Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Am Motorpool" - Abwägungs-, Bewilligungs-, und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederwerrn hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“ gebilligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden diese am 05.12.2024 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB darüber informiert, dass Sie zu dem Vorhaben Stellungnahmen abgeben können. In der Zeit vom 06.12.2024 bis 17.01.2025 wurde auch der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit gegeben die Planunterlagen auf der Internetseite oder zu den Öffnungszeiten im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Die Autobahn
- Fernwasserversorgung Franken
- Gemeinde Euerbach
- Gemeinde Geldersheim
- Gemeinde Poppenhausen
- PLEdoch GmbH
- Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern
- Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
- Tennet
- TransnetBW
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist ab:
- Bayer. Bauernverband
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Würzburg
- Bundesnetzagentur
- Deutsche Bahn AG
- Gemeinde Dittelbrunn
- Landratsamt Schweinfurt – Gesundheitsamt
- Landratsamt Schweinfurt – Untere Wasserrechtsbehörde
- Landratsamt Schweinfurt – Kreisbandrat
- Stadt Schweinfurt
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:
- Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Schweinfurt
- Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Landratsamt Schweinfurt - Bauamt
- Landratsamt Schweinfurt – Bauamt Technik
- Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt
- Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz
- Landratsamt Schweinfurt - Denkmalschutz
- Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanung
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe
- Stadtwerke Schweinfurt
- ÜZ Mainfranken
- Vodafone Kabel Deutschland
- Bayernwerk Netz GmbH
- IHK Würzburg - Schweinfurt
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Es wird davon ausgegangen, dass die öffentlichen Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht betroffen sind, wenn sie innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme zur Planung abgegeben haben.
Für die Gemeinden Euerbach, Geldersheim und Poppenhausen wurde, aufgrund der Sitzungstermine eine Fristverlängerung der Beteiligung bis einschließlich 24.01.2025 gewährt.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden einzeln verlesen und abgewogen.
Datenstand vom 02.04.2025 08:42 Uhr