Datum: 20.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule Neunburg vorm Wald
2 Antrag der Vetter Biogas GbR vom 14.08.2018 auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage auf den FlNrn. 528, 529 und 571 der Gemarkung Eixendorf
3 Behandlung von Bauanträgen
3.1 Bauvoranfrage zum Neubau eines Milchviehstalles, Fahrsilos und Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 659 der Gemarkung Kemnath b. Fuhrn durch Richard Eichinger, Wundsheim 1, 92431 Neunburg vorm Wald
3.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 278 der Gemarkung Kröblitz durch Ludwig Schneider, Hirschenbühler Straße 52 a, 93192 Wald
3.3 Umnutzung der ehemaligen Spitalkirche in einen Veranstaltungsraum für kulturelle Veranstaltungen auf dem Grundstück FlNr. 143 der Gemarkung Neunburg durch die Spitalstiftung Neunburg vorm Wald
3.4 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 73 (Teilfläche) der Gemarkung Kröblitz durch Simone und Sebastian Maderer, Bürgermeister-Dr.-Altmann-Straße 9, 92431 Neunburg vorm Wald
3.5 Bauvoranfrage zum Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Stellpätzen auf dem Grundstück FlNr. 700 der Gemarkung Seebarn durch Julia Gubo, Kreuzbergalle 6 b, 92431 Neunburg vorm Wald
4 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
5 Anfragen und Sonstiges
6 Besichtigungen

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1. Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 1

Beschluss

  1. Dem Bau einer Photovoltaikanlage von ca. 83,48 kWp auf dem Altbau der Grundschule wird zugestimmt.

  1. Das Institut für Energietechnik IfE GmbH wird weiterhin beauftragt, die Ausführung des Vorhabens zu begleiten.

  1. Im Haushalt 2020 sind die Nettoausgabemittel in Höhe von 92.700 € bereitzustellen.
 
4. Die Maßnahme ist mit der Erneuerung des Daches umzusetzen. Die beschränkte Ausschreibung ist vorzubereiten und durchzuführen sowie der entsprechende Förderantrag für die Anzeigetafel bei der BAFA zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Antrag der Vetter Biogas GbR vom 14.08.2018 auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage auf den FlNrn. 528, 529 und 571 der Gemarkung Eixendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlbeton-Containers für ein zusätzliches BHKW, der Installation eines Zusatz-BHKW´s mit Abgasrohr und Kühlaggregat und der Errichtung einer Gärresttrocknung in Container-Bauweise wird erteilt.

Straßen- bzw. Wegebautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegen dem jeweiligen Eigentümer der Biogasanlage. Am öffentlichen Feld- und Waldweg dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden (z. B. weitere Verrohrung des Straßenentwässerungsgrabens usw.).

Ansonsten besteht gegen die Änderung der Biogasanlage keine grundsätzlichen Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 3
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3.1. Bauvoranfrage zum Neubau eines Milchviehstalles, Fahrsilos und Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 659 der Gemarkung Kemnath b. Fuhrn durch Richard Eichinger, Wundsheim 1, 92431 Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 3.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube und Fahrsilo auf dem Grundstück Fl.Nr. 659 der Gemarkung Kemnath bei Fuhrn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die für die Bauvoranfrage erforderliche gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegen dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 278 der Gemarkung Kröblitz durch Ludwig Schneider, Hirschenbühler Straße 52 a, 93192 Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 3.2

Beschluss

Zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 278 der Gemarkung Kröblitz wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller mit dem Zweckverband der Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung abschließen. Straßenbautechnischen Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegt dem Eigentümer des Baugrundstücks.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird auf die topografische Situation und dessen ausgehender Gefährdung insbesondere bei Starkregen hinweisen. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden sollte deshalb im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3. Umnutzung der ehemaligen Spitalkirche in einen Veranstaltungsraum für kulturelle Veranstaltungen auf dem Grundstück FlNr. 143 der Gemarkung Neunburg durch die Spitalstiftung Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 3.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.4. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 73 (Teilfläche) der Gemarkung Kröblitz durch Simone und Sebastian Maderer, Bürgermeister-Dr.-Altmann-Straße 9, 92431 Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 3.4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Simone und Sebastian Maderer zur Bebauung des Grundstücks FlNr. 73 der Gemarkung Kröblitz mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.5. Bauvoranfrage zum Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Stellpätzen auf dem Grundstück FlNr. 700 der Gemarkung Seebarn durch Julia Gubo, Kreuzbergalle 6 b, 92431 Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 3.5

Beschluss

Zur Bauvoranfrage von Juli Gubo hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks FlNr. 700 der Gemarkung Neunburg mit einem Fünffamilienwohnhaus kann leider das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Mangels Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB ist das sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort auch ausnahmsweise nicht zulässig, weil dadurch öffentliche Belange, wie die Darstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), die Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets zuwiderläuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö informativ 4
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5. Anfragen und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö informativ 5
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6. Besichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 20.09.2018 ö 6
Datenstand vom 03.01.2019 15:39 Uhr