Datum: 19.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestandsaufnahme und gutachterliche Bewertung zur Ermittlung der Eignung möglicher Abbauflächen für den Gesteinsabbau im gesamten Gemeindegebiet (Konzentrationsflächenplanung); Vorstellung und Billigung des gesamträumlichen Konzeptes für den Abbau von Hartgestein
2 Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Festsetzung von Gesteinsabbaugebieten im Gemeindegebiet; Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

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1. Bestandsaufnahme und gutachterliche Bewertung zur Ermittlung der Eignung möglicher Abbauflächen für den Gesteinsabbau im gesamten Gemeindegebiet (Konzentrationsflächenplanung); Vorstellung und Billigung des gesamträumlichen Konzeptes für den Abbau von Hartgestein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.04.2018 ö 1

Beschluss

Die Konzentrationsflächenplanung des Planungsbüros TB Markert GbR aus Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Festsetzung von Gesteinsabbaugebieten im Gemeindegebiet; Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.04.2018 ö 2

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Neunburg v. Wald beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teil-flächennutzungsplans Hartgesteinsabbau gemäß § 5 Abs. 2b BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Ziel der Aufstellung ist es, Konzentrationsflächen auszuweisen und dort den Granitabbau zu ermöglichen; an anderer Stelle sollen Abbauvorhaben für Granit und Gneis dann ausgeschlossen werden. Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst den gesamten Außenbereich des Stadtgebietes.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Verwaltung und TB|MARKERT werden beauftragt, den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Granit- und Gneisabbau auf Grundlage der heutigen Beratungsergebnisse auszuarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 16:37 Uhr