Umwidmung von öffentlichen Feld-und Waldwegen zu Fuß- und Radwegen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 5

Sachvortrag

Aus dem Bauausschuss kam die Anfrage zur Umwidmung der beiden Wirtschaftswege Fl. Nr. 686/2 (in Verlängerung der Braunstraße) und 707/1 (in Verlängerung zur Ehrlichstraße, Weg zum Marterle). 
Die Restlängen der Wege sind nach der Umlegung und Erschließung der Baugebiete Nord II und Nord III seinerzeit als beschränkt öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet worden. Sie sind nicht ausgebaut, sondern als Kiesweg erstellt worden. An den Zufahrten wurden die VZ 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit ZZ 1026-36 „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ausgeschildert. Diese Wege können von sowohl von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fußgängern als auch von Radfahrern gleichermaßen genutzt werden. Da sie als beschränkt öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet wurden haben landwirtschaftliche Fahrzeuge im Grunde genommen Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. 
In den vergangenen Jahren kam es erhöht zu Beschwerden der Anrainer, da die Straße „Nordring“ durch schwere Erntemaschinen verunreinigt wurden. Die Zufahrt zu den Feldern der Landwirtschaft ist durch die betonierten bzw. asphaltierten weiterhin möglich. Es ist festzustellen, dass die Wege durch diese Erntemaschinen (LKW 40to; Erntemaus ca. 60to) beschädigt wurden und regelmäßig durch den Bauhof repariert werden mussten.
An Fuß- und Radwege werden verkehrssicherungspflichtige Anforderungen gestellt wie z. B. Beschaffenheit der Oberfläche, Räum- und Streupflicht und gegebenenfalls Erweiterung der Straßenbeleuchtung. 
Die Empfehlung der Verwaltung ist es deshalb, die beiden Flurstücke als reine Fußwege zu widmen.
Die geplante Umwidmung ist vor Durchführung öffentlich bekannt zu geben. Falls Widersprüche eingelegt werden sollten, wären diese abzuwägen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Umwidmung und den Ausbau der FlrNr.: 707/1 zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg für ca. 234.400,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Umwidmung und den Ausbau der FlrNr.: 707/1 zu einem Fußweg für ca. 5.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2025 11:44 Uhr