Datum: 24.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung für den Solarpark Neunburg vorm Wald
1.1 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik"; Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
1.2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Solarpark Neunburg vorm Wald"; Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
2 Aufnahme der kommunalen Verkehrsüberwachung sowohl des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet; Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz und Übertragung der Befugnisse
3 Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
4 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

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1. Bauleitplanung für den Solarpark Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.01.2019 ö 1
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1.1. 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik"; Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.01.2019 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Er beschließt die Behandlung der Anregungen und Bedenken gemäß der hierzu beschlossenen Abwägung. Die Änderungen sind in die Planung einzuarbeiten. Heutiges Sitzungsdatum wird neues Fassungsdatum. Das Verfahren ist insbesondere mit der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fort zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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1.2. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Solarpark Neunburg vorm Wald"; Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.01.2019 ö 1.2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Er beschließt die Behandlung der Anregungen und Bedenken gemäß der hierzu beschlossenen Abwägung. Die Änderungen sind in die Planung einzuarbeiten. Heutiges Sitzungsdatum wird neues Fassungsdatum. Das Verfahren ist insbesondere mit der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fort zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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2. Aufnahme der kommunalen Verkehrsüberwachung sowohl des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet; Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz und Übertragung der Befugnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.01.2019 ö 2

Beschluss 1

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

  1. Dazu tritt die Stadt Neunburg vorm Wald dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Erster Bürgermeister Martin Birner
Zur Vertreterin als Verbandsrätin in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Zweite Bürgermeisterin Margit Reichl

  1. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

  1. Zusätzlich sollen rein präventive Anlagen mit Smileys an den Ortseingängen und in den Ortsteilen zum Einsatz kommen. Weitere flexibel einsetzbare Geschindigkeitstafelanzeigen ohne Aufzeichnung der Messwerte sind deshalb noch anzuschaffen (mindestens 4 Stück).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Es sollen rein präventive Anlagen mit Smileys an den Ortseingängen und in den Ortsteilen zum Einsatz kommen. Weitere flexibel einsetzbare Geschindigkeitstafelanzeigen ohne Aufzeichnung der Messwerte sind deshalb noch anzuschaffen (mindestens 4 Stück).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 3

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

  1. Dazu tritt die Stadt Neunburg vorm Wald dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,

ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Erster Bürgermeister Martin Birner
Zur Vertreterin als Verbandsrätin in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Zweite Bürgermeisterin Margit Reichl

  1. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9

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3. Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.01.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende Sparkassen-Darlehen mit der Nummer 6080268292 der Stadt Neunburg vorm Wald nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.04.2019 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig (bis Laufzeitende, 20 Jahre ) gewählt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.01.2019 ö 4
Datenstand vom 04.06.2020 08:18 Uhr