Datum: 19.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung "Alte Gärtnerei - Stadtmarkt und Wohnen" auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukrichner Straße;
1.1 10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
1.2 Aufstellung eines Bebauungsplans Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
2 Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet "Nördlich der Stephanstraße III"; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
3 Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Kemnath bei Fuhrn; Vorstellung und Billigung der Entwurfs-/Genehmigungsplanung
4 Sanierung, Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vorstellung und Billigung der Ausführungsplanung für den Erweiterungsbau
5 Ausbau der Ortsstraße "Ufertal", Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung
6 "Alte Fronfeste" als "Haus der Begegung für Jung & Alt"; Erlass einer Benutzungssatzung mit Gebührenfestlegung
7 Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2019 gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
8 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

zum Seitenanfang

1. Bauleitplanung "Alte Gärtnerei - Stadtmarkt und Wohnen" auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukrichner Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 1.1
zum Seitenanfang

1.2. Aufstellung eines Bebauungsplans Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 1.2
zum Seitenanfang

2. Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet "Nördlich der Stephanstraße III"; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Nördlich der Stephanstraße III“ in Neunburg vorm Wald.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den FlNrn.  959, 960 und die Teilflächen aus den Grundstücken mit den FlNrn. 929/2, 1040/22 sowie 1051 der Gemarkung Neunburg vorm Wald und führt die Bezeichnung „Nördlich der Stephanstraße III“.

Folgende vorrangigen Planungsziele werden verfolgt:

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Schaffung von Einzelbaugrundstücken
  • Schaffung der Voraussetzungen zur Sicherung der notwendigen Erschließung
  • Möglichst großzügige Festsetzungen, allerdings unter Berücksichtigung der topographischen Situation und der städtebaulichen Wirkungen
  • Förderung bzw. Unterstützung regenerativer Energienutzung
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im sog. „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und von der fr ühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 19. September 2019 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Kemnath bei Fuhrn; Vorstellung und Billigung der Entwurfs-/Genehmigungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 3

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald nimmt die Planung für den Neubau des Feuerwehrhauses von Kemnath bei Fuhrn zur Kenntnis und billigt diese grundsätzlich. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Förderanträge sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn und den Bauantrag zu stellen.
 
Für das Bauvorhaben auf Neubau des Feuerwehrgerätehauses von Kemanth bei Fuhrn auf den Grundstücken Fl.Nr. 24 der Gemarkung Kemnath wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planer, der Dorfgemeinschaft, und der Feuerwehrbeauftragten nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen und die Ergebnisse in der nächsten Sitzung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Sanierung, Umbau und Erweiterung des Rathauses; Vorstellung und Billigung der Ausführungsplanung für den Erweiterungsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald nimmt die Ausführungsplanung und den globalen Bauzeitenplan für die Erweiterung des Rathauses zur Kenntnis und billigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Die Haushaltsmittel sind in die jeweiligen Haushaltsplanungen einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Ausbau der Ortsstraße "Ufertal", Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 5

Beschluss

Die Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Beraten und Planen Weiss GmbH vom 3. September 2019 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die vorliegende Entwurfsplanung dient als Grundlage für die Ausführungsplanung.

Die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahmen ist vorzubereiten und im Herbst 2019 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. "Alte Fronfeste" als "Haus der Begegung für Jung & Alt"; Erlass einer Benutzungssatzung mit Gebührenfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö beschließend 6

Beschluss 1

Politische Parteien oder sonstige politische Vereinigungen können die Einrichtung benutzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Neunburg vorm Wald über die Benutzung der „Alten Fronfeste“ als „Haus der Begegnung für Jung & Alt“ (Benutzungssatzung ohne Nr. 2.6) mit der Gebührensatzung. Die beiliegenden Satzungsentwürfe sind Bestandteile dieses Beschlusses.

Die Einrichtung führt den Namen „Fronfeste - Haus der Begegnung für Jung und Alt“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2019 gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö beschließend 7

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen in Höhe von max. 1.400.000 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig gewählt werden.
Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2018. Von dem dafür gebildeten Darlehenshaushaltseinnahmerest aus dem Jahr 2018 in Höhe von 2.500.000 Euro stehen derzeit noch 1.400.000 Euro zur Verfügung. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö 8
Datenstand vom 04.06.2020 08:46 Uhr