Datum: 03.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung und Bericht aus der letzten Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 27.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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2 |
Sachvortrag
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.03.2025 wurde im RIS veröffentlicht und soll genehmigt werden.
Beschluss
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.03.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Haushaltsvollzug 2025 - 1. Quartalsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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3 |
Sachvortrag
Die Verwaltung wird in der Sitzung anhand einer Tischvorlage über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2025 informieren.
Sie wird im Verwaltungshaushalt auf verschiedene bedeutsame Positionen im Bereich der Einnahmen und der Ausgaben eingehen. Im Bereich des Vermögenshaushaltes wird sie über den Fortschritt der geplanten Projekte informieren.
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4. Jahresrechnung 2024 - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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4 |
Sachvortrag
Im Haushaltsjahr 2024 fielen überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben an.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2c der Geschäftsordnung liegt die Zuständigkeit für überplanmäßige Ausgaben bis 6.000 Euro bzw. außerplanmäßige Ausgaben bis 3.000 Euro beim 1. Bürgermeister.
Im Haushaltsjahr 2024 betraf dies eine Summe von insgesamt 35.427,45 Euro.
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 a der Geschäftsordnung liegt die Zuständigkeit für überplanmäßige Ausgaben bis 50.000 Euro bzw. für außerplanmäßige Ausgaben bis 50.000 Euro beim Finanzausschuss.
Im Haushaltsjahr 2024 betraf dies eine Summe von 293.815,21 Euro.
Auf Grund dieser in der Geschäftsordnung geregelten Positivabgrenzung liegt die Zuständigkeit für überplanmäßige Ausgaben über 50.000 Euro bzw. für außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 Euro beim Gemeinderat.
Im Haushaltsjahr 2024 betraf dies eine Summe von insgesamt 607.762,73 Euro.
Die Übersicht über die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben wird als Tischvorlage bereitgestellt.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt die angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 293.815,21 Euro und empfiehlt dem Gemeinderat die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben über 50.000 Euro in Höhe von 607.762,73 Euro ebenfalls zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Jahresrechnung 2024 - Information über das Ergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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5 |
Sachvortrag
Die Finanzverwaltung hat die Jahresrechnung 2024 abgeschlossen.
Insgesamt stellt sich die Jahresrechnung 2024 wie folgt dar:
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Ansatz 2024
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Ergebnis 2024
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Verwaltungshaushalt
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16.191.125,00 Euro
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17.540.208,31 Euro
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Vermögenshaushalt
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17.191.760,00 Euro
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8.956.416,63 Euro
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Zuführung zum Vermögenshaushalt
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182.560,00 Euro
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2.954.374,99 Euro
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Entnahme aus der Rücklage
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11.740.017,00 Euro
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3.288.404,31 Euro
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Rücklagenzuführung
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0 Euro
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0 Euro
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Haushaltsreste wurden im Haushaltsjahr 2024 nicht gebildet.
Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum 31.12.2024 auf 13.346.869,07 Euro.
Die Gemeinde war am 31.12.2024 schuldenfrei.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis zu nehmen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Rechnungsprüfung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Kalkulation Bauhof - Fahrzeuge und Personal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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6 |
Sachvortrag
Die Finanzverwaltung hat sich der Neukalkulation des Stundensatzes für einen Bauhofmitarbeiter und der Stundensätze für die Fahrzeuge des Bauhofes angenommen.
In der Kalkulation für die Errechnung des Stundensatzes eines Bauhofmitarbeiters wurden die tatsächlichen Personalkosten der Verwaltung, die benötigte Arbeitskleidung bzw. Schutzausrüstung, Seminargebühren, Reisekosten, Telefongebühren für die Mobiltelefone, die Jahreskosten für die Programme ARES und RIWA Bäume und Kosten für 2 Arbeitsplätze der Jahre 2021 – 2023 herangezogen. Für die Zukunft wurden Planwerte angenommen. Die Jahreskosten wurden anschließend durch die produktiven Stunden der Bauhofmitarbeiter geteilt. Die produktiven Stunden sind von der Personalabteilung genannte Werte aus unserem AIDA Zeiterfassungsprogramm. Für die nachstehenden Jahre ist man zu folgendem Ergebnis gekommen:
- 2021: 37,27 Euro
2022: 40,90 Euro
2023: 38,91 Euro
2024: 41,01 Euro
Prognose 2025: 47,32 Euro
In der Kalkulation für die Errechnung der Stundensätze der Fahrzeuge im Bauhof wurden die tatsächlichen Vorhaltekosten (Reparaturkosten und Verschleißteile), Festkosten (KFZ-Steuer, Versicherung, TÜV, etc.) und Betriebs- und Schmierstoffe herangezogen. Zudem wurde bei den Anschaffungskosten der Fahrzeuge die jeweilige Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen miteingerechnet, sofern die Fahrzeuge noch nicht abgeschrieben sind. Diese Kosten wurden anschließend durch die durchschnittlichen Einsatzstunden der Fahrzeuge aus den Jahren 2021-2023 geteilt. Für die Zukunft wurden Planwerte angenommen. Die Ergebnisse aus der Kalkulation sind in beiliegender Präsentation aufgeführt.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Finanzausschuss beschließt ab 01.08.2025 den Stundensatz für einen Bauhofmitarbeiter auf 47,32 Euro pro Stunde.
Beschluss 2:
Der Finanzausschuss beschließt ab 01.08.2025 folgende Stundensätze für die Fahrzeuge des Bauhofes:
- Anhänger SW 2285: 0,80 Euro pro Stunde
- Anhänger SW HT 512: 4,00 Euro pro Stunde
- Anhänger SW NW 2018: 1,40 Euro pro Stunde
- Anhänger SW NW 2021: 0,70 Euro pro Stunde
- Anhänger SW NW 2015: 2,30 Euro pro Stunde
- Fendt 309 SW EM 925: 7,60 Euro pro Stunde
- Fendt 412 SW EM 930: 12,00 Euro pro Stunde
- Weidemann SW NW 2080: 20,60 Euro pro Stunde
- Peugeot Expert SW NW 111: 4,30 Euro pro Stunde
- Renault Trafic SW NW 123: 2,40 Euro pro Stunde
- Holder SW NW 451: 50,50 Euro pro Stunde
- Pritschenwagen SW NW 281: 5,70 Euro pro Stunde
- Lieferwagen SW NW 352: 8,00 Euro pro Stunde
- Heatweed SW NW 2019: 40,90 Euro pro Stunde
- Wasserfass SW EF 285: 2,20 Euro pro Stunde
- Pritschenwagen SW NW 331: 8,70 Euro pro Stunde
- Piaggo SW NW 353: 11,00 Euro pro Stunde
- Ford Transit SW NW 444: 9,20 Euro pro Stunde
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Informationen der Verwaltung - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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7 |
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8. Mitteilungen und Anfragen - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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03.06.2025
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ö
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Datenstand vom 06.06.2025 11:19 Uhr