Datum: 25.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Gründung eines kommunalen Gesundheitszentrums (MVZ);
Erlass der Eigenbetriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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1 |
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums in der Stadt Neunburg vorm Wald.
2. Der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung (Internist und Chirurg) und Erbringung vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung wird zugestimmt. Das Medizinische Versorgungszentrum soll ab 1. Januar 2020 in der Rechtsform eines Eigenbetriebs nach Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung geführt und betrieben werden.
3. Die Betriebssatzung für das „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ vom 25. November 2019, wird beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
4. Zu Mitgliedern des Gesundheitsausschuss werden die nachfolgenden Mitglieder des Stadtrates bestellt und entsendet; weiterhin werden die nachfolgenden Ersatzmitglieder bestellt:
Vorname, Name des Ausschussmitglieds Vertreter:
1. Thomas Albang 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
2. Marianne Deml 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
3. Hans Eckl 1. Vertreter: Florian Meier
2. Vertreter: Georg Bottenhofer
3. Vertreter: Konrad Hoch
4. Harald Klatzka 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
5. Walter Drexler 1. Vertreter: Florian Meier
2. Vertreter: Georg Bottenhofer
3. Vertreter: Konrad Hoch
6. Martin Scharf 1. Vertreter: Florian Meier
2. Vertreter: Georg Bottenhofer
3. Vertreter: Konrad Hoch
7. Alexander Trinkmann 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
8. Dr. Christoph von Wenz zu Niederlahnstein 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
9. Margit Reichl 1. Vertreter: Klaus Zeiser
2. Vertreter: Verna Binder
3. Vertreter: Andrea Troidl
10. Margot Weber 1. Vertreter: Herbert Wartha
2. Vertreter: Erich Schmid
5. Zum Betriebsleiter wird bestellt:
6. Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt zudem den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung, alle erforderlichen Handlungen für die Gründung bzw. Einrichtung des Medizinisches Versorgungszentrums, Gesundheitszentrum Ostoberpfalz, zu tätigen und zu diesem Zweck die beiden (chirurgische und internistische) Facharztpraxen zu erwerben. Ergeben sich hierbei Änderungen redaktioneller Art oder von untergeordneter Bedeutung im Businessplan und dem Eckpunktepapier, bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung des Stadtrats.
7. Das Startkapital des Eigenbetriebs „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ beträgt 700.000 Euro. Dieser Betrag ist im städtischen Haushalt 2020 als Einlage der Stadt an den Eigenbetrieb zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Die Ergebnisse der Nach- und Vorauskalkulation der Entwässerungsgebühren (2020 - 2021) sowie das Ergebnis der Beitragskalkulation für die öffentliche Entwässerungsanlage (2020 - 2020) werden zur Kenntnis genommen.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird von bisher 4 Jahren auf 2 Jahre, umfassend die Jahre 2020 bis 2021 verkürzt.
Die aus der Gebührennachkalkulation ermittelte Unterdeckung (2016 - 2019) wird nicht nachgeholt.
Der bisherige in der Kalkulation angewandte Verteilungsschlüssel zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird wie in den vorangegangenen Kalkulationszeiträumen für den aktuellen Kalkulationszeitraum 2020 - 2021 beibehalten.
Die Herstellungsbeiträge für die Grundstücks- und Geschossfläche wird folgend gestaffelt:
Beitragssatz incl. Grundstücksanschluss: 2,37 € / m² Grundstücksfläche
13,54 € / m² Geschossfläche
Beitragssatz ohne Grundstücksanschluss: 2,26 € / m² Grundstücksfläche
11,92 € / m² Geschossfläche
In den Nacherhebungsfällen einer
nachträglichen Bebauung: 0,11 € / m² Grundstücksfläche
1,62 € / m² Geschossfläche
Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird von bisher 1,74 €/cbm auf 2,16 €/cbm angepasst.
Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von bisher 0,39 €/m² auf 0,44 €/m² angepasst.
Die im Entwurf vorliegende 3. Änderungssatzung vom 25.11.2019 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald (BGS-EWS) vom 01.01.2004 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
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3. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Seebarn;
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13 b BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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3 |
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Baugebiet im Ortsteil Seebarn. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beiliegenden Bebauungsplan-Entwurf des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 25.11.2019.
Das künftige Baugebiet sowie der Bebauungsplan führen die Bezeichnung „Seebarn-Nord“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im sog. „be-schleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 25.11.2019 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Städtebauförderprogramm "Aktive Zentren" und "Förderinitiative Innen vor Außen";
Programmaufstellung für das Jahr 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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4 |
Beschluss
Der beiliegenden Programmaufstellung für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Zentren“ und die „Förderinitiative Innen vor Außen“ des Freistaats Bayern für das Programmjahr 2020 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende Sparkassen-Darlehen mit der Nummer 6080078196 der Stadt Neunburg vorm Wald nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.12.2019 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig (bis Laufzeitende) gewählt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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6 |
zum Seitenanfang
7. Verbesserung der Wasserqualität am Eixendorfer See;
Antrag auf Errichtung eines Entnahmeturms
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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7 |
Beschluss
Die Stadt Neunburg vorm Wald setzt sich wie alle Beteiligten am Runden Tisch dafür ein, dass eine gute Wasserqualität des Eixendorfer Sees wiederhergestellt und gesichert wird.
Um dieses Ziel erreichen zu können, vertreten wir nach wie vor die Forderung einen Entnahmeturm so bald wie möglich zu testen und hierzu den geplanten Turm am Grundablass gleich vollständig entsprechend auszurüsten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Informationen, Anfragen und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald)
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Sitzung des Stadtrates
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25.11.2019
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ö
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8 |
Datenstand vom 04.06.2020 08:54 Uhr