Datum: 24.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 25.02.2025
3 Bauantrag: Begegnungsstätte in Oberwerrn, Sanierung ehem. Kimmelanwesen sowie Ergänzungsneubau und Neugestaltung der Außenanlage, Raiffeisenstraße 5, Fl.Nrn. 12,13,14, Gemarkung Oberwerrn
4 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Am Motorpool" - Abwägungs-, Bewilligungs-, und Auslegungsbeschluss
4.1 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden
4.2 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
4.3 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH
4.4 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme IHK Würzburg-Schweinfurt
4.5 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Technik
4.6 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Deutsche Telekom
4.7 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Bauamt
4.8 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Umweltamt
4.9 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Denkmalschutz
4.10 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Stadtwerke Schweinfurt
4.11 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Vodafone Kabel Deutschland
4.12 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Immissionsschutz
4.13 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Regierung von Unterfranken
4.14 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe
4.15 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme ÜZ Mainfranken eG
4.16 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
4.17 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Billigung und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
5 Informationen der Verwaltung - öffentlich
6 Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 1

Sachvortrag

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Es besteht Einverständnis mit der Tagesordnung. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 25.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.02.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag: Begegnungsstätte in Oberwerrn, Sanierung ehem. Kimmelanwesen sowie Ergänzungsneubau und Neugestaltung der Außenanlage, Raiffeisenstraße 5, Fl.Nrn. 12,13,14, Gemarkung Oberwerrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 3

Sachvortrag

Die Gemeinde Niederwerrn beabsichtigt die Sanierung des ehem. Kimmelanwesen sowie ein Ergänzungsneubau und die Neugestaltung der Außenanlage zu einer Begegnungsstätte in Oberwerrn, Fl.Nrn. 12, 13 und 15, Raiffeisenstraße 5, Gemarkung Oberwerrn. 
Das Nutzungskonzept der Begegnungsstätte besteht aus einem Dorfladen mit barrierefreiem Zugang im Erdgeschoss, einer Begegnungsstätte als Treffpunktraum mit Tischen und Stühlen ebenfalls im Erdgeschoss und einem Vereinsraum im Obergeschoss. Im Backhausgebäude befindet sich ein Backhaus und der Außenbereich mit Hofcharakter besteht aus einem überdachten Überstand, einer begrünten Pergola und einem befestigten Festplatz, der als neue Dorfmitte dienen soll. 
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. 
Es werden ausreichend Stellplätze errichtet. Die Zustimmung des Nachbarn liegt vor. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Vorhaben „Begegnungsstätte in Oberwerrn, Sanierung ehem. Kimmelanwesen sowie Ergänzungsneubau und Neugestaltung der Außenanlagen, Raiffeisenstraße 5, Fl.Nrn. 12, 13 und 15, Gemarkung Oberwerrn“ sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB. Eine Detailplanung folgt noch. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Am Motorpool" - Abwägungs-, Bewilligungs-, und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4

Sachvortrag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederwerrn hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“ gebilligt. 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden diese am 05.12.2024 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB darüber informiert, dass Sie zu dem Vorhaben Stellungnahmen abgeben können. In der Zeit vom 06.12.2024 bis 17.01.2025 wurde auch der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit gegeben die Planunterlagen auf der Internetseite oder zu den Öffnungszeiten im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist:
  1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  2. Die Autobahn
  3. Fernwasserversorgung Franken
  4. Gemeinde Euerbach
  5. Gemeinde Geldersheim
  6. Gemeinde Poppenhausen
  7. PLEdoch GmbH
  8. Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern
  9. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
  10. Tennet
  11. TransnetBW
  12. Regionaler Planungsverband Main-Rhön

Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist ab:
  1. Bayer. Bauernverband
  2. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  3. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Würzburg
  4. Bundesnetzagentur
  5. Deutsche Bahn AG
  6. Gemeinde Dittelbrunn
  7. Landratsamt Schweinfurt – Gesundheitsamt
  8. Landratsamt Schweinfurt – Untere Wasserrechtsbehörde
  9. Landratsamt Schweinfurt – Kreisbandrat
  10. Stadt Schweinfurt
  11. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:
  1. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden
  2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Schweinfurt
  3. Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
  4. Deutsche Telekom Technik GmbH
  5. Landratsamt Schweinfurt - Bauamt
  6. Landratsamt Schweinfurt – Bauamt Technik
  7. Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt
  8. Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz
  9. Landratsamt Schweinfurt - Denkmalschutz
  10. Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanung
  11. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe
  12. Stadtwerke Schweinfurt
  13. ÜZ Mainfranken 
  14. Vodafone Kabel Deutschland 
  15. Bayernwerk Netz GmbH
  16. IHK Würzburg - Schweinfurt 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben. 

Es wird davon ausgegangen, dass die öffentlichen Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht betroffen sind, wenn sie innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme zur Planung abgegeben haben.
Für die Gemeinden Euerbach, Geldersheim und Poppenhausen wurde, aufgrund der Sitzungstermine eine Fristverlängerung der Beteiligung bis einschließlich 24.01.2025 gewährt. 

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden einzeln verlesen und abgewogen.


 

zum Seitenanfang

4.1. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.1

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.
BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden (Schreiben vom 13.01.2025).
Der Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:

Zu 5.3. Abwasserbeseitigung: 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan entsprechenden angepasst. 
Zu Oberflächenwässer: 
Der Anregung wird entsprochen. Das Kapitel „5.3 Abwasserbeseitigung“ der Begründung wird entsprechend der Stellungnahme ergänzt:
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser ist an die vorhandene Kanalisation anzuschließen. Das Regenwasser wird an das vorhandene Trennsystem des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden angebunden. 
Das auf den Erweiterungsflächen (GI) anfallende saubere Niederschlagswasser ist auf den Grundstücksflächen durch geeignete Rückhalteeinrichtungen zu speichern und gedrosselt abzuleiten.  
Die maximale Einleitmenge in den Regenwasserkanal des Abwasserzweckverbands Obere Werntalgemeinden und letztendlich über Entlastungsgräben in die Wern (Gewässer II. Ordnung) darf 25 l/s je Hektar Grundstücksfläche nicht überschreiten. 
Nicht belastetes Niederschlagswasser kann unbehandelt eingeleitet werden. Belastetes Niederschlagswasser ist vor der Einleitung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Wenn das Oberflächenwasser mit ölhaltigen Stoffen in Kontakt kommen kann, sind Leichtflüssigkeitsabscheider einzusetzen. Falls auf den Erweiterungsflächen (GI) anfallende Niederschlagswasser einer Behandlung bedarf, erfolgt diese auf dem Privatgrund. 
Die geplanten Maßnahmen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen und dem AZV abzustimmen. Gegebenenfalls ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser durch den Grundstückseigentümer zu beantragen.
Für die bestehenden Gewerbeflächen wurde das anfallende Niederschlagswasser bereits berechnet. Auf Basis der Berechnung konnte das bereits bestehende RRB weiter genutzt werden. Der Überlauf dieses Beckens entwässert über Entlastungsgräben in den nächstgelegenen Vorfluter, die Wern (Gewässer II. Ordnung).  
Eine Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens (RRB) und des neu errichteten Regenklärbeckens war auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Erweiterungsflächen Flur-Nr. 1324 und 1325 kann daher nicht zusätzlich in die bereits bestehenden Entwässerungseinrichtungen eingeleitet werden und wird direkt über eine neu errichtete eigene Leitung DN 300 über Entlastungsgräben in den nächstgelegenen Vorfluter, die Wern (Gewässer II. Ordnung).  
Die Einleitstelle in die Wern wurde im Vorfeld vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen geprüft und ein maximaler Abfluss von 130 l/s freigegeben. 
Aufgrund der bereits bestehenden Einleitung aus dem Gewerbegebiet „Am Motorpool“ mit einem maximalen Drosselabfluss von 107 l/s stehen für die zusätzlichen Flächen noch 23 l/s zur Verfügung. Dies entspricht etwa 25 l/s je Hektar Grundstücksfläche. 
Die zukünftigen Eigentümer der Erweiterungsflächen (GI) sind verpflichtet, das anfallende saubere Niederschlagswasser auf den Grundstücksflächen durch geeignete Rückhalteeinrichtungen auf dem Grundstück zu speichern und gedrosselt abzuleiten. Mit der Festsetzung der maximalen Einleitmenge von 25 l/s je Hektar Grundstücksfläche wird sichergestellt, dass die vom Wasserwirtschaftsamt freigegebene maximale Abflussmenge von 130 l/s in die Wern eingehalten wird. 
Zudem sind die Eigentümer verpflichtet, bei belastetem Niederschlagswasser Leichtflüssigkeitsabscheider einzusetzen. Die Behandlung muss auf dem Privatgrundstück erfolgen. Die geplanten Maßnahmen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen und dem AZV abzustimmen. Gegebenenfalls ist vom Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser zu beantragen.
Zu 5.5. Grunddienstbarkeiten:
Der Anregung wird entsprochen: Entlang der westlichen Grundstücksfläche Fl.-Nr. 1325 wird ein öffentlicher Grünstreifen mit einer Breite von 4,50 m vorgesehen. Ein Leitungsrecht zu Gunsten des AZV ist nicht notwendig, da die Fläche im Eigentum der Gemeinde verbleibt.

Zu dem Textlichen Hinweis:

Die Textlichen Hinweise „16. Unverschmutztes Oberflächenwasser“ werden wie folgt angepasst: 

16.1.        Das auf den Gewerbeflächen (GE) anfallende saubere Niederschlagswasser ist über Regenwasserleitungen in den Regenrückhaltebecken einzuleiten (siehe Planzeichen "Fläche für Abwasseranlage"). Der Überlauf entwässert über Entlastungsgräben in den nächstgelegenen Vorfluter, die Wern (Gewässer II. Ordnung). Die maximale Einleitmenge darf 107 l/s nicht überschreiten.

16.2.        Das auf den Erweiterungsflächen (GI) anfallende saubere Niederschlagswasser ist auf den Grundstücksflächen durch geeignete Rückhalteeinrichtungen zu speichern und gedrosselt abzuleiten. 
Die maximale Einleitmenge in den Regenwasserkanal des Abwasserzweckverbands Obere Werntalgemeinden und letztendlich über Entlastungsgräben in die Wern (Gewässer II. Ordnung) darf 25 l/s je Hektar Grundstücksfläche nicht überschreiten. 
Nicht belastetes Niederschlagswasser kann unbehandelt eingeleitet werden. Belastetes Niederschlagswasser ist vor der Einleitung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Wenn das Oberflächenwasser mit ölhaltigen Stoffen in Kontakt kommen kann, sind Leichtflüssigkeitsabscheider einzusetzen. Falls auf den Erweiterungsflächen (GI) anfallende Niederschlagswasser einer Behandlung bedarf, muss diese auf dem Privatgrund erfolgen.
Die geplanten Maßnahmen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen abzustimmen. Gegebenenfalls ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser zu beantragen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.2

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahmen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Schreiben vom 14.01.2025)
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Die Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:

Die Stellungnahme vom 13.01.2023, Az. 4612-24-1 wurde im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan „Am Motorpool“ bereits berücksichtigt. 
Die Gemeinde Niederwerrn prüfte Alternativen zur Erweiterung des Gewerbegebiets, wie beispielsweise die Nachverdichtung oder die Nutzung von Baulücken. Da jedoch keine geeigneten Baulücken zur Verfügung standen und mehrere Gewerbetreibende einen Bedarf angemeldet haben, wurde die Erweiterung des Gebiets „Am Motorpool“ als notwendig erachtet.
Durch die Umsetzung der vorgesehenen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen sowie der Ausgleichsmaßnahmen werden die nachteiligen Umweltauswirkungen minimiert und vollständig kompensiert. Es verbleiben keine erheblichen, dauerhaften Umweltauswirkungen infolge der Aufstellung des Bebauungsplans.

Zum Außenbereich:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Der Abstand von 670 m lässt ausreichend Raum für Erweiterungsmöglichkeiten der Betriebe. Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltung werden nicht beeinträchtigt, und zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten sind berücksichtigt. Da es sich bei den Flächen des Bebauungsplans um Gewerbeflächen handelt, ist die Schutzwürdigkeit geringer als bei Wohnbebauung. Da die Fläche bereits seit Jahren im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet vorgesehen ist, ist nicht mit einer Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Betriebe zu rechnen.

Zur angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Im Westen der Plangrenze (Fl.Nr. 1325) ist ein Grünstreifen mit Begrünungsmaßnahmen als Ausgleichsfläche A1 in angemessenem Abstand zur Nutzfläche festgesetzt. Die Ausgleichsfläche A2 wird mit der Ökokontofläche der Gemeinde Niederwerrn auf dem Grundstück Fl.-Nr. 440 verrechnet. Eine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Wege oder Nutzflächen ist nicht zu erwarten.

Zu Ausgleichsmaßnahmen:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Zu Wege:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen: 
Der betroffene landwirtschaftliche Weg entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereichs wird durch den bestehenden Zaun nicht beeinträchtigt, da bereits ein Randstreifen zwischen Weg und Zaun vorgesehen ist. Die Planung des Randstreifens entlang der Wege außerhalb des Geltungsbereiches ist kein Teil des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.3

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 15.01.2025).
Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Der Verlauf der Freileitung mit Schutzbereich wird im planzeichnerischen Teil nachrichtlich übernommen.
Der Hinweis auf die 20-kV-Freileitung und die entsprechenden Einschränkungen im Schutzzonenbereich werden im Umweltbericht, Kapitel „13.4 Maßnahme zum Ausgleich“ ergänzt, sodass keine Einschränkungen der Freileitungen zu erwarten sind. 
Die ÜZ Mainfranken eG wurde ebenfalls zum Vorentwurf des Bebauungsplanes beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme IHK Würzburg-Schweinfurt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.4

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme IHK Würzburg-Schweinfurt (Schreiben vom 30.12.2024).
Die IHK Würzburg-Schweinfurt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Es wurden unterschiedliche Immissionen in einer schalltechnischen Stellungnahme Gewerbe- und Verkehrslärm (Anlage 1 zum Bebauungsplan) untersucht und bewertet. Zudem wurden Empfehlungen für Planzeichnung bzw. textliche Festsetzungen formuliert. Diese Empfehlungen wurden im Bebauungsplan unter den textlichen Festsetzungen „9. Gewerbelärm“ berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.5. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.5

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt - Technik (Schreiben vom 17.01.2025).
Das Landratsamt Schweinfurt - Technik hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Die Baugrenzen werden berichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.6. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Deutsche Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.6

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Deutsche Telekom (Schreiben vom 15.01.2025).
Die Deutsche Telekom hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen: 

  • Der Verlauf der Leitungen wurden im bereits berücksichtigt und im Plan dargestellt. 
  • Bei konkreten Planungen werden die Sicherheitshinweise des Deutschen Telekom beachtet und bei Bedarf rechtzeitig in die Planung einbezogen. 
  • Im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1341/3 wurde zur Sicherung der Leitungen mit „Leitungsrechten zu belastende Flächen“ bereits festgesetzt. Der Eintrag der Dienstbarkeit im Grundbuch ist kein Teil des Bebauungsplanverfahrens und erfolgt auf nachgelagerter Ebene. Es wird jedoch unter den textlichen Hinweisen hingewiesen, dass die Flächen mit Leitungsrecht von Bebauungs- und Begrünungsmaßnahmen freizuhalten sind.
  • Die Begründung, Kapitel 5.5. Grunddienstbarkeiten wir wie folgt ergänzt: 

„In den geplanten Straßenverkehrsflächen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone von ca. 0,2 m bis 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.  
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.7. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.7

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt - Bauamt (Schreiben vom 17.01.2025).
Das Landratsamt Schweinfurt – Bauamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:

Zu 1) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und das Industriegebiet (GI) unter der textlichen Festsetzung „C 2.2 Maß der baulichen Nutzung“ ergänzt. 

Zu 2) Die Festsetzung C 5.1. bezog sich auf das gesamte Gebiet. Zum besseren Verständnis wird die Festsetzung wie folgt ergänzt. 
„Im gesamten Plangebiet (GE/GI) sind je angefangene 40 m² gewerbl. Nutzfläche der Gebäude 1 Stellplatz zu errichten.“

Zu 3) Das Büro Kling Consult GmbH hat nachträglich die folgende Ergänzung mit dem Schreiben vom 03.02.2025 vorgenommen:
„Für die im Anhang dargestellten Grundstücke sind bei der Einstufung in sogenannte „Lärmpegelbereiche (LPB)“ ggü Verkehrslärm vorwiegend die Emissionen der angrenzenden Bahnstrecke verantwortlich. Für unsere Stellungnahme haben wir die von der Bahn für 2030 prognostizierten Daten berücksichtigt. Diese Emissionsdaten ändern sich über sehr lange Zeiträume nicht; sind also ausreichend berücksichtigt. Auch die Verkehrsdaten für die Bundesstraße wurden vorsorglich auf einen Prognosehorizont von 2035 um 12,5 % erhöht in Ansatz gebracht; ist also ausreichend berücksichtigt. Zudem sind die baulichen Anforderungen gemäß LPB III nicht hoch und leicht einzuhalten. Es stellt sich auch die Frage, ob in einem angestrebten GI tatsächlich schützenswerte Nutzungen im Sinne der DIN 4109-1 vorkommen.
Die Darstellung bzw. Festsetzung der Isolinien „LPB“ aus unserem Gutachten in der B-Plan-Erweiterung sollten für diese zwei Grundstücke ausreichen.“

Damit ist das Thema aus gutachterlicher Sicht ausreichend abgearbeitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.8. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Umweltamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.8

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt (Schreiben vom 16.01.2025)
Das Landratsamt Schweinfurt – Umweltamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Zu 1) Das Büro Fabion ist mit der Erstellung der saP beauftragt. Die Ergebnisse werden nachgeliefert.  

Zu 2) Der Anregung wird entsprochen.
Das Grundstück mit der Flur-Nr. 1322 (Teilbereich) wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und planzeichnerisch als 4,00 m breiter privater Grünstreifen festgesetzt.

Zusätzlich gilt für diesen Grünstreifen folgende Festsetzung:
„13. Grünfläche G1
Die private Grünfläche (G1) ist mit einer 1- bis 2-reihigen, freiwachsenden Landschaftshecke zu bepflanzen.
- Pflanzpflicht für Sträucher (v. Str.), 2 x verpflanzt, 70–90 cm
- Pflanzpflicht für Bäume als Heister (Hei.), 3 x verpflanzt, 125–150 cm (entsprechend der Auswahlliste)“

Zu 3) Der Anregung wird entsprochen.
Im Westen der Plangrenze (Fl.Nr. 1325) war bereits ein Grünstreifen als Ausgleichsfläche A1 festgesetzt. Aufgrund neuer Planungen muss dieser um 4,50 m erweitert werden, um Platz für eine Abwasserleitung zu schaffen. Dieser Bereich wird als ein öffentlicher Grünstreifen festgesetzt. In diesem Bereich dürfen keine Hecken oder Bäume gepflanzt werden. 

Der geforderte 6,00 m breite Streifen für die freiwachsende Landschaftshecke kann direkt an den erweiterten Grünstreifen angrenzen. Dadurch entsteht am westlichen Rand des Geltungsbereichs eine insgesamt 10,50 m breite Eingrünung.
Die bestehende Festsetzung „12.1 Ausgleichsfläche A1“ wird nur dahingehend angepasst, dass anstelle einer 2- bis 3-reihigen nun eine 3- bis 4-reihige Landschaftshecke vorgesehen werden muss. 
Die Begründung sowie der Umweltbericht werden ebenfalls entsprechend überarbeitet.
Im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1354/6 kann aufgrund der bestehenden Gegebenheiten kein Grünstreifen mit Landschaftshecken vorgesehen werden.

Die ergänzenden Festsetzungen und Planzeichnungen wurden zwischenzeitlich mit dem LRA – Umweltamt abgestimmt.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen besteht Seitens des LRA Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.9. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Denkmalschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.9

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt - Denkmalschutz (Schreiben vom 09.12.2024).
Das Landratsamt Schweinfurt – Denkmalschutz hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die bestehenden Bodendenkmäler sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes nachrichtlich dargestellt. Auf die Meldepflicht von Bodenaltertümern, Beobachtungen und Funde gem. Art. 8 BayDschG wurde unter textlichen Hinweisen bereits verwiesen. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) wurde ebenfalls zum Vorentwurf beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.10. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Stadtwerke Schweinfurt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.10

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Stadtwerke Schweinfurt (Schreiben vom 19.12.2024).
Die Stadtwerke Schweinfurt haben sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen. 
Die Leitung wurden im Plan nachrichtlich dargestellt und demensprechend berücksichtigt. Für den Schaltschrank ist eine „Fläche für Versorgung mit Elektrizität“ zeichnerisch festgesetzt. Die Sicherheitshinweise werden auf nachgelagerter Ebene bei der Umsetzung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.11. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Vodafone Kabel Deutschland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.11

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Vodafone Kabel Deutschland (Schreiben vom 16.01.2025).
Die Vodafone Kabel Deutschland hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei konkreten Planungen auf nachgelagerter Ebene berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.12. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Landratsamt - Immissionsschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.12

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt - Immissionsschutz (Schreiben vom 17.01.2025).
Das Landratsamt Schweinfurt - Immissionsschutz hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Anregung entsprochen. 

Das Büro Kling Consult GmbH hat nachträglich die folgende Ergänzung zum Gutachten mit dem Schreiben vom 03.02.2025 vorgenommen:
„Für die im Anhang dargestellten Grundstücke sind bei der Einstufung in sogenannte „Lärmpegelbereiche (LPB)“ ggü Verkehrslärm vorwiegend die Emissionen der angrenzenden Bahnstrecke verantwortlich. Für unsere Stellungnahme haben wir die von der Bahn für 2030 prognostizierten Daten berücksichtigt. Diese Emissionsdaten ändern sich über sehr lange Zeiträume nicht; sind also ausreichend berücksichtigt. Auch die Verkehrsdaten für die Bundesstraße wurden vorsorglich auf einen Prognosehorizont von 2035 um 12,5 % erhöht in Ansatz gebracht; ist also ausreichend berücksichtigt. Zudem sind die baulichen Anforderungen gemäß LPB III nicht hoch und leicht einzuhalten. Es stellt sich auch die Frage, ob in einem angestrebten GI tatsächlich schützenswerte Nutzungen im Sinne der DIN 4109-1 vorkommen.
Die Darstellung bzw. Festsetzung der Isolinien „LPB“ aus unserem Gutachten in der B-Plan-Erweiterung sollten für diese zwei Grundstücke ausreichen.“

Damit ist das Thema aus gutachterlicher Sicht ausreichend abgearbeitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.13. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Regierung von Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.13

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Regierung von Unterfranken (Schreiben vom 03.01.2025).
Die Regierung von Unterfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:

  • Der Anregung wird teilweise entsprochen. Ein genereller Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben erfolgt nicht. Stattdessen werden folgende textliche Festsetzungen ergänzt:

„1.4. In allen als GE und GI ausgewiesenen Gebieten sind ausschließlich Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 300 qm je Betrieb zulässig.“

Das Kapitel „6.1 Art der baulichen Nutzung“ der Begründung wird wie folgt ergänzt: 
„Entsprechend § 11 Abs. 3 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe, deren Geschossfläche 1.200 qm überschreitet (entsprechend einer Verkaufsfläche von etwa 800 qm, wie im Urteil des BVerwG vom 24.11.2005 – 4 C 10.04 bestätigt), ausschließlich in Sondergebieten zulässig.
Um eine unerwünschte Entwicklung des Einzelhandels zu steuern und erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Versorgungsstrukturen innerhalb der Gemeinde Niederwerrn sowie der benachbarten zentralen Orte im Sinne des LEP zu vermeiden, wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben wie folgt geregelt:
In allen als GE und GI ausgewiesenen Gebieten sind Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 300 qm je Betrieb zulässig. Ein Einzelhandelsbetrieb liegt vor, wenn eine Verkaufsstätte allgemein zugänglich ist und Waren an Endverbraucher verkauft werden. Auch Werksverkauf und Fabrikverkaufszentren (Factory‐Outlet‐Center) sind demnach Einzelhandelsbetriebe (vgl. Erläuterung Zu 5.3.1 (B), Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP), Seite 94, Stand 1. Juni 2023). Diese Festsetzung wurde getroffen, um sowohl den bestehenden als auch den zukünftigen Betrieben die Möglichkeit zu geben, Verkaufsflächen in geringem Umfang zu schaffen, beispielsweise für einen Werksverkauf. Insbesondere kann in den flexiblen Gewerberäumen des Unternehmens „Streetboxen“ nicht ausgeschlossen werden, dass Verkaufsflächen eingerichtet werden. Diese Option soll durch die Festsetzung nicht ausgeschlossen und nicht zu stark eingeschränkt werden.“

Die ergänzende Festsetzung wurde zwischenzeitlich mit der Regierung von Unterfranken (RvU) abgestimmt. Mit der vorgeschlagenen Festsetzung zum Einzelhandel besteht aus Seitens der RvU Einverständnis.

  • Die Deutschen Bahn wurde ebenfalls zum Vorentwurf beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.14. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.14

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe (Schreiben vom 27.12.2024).
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:

Die Stellungnahme vom 25.04.2023 wurde bereits im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet "Am Motorpool" (Satzungsfassung vom 23.05.2024) berücksichtigt. 

  • Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
  • Der textliche Hinweis auf das Arbeitsblatt W 331 wird gestrichen. 
  • Die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung werden entsprechen angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.15. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme ÜZ Mainfranken eG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.15

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahme ÜZ Mainfranken eG (Schreiben vom 19.12.2024).
Die ÜZ Mainfranken eG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
  • Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen. 
  • Die Leitungen wurden im Plan nachrichtlich dargestellt und entsprechend berücksichtigt. Die Leitungen auf dem Flurstück 1341/3 werden durch die Festsetzung „Leitungsrecht zu belastende Flächen“ gesichert.
Zusätzlich wird in den Kaufverträgen mit den zukünftigen Eigentümern festgelegt, dass im Bereich der Leitungen keine Eingriffe oder Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb, insbesondere der Leitungen, beeinträchtigen oder gefährden könnten.
Der übrige Verlauf der Leitungen befindet sich im Bereich von Straßen und Wegen, die öffentlich zugänglich sind.
Das Sicherheitsmerkblatt wird bei konkreten Planungen und Ausführungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.16. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Abwägung Stellungnahme Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.16

Sachvortrag

Siehe Sach- und Rechtslage TOP 4.

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHTER BELANGE 
Stellungnahmen Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken (Schreiben vom 17.12.2024)
Das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Niederwerrn geäußert.
Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Die Gemeinde Niederwerrn hat den Weg Fl.Nr. 1341/1 und Fl.Nr. 1353 von der Flurbereinigungsgenossenschaft Niederwerrn bereits im März 2024 erworben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.17. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Motorpool", Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn - Billigung und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 4.17

Sachvortrag

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Einwände und Bedenken wurden abgewogen. 
Der Planentwurf wurde entsprechend überarbeitet. Er liegt in der Fassung vom 04.03.2025 dem Bau- und Umweltausschuss zur Billigung und zum Beschluss über die öffentliche Auslegung vor. 

Beschluss

Der von der Planungsschmiede Braun, Würzburg, aufgrund von der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplans „Am Motorpool – 1. Änderung und Erweiterung“ der Gemeinde Niederwerrn, OT Niederwerrn in der Fassung vom 04.03.2025 wird vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt. 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Informationen der Verwaltung - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 5
zum Seitenanfang

6. Mitteilungen und Anfragen - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.03.2025 ö 6
Datenstand vom 02.04.2025 08:42 Uhr