Datum: 25.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 28.01.2025
3 Überörtliche Rechnungsprüfung - Prüfung 2019-2022 ist erledigt
4 Antrag Tempo 30 Oberwerrn Am Bonland - Ergebnisse der Verkehrsschau
5 Umwidmung von öffentlichen Feld-und Waldwegen zu Fuß- und Radwegen
6 Neugestaltung des Grabelandes, Genehmigung des Entwurfs
7 Informationen der Verwaltung - öffentlich
8 Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

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1. Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 1

Sachvortrag

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde. Es besteht Einverständnis mit der Tagesordnung.

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2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28.01.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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3. Überörtliche Rechnungsprüfung - Prüfung 2019-2022 ist erledigt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 3

Sachvortrag

Im Jahr 2023 hat der Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband die Jahre 2019-2022 geprüft.
Nach Erhalt des Prüfungsberichtes wurden die Textziffern von der Verwaltung umgehend bearbeitet, sodass dem Gemeinderat die Stellungnahmen der Verwaltung in der Sitzung am 31.07.2024 mitgeteilt werden konnten.
Das Landratsamt Schweinfurt hat uns informiert, dass der gesamte Prüfungsbericht der Jahre 2019-2022 als erledigt betrachtet werden kann.
Der Gemeinderat ist gemäß Art. 30 Abs. 3 GO hierüber zu informieren.

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4. Antrag Tempo 30 Oberwerrn Am Bonland - Ergebnisse der Verkehrsschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 4

Sachvortrag

Mit einer Unterschriftenliste und einem Begleitschreiben wurde im Sommer 2024 die Einführung einer Tempo-30-Zone in Oberwerrn in der Straße Am Bonland beantragt.
Die Verwaltung hat daraufhin die Verkehrsströme und Geschwindigkeit über einen Zeitraum von über einem Monat gemessen. Die Ergebnisse dieser Messung wurden im Dezember der VPI Schweinfurt mitgeteilt. Bei dieser Messung wurde ermittelt, dass die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit im Zeitraum von über einem Monat bei 37 km/h lag. Die Geschwindigkeitsverstöße lagen mit 0,136 % weit unter dem Durchschnitt. Die Auswertung ist als Anlage diesem Beschlussauszug beigefügt. In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Schweinfurt wurde am 31. Januar 2025 eine Verkehrsschau durchgeführt. 
Die Polizei stellt fest: hinsichtlich der Anordnung der streckenbezogenen Tempobegrenzung auf 30 km/h in der Straße „Am Bonland“ sind die rechtlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO heranzuziehen. 
So ergibt sich aus § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, dass diese nur angeordnet werden dürfen, wenn dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. 
Diese besonderen Umstände sind hier nicht zu erkennen.
Die Polizei hat festgestellt, dass es seit über 5 Jahren zu keinem Unfall in dieser Straße gekommen ist. Mit dem Wegfall der Schulbushaltestelle ab 2025 ist auch ein geringeres Fußgängerverkehrsaufkommen insbesondere von Kindern zu erwarten. 
Mit dem Einbau der Grüninseln wurde schon ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrsberuhigung geleistet. Durch wechselseitiges Parken kann zusätzlich eine weitere Verkehrsberuhigung erreicht werden.
Die Polizei erachtet die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Straße „Am Bonland“ für rechtlich unzulässig und rät vor deren Umsetzung ab.

Beschluss 1

Trotz rechtlicher Unzulässigkeit beschließt der Gemeinderat die Einführung einer Tempobegrenzung auf 30 km/h in der Straße am Bonland. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass in der Straße Parkflächenmarkierungen wechselseitig aufgebracht werden um zu einem versetzten Parken anzuregen und so die Geschwindigkeit weiter zu drosseln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

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5. Umwidmung von öffentlichen Feld-und Waldwegen zu Fuß- und Radwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 5

Sachvortrag

Aus dem Bauausschuss kam die Anfrage zur Umwidmung der beiden Wirtschaftswege Fl. Nr. 686/2 (in Verlängerung der Braunstraße) und 707/1 (in Verlängerung zur Ehrlichstraße, Weg zum Marterle). 
Die Restlängen der Wege sind nach der Umlegung und Erschließung der Baugebiete Nord II und Nord III seinerzeit als beschränkt öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet worden. Sie sind nicht ausgebaut, sondern als Kiesweg erstellt worden. An den Zufahrten wurden die VZ 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit ZZ 1026-36 „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ausgeschildert. Diese Wege können von sowohl von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fußgängern als auch von Radfahrern gleichermaßen genutzt werden. Da sie als beschränkt öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet wurden haben landwirtschaftliche Fahrzeuge im Grunde genommen Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. 
In den vergangenen Jahren kam es erhöht zu Beschwerden der Anrainer, da die Straße „Nordring“ durch schwere Erntemaschinen verunreinigt wurden. Die Zufahrt zu den Feldern der Landwirtschaft ist durch die betonierten bzw. asphaltierten weiterhin möglich. Es ist festzustellen, dass die Wege durch diese Erntemaschinen (LKW 40to; Erntemaus ca. 60to) beschädigt wurden und regelmäßig durch den Bauhof repariert werden mussten.
An Fuß- und Radwege werden verkehrssicherungspflichtige Anforderungen gestellt wie z. B. Beschaffenheit der Oberfläche, Räum- und Streupflicht und gegebenenfalls Erweiterung der Straßenbeleuchtung. 
Die Empfehlung der Verwaltung ist es deshalb, die beiden Flurstücke als reine Fußwege zu widmen.
Die geplante Umwidmung ist vor Durchführung öffentlich bekannt zu geben. Falls Widersprüche eingelegt werden sollten, wären diese abzuwägen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Umwidmung und den Ausbau der FlrNr.: 707/1 zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg für ca. 234.400,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Umwidmung und den Ausbau der FlrNr.: 707/1 zu einem Fußweg für ca. 5.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Neugestaltung des Grabelandes, Genehmigung des Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 6

Sachvortrag

Im Jahr 2021 war eine Umstrukturierung des Grabelandes in Oberwerrn geplant. Da sich das Gelände zu einem strukturreichen Areal entwickelt hatte, haben nachweislich Zauneidechsen das Gebiet besiedelt. Aus diesem Grund ist über das Förderprogramm „FlurNatur“ die Errichtung von Struktur- und Landschaftselementen im Grabeland in Oberwerrn geplant. Das Büro Auktor Ingenieur GmbH aus Würzburg wurde mit der Freianlagenplanung beauftragt. 
Der Entwurf wurde im RIS veröffentlicht. 
Der nördliche Bereich des Grabelandes wird zum Zauneidechsenhabitat umgestaltet, während im Süden weiterhin Parzellen zur Verpachtung vorgesehen sind. Aktuell sind 24 Parzellen eingeplant mit den Maßen von ca. 7 x 16 m. Im Durchschnitt würden daher ca. 112 m² pro Parzelle zur Verfügung stehen. 
Das Zauneidechsenhabitat wird mit Totholzhaufen, einem Sandarium, Sandlinsen und Steinhaufen ausgestattet. Nördlich des Zugangsbereiches ist eine Hopfenpergola vorgesehen. Bei der Begehung der Fläche im Sommer wurden in dem Areal natürliche Hopfenvorkommen festgestellt, weshalb diese Thematik im Konzept mit aufgegriffen wurde. 
Des Weiteren ist in dem Halbbogen unterhalb des Schleifweges 16 ein „Naschgarten“ vorgesehen. Hier sollen verschiedene Sträucher wie Himbeere, Brombeere und Stachelbeeren den Bürgern zum Verzehr zur Verfügung stehen. Die geplanten Obstbäume dienen ebenfalls dem Motto „Probierobst“. Auch ist eine Kräuterschnecke vorgesehen. 
Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Mit der Ausschreibung wird nach Genehmigung des Entwurfes begonnen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Entwurfsplanung für die „Freianlage Grabeland“ in Oberwerrn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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7. Informationen der Verwaltung - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 7

Sachvortrag

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8. Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 8
Datenstand vom 05.03.2025 11:44 Uhr