Datum: 25.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 28.01.2025
3 Bauantrag: Wohnraumerweiterung, Teilung einer Nutzungseinheit auf der Fl.Nr. 586/1, Frühlingstraße 13, Gemarkung Oberwerrn
4 Informationen der Verwaltung - öffentlich
5 Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

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1. Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö 1

Sachvortrag

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Es besteht Beschlussfähigkeit und Einverständnis mit der Tagesordnung.

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2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28.01.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Wohnraumerweiterung, Teilung einer Nutzungseinheit auf der Fl.Nr. 586/1, Frühlingstraße 13, Gemarkung Oberwerrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö 3

Sachvortrag

Der Bauherr beabsichtigt eine Wohnraumerweiterung in Form eines Anbaus und die Teilung der Nutzungseinheit auf der Fl.Nr. 586/1, Frühlingstraße 13, Gemarkung Oberwerrn. 
Das Wohnhaus wird so umgebaut, dass künftig zwei Wohneinheiten in dem Gebäude entstehen. Im Erdgeschoss wird das Wohnhaus um eine Ankleide mit Schlafzimmer, sowie einem Treppenhaus erweitert. Das Erdgeschoss wird so zu einer abgeschlossenen Wohneinheit. Im Obergeschoss wird der Anbau des Schlafzimmers als Dachterrasse genutzt. Des Weiteren ist geplant das Dachgeschoss auszubauen. 
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am oberen Dreigassenweg“. Es wurde eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze beantragt. Durch den Anbau des Treppenhauses wird die südöstliche Baugrenze (zur Straßenseite hin) um ca. 3,55 m überschritten. Im Nordwesten wird die Baugrenze durch den Anbau des Schlafzimmers um ca. 2,26 m überschritten. 
Aktuell liegen im Bereich des Bebauungsplans bereits Überschreitungen der Baugrenze vor, weshalb die Verwaltung rät auch in diesem Fall eine Befreiung zu erteilen. Auch unter dem Aspekt der zusätzlichen Wohnraumschaffung wäre eine Überschreitung der Baugrenze aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Der Abstand zum hinteren Nachbarn würde nach dem Anbau noch ca. 7,10 m betragen. Zur Straßenseite hin wären es ca. 4,60 m. 
Es werden ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. 
Es haben nicht alle Nachbarn ihre Zustimmung erteilt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Vorhaben „Wohnraumerweiterung und Teilung der Nutzungseinheit auf der Fl.Nr. 586/1, Frühlingstraße 13, Gemarkung Oberwerrn“ sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB und erteilt die beantrage Befreiung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Informationen der Verwaltung - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö 4

Sachvortrag

Auf Grund der Änderung des Art. 81 Abs. 5 BayBO ist die Gaubensatzung aufzuheben. Dies wird in einer der kommenden Gemeinderats-Sitzungen vollzogen.

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5. Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö 5
Datenstand vom 12.03.2025 10:01 Uhr