Datum: 13.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.05.2025
|
ö
|
|
1 |
Sachvortrag
Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Folgender Bericht lag aus der letzten Sitzung vor:
- Vergabe an die Stadtwerke Schweinfurt für die Sanierung der Beleuchtungsanlage Sudetenstraße, Breslaustraße und Ludwigstraße in Niederwerrn
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 29.04.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.05.2025
|
ö
|
|
2 |
Sachvortrag
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.04.2025 wurde im RIS veröffentlicht und soll genehmigt werden.
Beschluss
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.04.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauantrag: Errichtung eines Gebäudes für Gartengeräte sowie eines Gartenzauns mit Mauer, Fl.Nr. 871/3, Ludwigstraße 5, Gemarkung Niederwerrn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.05.2025
|
ö
|
|
3 |
Sachvortrag
Der Bauherr beantragt die nachträgliche Genehmigung des bereits errichteten Gebäudes für Gartengeräte sowie eines Gartenzauns mit Mauer auf der Fl.Nr. 871/3, Ludwigstraße 5 in der Gemarkung Niederwerrn.
Aufgrund des errichteten Gebäudes für Gartengeräte ist eine Abweichung der zulässigen Grenzbebauung notwendig. Nach Art. 6 Abs. 7 BayBO darf je Grundstücksgrenze eine Grenzbebauung von 9 m vorliegen, auf allen Grenzen zusammen insgesamt 15 m. Das Gebäude befindet sich auf derselben Grundstücksgrenze wie die vorhandene Garage. Insgesamt liegt die Grenzbebauung somit bei 23,30 m.
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO sind Einfriedungen/Stützmauern/ Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei. Die vorhandene Mauer einschließlich Sichtschutzzaun weißt eine max. Höhe ab der Straßenoberkante von 3,05 m auf. Entlang der Straße beläuft sich die Höhe auf ca. 2,30 m bis 2,90 m. Aufgrund der Höhe hat die Mauer eigene Abstandsflächen. Zur Straßenseite hin kommen diese bis zur Straßenmitte zum Liegen.
Als Begründung von diesen Befreiungen wurde dargelegt, dass es sich hierbei um den Wunsch des Bauherrn handelt.
Die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 871/3 wurde im Jahr 2020 genehmigt. Im ursprünglichen Bauantrag und in der Tekturgenehmigung war keine Auffüllung des gesamten Grundstücks geplant. Aufgrund dieser nachträglichen Auffüllung wurde die Stützmauer notwendig.
Das Vorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im Innenbereich und muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben die Zustimmung erteilt. Aufgrund der umliegenden Bebauung fügt sich aus Sicht der Verwaltung das Gebäude für die Gartengeräte in die nähere Umgebung ein. Es liegen mehrere Fälle von einer Überschreitung der Grenzbebauung vor.
Die Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens für eine über 2 m hohe Mauer wird von der Verwaltung kritisch betrachtet. Indem die Mauer und der blickdichte Sichtschutzzaun sich direkt entlang des Gehweges befinden wird das Ortsbild stark beeinträchtigt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Es liegt auch keine Notwendigkeit vor eine Einfriedung in dieser Höhe vornehmen zu müssen, dies ergibt sich auch aus den Genehmigungsunterlagen von 2020. Eine Mauer in dieser Höhe ohne ausreichender Begründung bzw. Notwendigkeit genehmigen zu lassen hätte eine Vorbildwirkung für das gesamte Gebiet. Es könnte so eine planungsrechtlich relevante Umstrukturierung des Gebietes eingeleitet werden. Eine Einfriedung entlang der Straße über 2 m Höhe ist folglich städtebaulich nicht vertretbar.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Vorhaben „Errichtung eines Gebäudes für Gartengeräte sowie eines Gartenzaunes mit Mauer, Fl.Nr. 871/3, Ludwigstraße 5, Gemarkung Niederwerrn“ sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
4. Informationen der Verwaltung - öffentlich
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.05.2025
|
ö
|
|
4 |
Sachvortrag
Die Verwaltung informiert, dass ein Schreiben zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grundordnungsplan sowie 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ zugegangen ist. Aufgrund der Feiertage und der Urlaubssituation konnte das Schreiben nicht rechtzeitig als eigenen Tagesordnungspunkt mit auf die Sitzung angelegt werden. Aufgrund der Fristsetzung bis zum 22.04.2025 ist eine Behandlung in der nächsten Sitzung nicht möglich.
Dem Gremium wird der Stand der Planung gezeigt und das Schreiben verlesen. Man ist sich einig, dass keine Einwände bestehen.
zum Seitenanfang
5. Mitteilungen und Anfragen - öffentlich
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.05.2025
|
ö
|
|
5 |
Sachvortrag
Es lagen keine Mitteilungen und Anfragen vor.
Datenstand vom 19.05.2025 13:47 Uhr