Datum: 15.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schwarzachtalhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des zukünftigen Möblierungskonzeptes
2 Bauleitplanung "Alte Gärtnerei - Stadtmarkt und Wohnen" auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukirchner Straße;
3 Ausbau der Krankenhausstraße; Vorstellung und Genehmigung des Bauentwurfes
4 Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020; Zustimmung zur städtischen Interessenbekundung "Sportplatz und Tennisanlage Neunburg vorm Wald"
5 Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Seebarn; Billigung des geänderten Bebauungsplanes und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Flurneuordnung Kemnath bei Fuhrn und Wundsheim; Übernahme der Feld- und Waldwege und Ausgleichs- und Ersatzflächen
7 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind

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1. Vorstellung des zukünftigen Möblierungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö 1

Beschluss 1

Für die Anschaffung von Sitzbänken im Stadtgebiet, außerhalb der Bereiche mit bestehendem Altstadtmöblierungskonzept, und auf Rad-/Wanderwegen wird zukünftig immer das Modell Euroform Parkbank Gala Mod. 58M/20 (Variante 4 - Sitzbänke) in der Farbe RAL 7016 anthrazitgrau bestellt.

Für die Anschaffung von Sitzgruppen (Tisch und Bänke) im Stadtgebiet sowie auf Rad-/Wanderwegen wird zukünftig immer das Modell Tisch „Euroform“ passend zur Parkbank Gala Mod. 58M/20 (Variante 1- Sitzgruppen) in der Farbe RAL 7016 anthrazitgrau bestellt.

Die bestehende und bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossene Altstadtmöblierung bleibt vom heutigen Möblierungskonzept unberührt und wird weiter fortgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Anschaffung von kleinen Abfallbehältern (40 Liter) im Stadtgebiet sowie auf Wander- und Radwegen wird zukünftig immer das Modell Euroform Abfallbehälter Simple+ Mod. 226LV (Variante 1) in der Farbe RAL 7016 anthrazitgrau bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für die Anschaffung von großen Abfallbehältern (60 Liter) im Stadtgebiet sowie auf Wander- und Radwegen wird zukünftig immer das Modell „Euroform Abfallbehälter Comfort Mod. 615“, welches bereits erfolgreich im Einsatz ist und den Praxistest gut bestanden hat, in der Farbe RAL 7016 anthrazitgrau bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Für die Anschaffung von zusätzlich notwendigen Aschebehältern zur Nachrüstung an bestehenden Abfallbehältern oder Standorten mit Abfallbehälter ohne integrierten Aschebehälter im Stadtgebiet sowie auf Rad- und Wanderwegen wird zukünftig immer das Modell Euroform Mod. „Fumee“ in der Farbe RAL 7016 bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Für die Anschaffung von Hundetoiletten im Stadtgebiet sowie auf Wander- und Radwegen wird zukünftig immer das Modell „Belloo Combi Luca“, welches bereits erfolgreich im Einsatz ist und den Praxistest sehr gut bestanden hat, in der Farbe „Grau“ bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Für die Anschaffung von Pflanzkübeln, sofern nötig, wird im Stadtgebiet zukünftig immer das Modell BF Fischer Alu Lines, Lineafiore Light (Variante 1) in der Farbe RAL 7016 anthrazitgrau bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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2. Bauleitplanung "Alte Gärtnerei - Stadtmarkt und Wohnen" auf dem ehemaligen Roßkopfareal an der Neukirchner Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö 2
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3. Ausbau der Krankenhausstraße; Vorstellung und Genehmigung des Bauentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Die Bauentwurfsplanung des Ingenieurbüros Weiß, Planen und Beraten GmbH vom 12.Oktober 2020 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Leerrohre für die spätere Breitbanderschließung sind vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020; Zustimmung zur städtischen Interessenbekundung "Sportplatz und Tennisanlage Neunburg vorm Wald"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt, die

a) Sanierung und Umbau des Sportheims und Errichtung eines Kunstrasenplatzes sowie
b) Erneuerung der Tennisplätze

zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 mit der im Sachvortrag beschriebenen Maßnahme anzumelden. Der entsprechenden Interessenbekundung der Verwaltung vom 30. September 2020 wird zugestimmt. Die Maßnahmen werden nach Zusage der Förderung durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Seebarn; Billigung des geänderten Bebauungsplanes und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö 5

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und billigt den Bebauungsplanentwurf C. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beiliegenden Bebauungsplan-Entwurf des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom15.10.2020.

Das Aufstellungsverfahren ist entsprechend dem Beschluss vom 26.11.2019 im sog. „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB fortzuführt.

Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs C des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 15.10.2020 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Flurneuordnung Kemnath bei Fuhrn und Wundsheim; Übernahme der Feld- und Waldwege und Ausgleichs- und Ersatzflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö 6

Beschluss 1

Der Stadtrat hat anhand der vorgelegten Pläne über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach  § 41 FlurbG (Wundsheim: Stand - April 2007; Kemnath: Stand: Juli 2020) sowie den ausführlichen Anlagen- und Maßnahmenverzeichnissen (Bauweise, Baulänge, Unterhaltspflichtigkeit) von den Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaften Wundsheim und Kemnath b.F. Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Neunburg vom Wald verpflichtet sich in den Verfahren Wundsheim und Kemnath b. Fuhrn die erforderlichen Widmungen, Umstufungen und Einziehungen öffentlicher Straßen und Wege zum Zeitpunkt der Ausführungsanordnung nach § 62 FlurbG zu verfügen und bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Neunburg vorm Wald stimmt der Übernahme der Straßenbaulast an den ausgebauten (7a- und 4a-Wegtrassen) wie auch an den nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen (Bautyp 8 und Grünwege) in den Verfahren Wundsheim und Kemnath b. Fuhrn zu. Hierzu ergänzend, da viele Trassen bereits vor mehr als 5 Jahre fertiggestellt worden sind: Die Straßenbaulast an den im Flurbereinigungsverfahren ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwegen, die nach den Merkmalen der Verordnung vom 19. November 1968 (BayRS 91-1-3-I) ausgebaut wurden, geht kraft Gesetzes (Art. 54 Abs. 2 BayStrWG) mit der Beendigung des Ausbaues bzw. mit der Verkehrsübergabe auf die Stadt Neunburg vorm Wald über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Im Zuge des Trassenausbaus (siehe Punkt 3) wurden Erdbecken zur Wasserrückhaltung in der Fläche hergestellt. Die Stadt Neunburg vorm Wald verpflichtet sich zur Übernahme und Unterhaltung dieser Becken in den Verfahren Wundsheim und Kemnath b. Fuhrn, da diese Bestandteil der Wegtrassen sind, ein schadloses Abfließen und Versickern von Niederschlägen ermöglichen und zur Langlebigkeit der jeweiligen Trasse beitragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Im Zuge des Wegausbaus und den Eingriffen in den Naturhaushalt aufgrund der Neugestaltung des jeweiligen Verfahrensgebietes wurden Kompensationsmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht in den Verfahren Wundsheim und Kemnath b. Fuhrn notwendig. Diese Flächen werden im späteren Verfahrensschritt in das Ökoflächenkataster aufgenommen. Öffentliche Eigentümer, hier zukünftig die Stadt Neunburg vorm Wald, sind verpflichtet, diese Flächen im Sinne der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterhalten und auf ihnen alles zu unterlassen, was den Biotopcharakter beeinträchtigen kann (Art. 1 BayNatSchG). Bei Veräußerung ist diese Pflicht im Grundbuch durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu sichern, bei sonstiger Überlassung, z. B. bei Verpachtung, durch entsprechende vertragliche Regelung (Art. 1 Satz 5 BayNatSchG). Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich hauptsächlich um Heckenstrukturen, Obstbaumpflanzungen, Waldmantelpflanzungen sowie ökologische Wegseitengräben. Die Stadt Neunburg vorm Wald verpflichtet sich zur Übernahme und Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen in den Verfahren Wundsheim und Kemnath b. Fuhrn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö 7
Datenstand vom 05.05.2021 09:47 Uhr