und Vorauskalkulation der Entwässerungsgebühren (2016 - 2019) sowie das Ergebnis der Beitragskalkulation für die öffentliche Entwässerungs­anlage (2016 - 2019) wird zur Kenntnis genommen.

Der Herstellungsbeitrag für die Grundstücksfläche von bisher 2,16 € wird auf 2,17 € angehoben.

Der Beitrag für die Geschossfläche wird von 12,27 €/m² auf 11,49 €/m² reduziert.
Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser von bisher 1,74 €/cbm kann beibehalten werden.
Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von bisher 0,42 €/m² auf 0,39 €/m² gesenkt.

Als Kalkulationszeitraum wird 2016 bis 2019 festgelegt.

Die im Entwurf vorliegende 2. Änderungssatzung vom 27.11.2015 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald (BGS-EWS) vom 01.01.2004 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2016 15:23 Uhr