Datum: 04.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schwarzachtalhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: 01 - Stadt Neunburg vorm Wald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kommunale Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet; a) Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz und Übertragung der Befugnisse (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion) b) Anschaffung von stationären Geschwindigkeitsanzeigetafeln (Antrag der FWG-Stadtratsfraktion)
2 Erweiterung Marienheim Neunburg vorm Wald; Vorstellung der Konzeptstudie und Festlegung des weiteren Vorgehens
3 Durchführung von städtischen Veranstaltungen aufgrund von Corona
4 Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für die Erweiterung des Rathauses gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
5 Anträge auf Zuschussgewährung
5.1 Renovierung und Umgestaltung der Stadtpfarrkirche Neunburg vorm Wald
5.2 Erneuerung des Schützenheims und der Schießanlage in Kröblitz
5.3 Umbau des Schießstandes in Kemnath bei Fuhrn auf elektronische Auswertung
5.4 Umbau der Umkleidekabinen und Anschaffung eines neuen Mähers durch den SC Kleinwinklarn
5.5 Neubaus eines Holzaussichtsturmes auf dem Hirschberg bei Fuhrn durch den Naturparkverein Oberpfälzer Wald e.V.
6 Informationen, Anfragen und Sonstiges

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1. Kommunale Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet; a) Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz und Übertragung der Befugnisse (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion) b) Anschaffung von stationären Geschwindigkeitsanzeigetafeln (Antrag der FWG-Stadtratsfraktion)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 1

Beschluss 1

  1. Die Stadt Neunburg vorm Wald beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen. 

  2. Die Stadt Neunburg vorm Wald. tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei. 

  3. Die Stadt Neunburg vorm Wald überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, 

    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, 
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird in der laufenden Amtsperiode bestimmt:
    1. Erster Bürgermeister Martin Birner 

Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird in der laufenden Amtsperiode bestimmt:

    1. Zweite Bürgermeisterin Margit Reichl

Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

Eine Ankündigung der Kontrollen erfolgt im ersten Jahr über die städt. Homepage. Der ruhende Verkehr wird vorerst nicht überwacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Beschluss 2

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Innerortsgebiet der Stadt Neunburg vorm Wald werden zwei weitere stationäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die mit Solarpads ausgestattet sind, angeschafft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Erweiterung Marienheim Neunburg vorm Wald; Vorstellung der Konzeptstudie und Festlegung des weiteren Vorgehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Präsentation der möglichen Erweiterungsvarianten des Marienheimes Neunburg vorm Wald zur Kenntnis. Nach Beratung in den Fraktionen wird der Stadtrat die endgültigen Planungs- und Umsetzungsschritte, insbesondere den Umfang der Beteiligung der Stadt Neunburg vorm Wald, festlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Durchführung von städtischen Veranstaltungen aufgrund von Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Durchführung von Veranstaltungen aufgrund von Corona zur Kenntnis.

Die Entscheidung über die Durchführung bzw. Aussetzung der Burgfestspiele „Vom Hussenkrieg“ und des Altstadtfestes wird zurückgestellt. Planungen und Ausgaben werden dafür vorerst nicht getätigt. Alternativplanungen sind ohne Ausgabenverpflichtungen, usw. weiterzuführen. In der nächsten Sitzung im März befasst sich der Stadtrat damit abschließend. 

Die vier Märkte mit verkaufsoffenem Sonntag werden unter den geltenden Hygieneregelungen als Zeichen der Unterstützung der örtlichen Wirtschaft durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Neuaufnahme eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für die Erweiterung des Rathauses gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines Förderkredits „Investkredit Kommunal Bayern“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt Bayern Labo für die Baumaßnahme „Erweiterungsbau Rathaus“ über den Betrag von 1,8 Mio. Euro. 

Der derzeit zu - 0,3 % Zinsen (Zinsbindung für 10 Jahre) angebotene Kredit soll in Höhe von 1,8 Mio. Euro mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren und drei Tilgungsfreijahren in Anspruch genommen werden. Eine geringfügige Schwankung des Zinssatzes wird akzeptiert. 

Die Genehmigung der Darlehensaufnahme durch Inanspruchnahme des noch zur Verfügung stehenden Haushaltseinnahmerestes für Darlehensaufnahmen aus dem Jahr 2020 ist durch den durch die Rechtsaufsicht genehmigten Haushalt 2020 abgedeckt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Anträge auf Zuschussgewährung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 5
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5.1. Renovierung und Umgestaltung der Stadtpfarrkirche Neunburg vorm Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 5.1

Beschluss

Der Stadtrat unterstützt den Antrag der katholischen Kirche vom 23. November 2020 und gewährt einen Zuschuss von 5 % der Baukosten. Die Zuwendung wird in drei gleichen Raten (voraussichtlich Rate 1 ab 2021) ausbezahlt. Der entsprechende Betrag in Höhe von circa 127.000 Euro ist im Haushaltsplan 2021 mitaufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2. Erneuerung des Schützenheims und der Schießanlage in Kröblitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 5.2

Beschluss

Dem Zuschussantrag des Schützenvereins Druidenstein-Schwarzachthal Kröblitz e. V. wird entsprochen. Entsprechend mittels Rechnungen belegter Maßnahmenkosten erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 25 %. Der Betrag in Höhe von circa 3.750 Euro ist in den Haushalt 2021 miteinzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.3. Umbau des Schießstandes in Kemnath bei Fuhrn auf elektronische Auswertung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 5.3

Beschluss

Dem Zuschussantrag der Bergschützen Kemnath bei Fuhrn wird entsprochen. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % der mittels Belegen nachgewiesenen Gesamtkosten gewährt. Der Betrag von circa 4.800 Euro ist im Haushaltsansatz für das Jahr 2021 mit zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.4. Umbau der Umkleidekabinen und Anschaffung eines neuen Mähers durch den SC Kleinwinklarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 5.4

Beschluss

Entsprechend dem mittels Rechnungskopien belegten Investitionsaufwandes des SC Kleinwinklarn wird für das vergangene Jahr ein städtischer Zuschuss in Höhe von 6.627,97 Euro gewährt. Dieser Betrag ist bei der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.5. Neubaus eines Holzaussichtsturmes auf dem Hirschberg bei Fuhrn durch den Naturparkverein Oberpfälzer Wald e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 5.5
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6. Informationen, Anfragen und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö 6
Datenstand vom 10.06.2022 08:49 Uhr