Bauantrag: Wohnraumerweiterung, Teilung einer Nutzungseinheit auf der Fl.Nr. 586/1, Frühlingstraße 13, Gemarkung Oberwerrn
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Bauherr beabsichtigt eine Wohnraumerweiterung in Form eines Anbaus und die Teilung der Nutzungseinheit auf der Fl.Nr. 586/1, Frühlingstraße 13, Gemarkung Oberwerrn.
Das Wohnhaus wird so umgebaut, dass künftig zwei Wohneinheiten in dem Gebäude entstehen. Im Erdgeschoss wird das Wohnhaus um eine Ankleide mit Schlafzimmer, sowie einem Treppenhaus erweitert. Das Erdgeschoss wird so zu einer abgeschlossenen Wohneinheit. Im Obergeschoss wird der Anbau des Schlafzimmers als Dachterrasse genutzt. Des Weiteren ist geplant das Dachgeschoss auszubauen.
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am oberen Dreigassenweg“. Es wurde eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze beantragt. Durch den Anbau des Treppenhauses wird die südöstliche Baugrenze (zur Straßenseite hin) um ca. 3,55 m überschritten. Im Nordwesten wird die Baugrenze durch den Anbau des Schlafzimmers um ca. 2,26 m überschritten.
Aktuell liegen im Bereich des Bebauungsplans bereits Überschreitungen der Baugrenze vor, weshalb die Verwaltung rät auch in diesem Fall eine Befreiung zu erteilen. Auch unter dem Aspekt der zusätzlichen Wohnraumschaffung wäre eine Überschreitung der Baugrenze aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Der Abstand zum hinteren Nachbarn würde nach dem Anbau noch ca. 7,10 m betragen. Zur Straßenseite hin wären es ca. 4,60 m.
Es werden ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Es haben nicht alle Nachbarn ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Vorhaben „Wohnraumerweiterung und Teilung der Nutzungseinheit auf der Fl.Nr. 586/1, Frühlingstraße 13, Gemarkung Oberwerrn“ sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB und erteilt die beantrage Befreiung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2025 10:01 Uhr