Datum: 23.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Neukirchner Straße
1.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Neukirchner Straße; Vorstellung und Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs
1.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Neukirchner Straße; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 a BauGB
2 Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung zwischen Murach und Regen (ILE Murach - Regen)
3 Interkommunale Klärschlammentsorgung im Landkreis Schwandorf; Beitritt zum "Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)"
4 Erstmalige Herstellung der Ortsstraße "Ringseisstraße"; Vergabe der Bauleistungen
5 Erstmalige Herstellung der Ortsstraße "Wittelsbacherweg"; Ermächtigung zur Vergabe der Bauleistungen
6 Revitalisierung des Torweiherareals - Schwarzachtalhalle; Betrauungsakt Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH und Anpassung der Zins- und Tilgungsleistungen des Kapitaldienstzuschusses
7 Vollzug des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayStG) Änderung der Satzung der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald
8 Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Entscheidung über Ergebnisverwendungen und Entlastung
9 Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für die Sanierung der "Alten Fronfeste"
10 Behandlung von Bauanträgen
10.1 Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück FlNr. 151 der Gemarkung Eixendorf durch den Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Weiden)
10.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 419 der Gemarkung Neunburg vorm Wald durch Christian Birner
10.3 Errichtung eines Holzlagerschuppens mit Anhängerunterstellplatz auf dem Grundstück FlNr. 356/3 der Gemarkung Mitteraschau durch Andreas Köppl, Mitteraschau
10.4 Errichtung einer Geräte- und Holzlagerscheune auf dem Grundstück FlNr. 211/2 der Gemarkung Kleinwinklarn durch Bettina Turban, Kleinwinklarn
10.5 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 98 (Teilfläche) der Gemarkung Penting durch Christina Meier und Stefan Bucher
10.6 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 110/28 der Gemarkung Penting durch Thomas Sattler, Penting
10.7 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 425/7 der Gemarkung Fuhrn durch Beate und Mischa Käsbauer, Lengfeld

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1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Neukirchner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 1
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1.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Neukirchner Straße; Vorstellung und Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Neubau einer Wohnanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 629 und 629/6 der Gemarkung Neunburg vorm Wald. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan-Entwurf für den Neubau der Wohnanlage durch die Firma MM Projektbau GmbH in Neunburg vorm Wald entsprechend dem Entwurf der Planungsgemeinschaft für Bauwesen Art Plan + in Cham vom 16. Juli 2015 wird mit folgenden Maßgaben bzw. Änderungen gebilligt:

1.1.        Art der baulichen Nutzung = Allgemeines Wohngebiet (anstatt besonderes Wohngebiet)
2.1.        Maß der baulichen Nutzung
       Grundflächenzahl – GRZ – max. 0,4
       Geschossflächenzahl – GFZ – max. 0,6
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 3 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen (Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Nebenanlagen) bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6.
2.2.        Zahl der Vollgeschosse
Parzelle 1:        E + 1
Parzelle 2:        E + 2
Parzelle 3:        E + 1
Kellergeschosse, die Vollgeschosse sind, werden entsprechend berücksichtigt.
2.3.        Höhe der baulichen Anlagen
Wandhöhe
Parzelle 1, 3:        bergseits max. 7,00 m, talseits max. 8,40 m
Parzellen 2:                bergseits max. 10,00 m, talseits max. 11,40 m
Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe ist die natürliche Geländeoberfläche, nicht die Fußbodenoberkante im Erdgeschoss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Neukirchner Straße; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 1.2

Beschluss

Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurf der Plangesellschaft für Bauwesen Art Plan + aus Cham vom 16. Juli 2015, in der durch vorstehenden Beschluss geänderten Fassung, ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung zwischen Murach und Regen (ILE Murach - Regen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 2

Beschluss

Die Stadt Neunburg vorm Wald wird Gründungsmitglied der Integrierten Ländliche Entwicklung (ILE) „zwischen Murach und Regen“. Der Name der ILE wird im weiteren Verfahren noch entsprechend festgelegt.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die Vereinbarungen nach Art 4 ff. KommZG zu unterzeichnen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Interkommunale Klärschlammentsorgung im Landkreis Schwandorf; Beitritt zum "Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 3

Beschluss

1.        Die Stadt Neunburg vorm Wald tritt dem neu zu gründenden "Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)" als Verbandsmitglied bei.

2.        Sie erkennt den beigefügten Entwurf der Verbandssatzung – Stand 16.06.2015 - als für die Regelung der Rechtsverhältnisse des neu zu gründenden Zweckverbandes maßgeblich an. Der Entwurf der Verbandssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.        Sie überträgt dem ZTKS im Rahmen des Beitrittes alle in § 4 des Satzungsentwurfes aufgeführten Aufgaben und Befugnisse soweit ihr / ihm diese selbst zustehen.

4.        Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung in der vorliegenden Form vom 16.06.2015 zu unterzeichnen.

5.  Ergänzend dazu wird der Erste Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in der Verbandsversammlung – bzw. soweit möglich schon vorher – die Bedingungen für einen späteren Austritt zu konkretisieren bzw. nach Möglichkeit zu erleichtern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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4. Erstmalige Herstellung der Ortsstraße "Ringseisstraße"; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 4

Beschluss

Die Fa.Seebauer aus Schwarzhofen erhält auf der Grundlage ihres Angebotes vom 07.07.2015 den Auftrag für den Neubau der Ringseisstraße. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 245.638,66 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Erstmalige Herstellung der Ortsstraße "Wittelsbacherweg"; Ermächtigung zur Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 5

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreterin den Auftrag für den Neubau des „Wittelsbacher Weges“ aufgrund der Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Revitalisierung des Torweiherareals - Schwarzachtalhalle; Betrauungsakt Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH und Anpassung der Zins- und Tilgungsleistungen des Kapitaldienstzuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat stimmt für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) durch die Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH dem als Anlage beigefügten Entwurf des Betrauungsaktes in der vorgelegten Fassung zu.

Ebenso besteht Einverständnis mit der Abänderung der Laufzeit des Zins- und Tilgungszuschusses von 40 auf 30 Jahre gem. der Vereinbarung vom 14.12.2010 Nr. 2.1 zwischen der Stadt Neunburg vorm Wald und der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH. Der sich daraus ergebende höhere Kapitaldienstzuschuss wird ab 01.01.2014 berechnet und gewährt.

Grundlage für die Ermittlung des Kapitaldienstzuschusses sind die endgültigen Investitionskosten in Höhe von netto 9.993.958,26 Euro für die Revitalisierung des Torweiherareals. Davon abzuziehen sind die gewährten Zuwendungen und der Eigenanteil der Stadt gem. Nr. 2 der Vereinbarung vom 14.12.2010 in Höhe von 4.350.000,00 Euro und die bereits geleisteten Tilgungszahlungen in Höhe von 401.374,57 Euro.

Auf Basis der noch zu tilgenden Summe von 5.242.583,69 Euro ist ein neuer Zins- und Tilgungsplan zu erstellen. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind bereits im Haushalt der Stadt Neunburg vorm Wald für 2015 vorgesehen. Die Zustimmung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf ist noch einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayStG) Änderung der Satzung der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö beschließend 7

Beschluss

Der Änderung der Satzung der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald in der Fassung vom 01.02.1999 auf Anregung des Finanzamtes Cham wird zugestimmt. Der § 8 „Vermögensanfall“ der Stiftungssatzung ist um den Passus „oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke“ zu ergänzen. Demnach lautet der § 8 „Vermögensanfall“ nach der Anpassung:

„Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Restvermögen an die Stadt Neunburg vorm Wald. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden. Nach Möglichkeit ist es einer anderen Stiftung mit ähnlicher Zweckbestimmung zuzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald; Entscheidung über Ergebnisverwendungen und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö beschließend 8

Beschluss 1

Die Jahresrechnung 2013 wird wie vorgelegt vom Stadtrat festgestellt. Die Jahresergebnisse 2013 sind wie folgt zu verwenden:

Buchungskreis 2 (Alten- und Pflegeheim Marienheim):
Jahresergebnis 2013 =                - 81.375,94 €
Der Jahresfehlbetrag 2013 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Buchungskreis 3 (Seniorenwohnanlage):
Jahresergebnis 2013 =                + 7.020,55 €
Der Jahresüberschuss 2013 ist auf neue Rechnung vorzutragen.


Buchungskreis 4 (Spitalhof und sonstige Mietwohnungen):
Jahresergebnis 2013 =                + 1.237,29 €
Der Jahresüberschuss 2013 ist in die Gewinnrücklagen einzustellen. Aus den Überschüssen der folgenden Jahre sind künftig 3.761,71 Euro den Gewinnrücklagen zuzuführen.

Buchungskreis 5 (Land- und Forstwirtschaft):
Jahresergebnis 2013        =        + 69.070,74 €
Der Jahresüberschuss 2013 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Über die Jahresrechnung 2013 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für die Sanierung der "Alten Fronfeste"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö beschließend 9

Beschluss

Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines Förderkredits „Energiekredit Kommunal Bayern“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für die Durchführung energetischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der „Alten Fronfeste“. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag abzuschließen. Die max. Fördersumme ist dabei auszunutzen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 10
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10.1. Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück FlNr. 151 der Gemarkung Eixendorf durch den Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Weiden)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö beschließend 10.1

Beschluss

Zum Bauvorhaben des Wasserwirtschaftsamts Weiden auf Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück FlNr. 151 der Gemarkung Eixendorf wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 419 der Gemarkung Neunburg vorm Wald durch Christian Birner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö beschließend 10.2

Beschluss

Zum Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 419 der Gemarkung Neunburg vorm Wald wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.3. Errichtung eines Holzlagerschuppens mit Anhängerunterstellplatz auf dem Grundstück FlNr. 356/3 der Gemarkung Mitteraschau durch Andreas Köppl, Mitteraschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 10.3

Beschluss

Zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Holzlagerschuppens mit Anhängerstellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 356/3 der Gemarkung Mitteraschau wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.4. Errichtung einer Geräte- und Holzlagerscheune auf dem Grundstück FlNr. 211/2 der Gemarkung Kleinwinklarn durch Bettina Turban, Kleinwinklarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 10.4

Beschluss

Zur Errichtung einer Geräte- und Holzlagerscheune auf dem Grundstück FlNr. 211/2 der Gemarkung Kleinwinklarn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.5. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 98 (Teilfläche) der Gemarkung Penting durch Christina Meier und Stefan Bucher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 10.5

Beschluss

Zur Bauvoranfrage von Christina Meier und Stefan Bucher auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 98 der Gemarkung Penting wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.6. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 110/28 der Gemarkung Penting durch Thomas Sattler, Penting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 10.6

Beschluss

Zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 110/28 der Gemarkung Penting wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Penting-Ost“ hinsichtlich des Kniestocks wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.7. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 425/7 der Gemarkung Fuhrn durch Beate und Mischa Käsbauer, Lengfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 10.7

Beschluss

Zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 425/7 der Gemarkung Fuhrn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stettner Zell“ hinsichtlich Dachformen, Einfahrt Garage, Wandhöhe und Aufschüttung wird zugestimmt.

Hingewiesen wird aber darauf, dass für das Baugrundstück derzeit noch die Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Abwasser) fehlen. Die Herstellung derselben ist für 2016 geplant, so dass der Bezug des neuen Wohngebäudes frühestens zu diesem Zeitpunkt möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2016 15:26 Uhr