Datum: 12.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 08.10.2024
3 Tektur: Neubau Güllebehälter mit Deckel, Fl.Nr. 1660, Gelderheimer Weg 7, Oberwerrn
4 Bauleitplanung: Änderung B-Plan "Motorpool - 1. Änderung" - Anerkennung Planentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung TÖB
5 Informationen der Verwaltung - öffentlich
6 Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

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1. Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 1

Sachvortrag

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 08.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 2

Sachvortrag

Die Niederschrift vom 08.10.2024 (öffentlicher Teil) wurde im RIS zur Verfügung gestellt und war zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift vom 08.10.2024 (öffentlicher Teil) wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Tektur: Neubau Güllebehälter mit Deckel, Fl.Nr. 1660, Gelderheimer Weg 7, Oberwerrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 3

Sachvortrag

Der Bauherr beantragte bereits im letzten Jahr den Neubau eines Güllebehälters mit Deckel auf der Fl.Nr. 1660, Geldersheimer Weg 7 in Oberwerrn, welcher am 22.06.2023 durchs Landratsamt Schweinfurt genehmigt wurde. 
Hierzu wurde nun ein Tekturplan eingereicht, da die Güllegrübe ca. 15 m näher an die Hofstelle verschoben und komplett im Erdreich versenkt werden soll. Dadurch könnte der Grubendeckel als Hof- und Rangierfläche dienen, es müssten weniger Wege gebaut werden, was zu einer geringeren Flächenversiegelung führt. Des Weiteren wird der Leitungsbau geringer, da so der Anschluss an den Stall besser gewährleistet ist.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist daher nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es privilegiert ist. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans (vgl. § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB) und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Das Grundstück ist nicht an die Wasserversorgung angeschlossen, es existiert ein Hausbrunnen. Belangen des Brandschutzes ist daher besondere Aufmerksamkeit geschuldet. 

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilt.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Vorhaben nach § 36 BauGB sein gemeindliches Einvernehmen. 

Die untere Bauaufsichtsbehörde soll den Bauherren darauf hinweisen, dass sich aus der Kampfmittelerkundung aus dem Jahr 2011/2012 ergibt, dass sich das Baugrundstück innerhalb der Sicherheitszone ehemaliger Bombentrichter befindet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung: Änderung B-Plan "Motorpool - 1. Änderung" - Anerkennung Planentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung TÖB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 4

Sachvortrag

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 08.10.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss „GE Motorpool 2“ vom 27.03.2024 aufgehoben und stattdessen die Aufstellung der 1. Änderung „GE Motorpool“ mit Erweiterung des Gebiets nach Norden für Industrie und Gewerbe als GI beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Veränderungen vorzunehmen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 1354, 1354/2, 1354/3, 1354/4, 1354/5, 1354/6, 1354/7, 1354/8, 1354/9, 1354/10, 1359, 1359/3, 1341/3 (Teilfläche), 1341/4, 1341/5 und 1324, und 1325, welche aus der im RIS veröffentlichten Entwurfsplanung ersichtlich sind. Die am 08.10.2024 angesprochenen Veränderungen im Bebauungsplan „GE Motorpool“ wurden in der Entwurfsplanung angepasst. Als Ausgleich für die Erweiterung findet eine Abbuchung aus dem Ökokonto von der Fl.Nr. 440, Gemarkung Niederwerrn statt.  

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Motorpool – 1. Änderung“ in der Fassung vom 12.11.2024, vorgelegt durch das Ingenieurbüro Planungsschmiede Braun, wird vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt. Der Bau- und Umweltausschuss ordnet die frühzeitige Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB an. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Informationen der Verwaltung - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 5
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6. Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 6
Datenstand vom 14.02.2025 11:28 Uhr