Errichtung eines Technikraums (in Verbindung mit der BImSchG Genehmigung GZ. 4.41-8240.64-210001); FlNr. 1518, Gemarkung Nußdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 2.2

Darstellung Sachverhalt und die Rechtslage

Grunddaten:
  • Die Lage des Bauvorhabens befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbliche Baufläche Aiging“
  • Der Flächennutzungsplan weist ein Sondergebiet (§ 11 BauNVO) auf
  • Die Zufahrt ist gesichert über die Gewerbestraße

Auf der Flurnummer 1518 in Aiging soll in einer der bestehenden Schüttboxen ein Technikraum errichtet werden. Der Technikraum soll dabei innerhalb der Schüttbox mit eigenem Dach und einem Tor errichtet werden. Es entstünde ein neuer Raum innerhalb der Box.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbliche Baufläche Aiging“ setzt für diesen Bereich eine andere Nutzung vor. So lautet die Zweckbestimmung: „Lagerung und Behandlung von Aushub/ Abbruchmaterial“. Der geplante Technikraum widerspricht demnach dem bestehenden Bebauungsplan. Eine Genehmigungsfreistellung konnte von der Gemeinde nicht erteilt werden, dazu wurde eine Erklärung mit Schreiben vom 10.10.2024 abgegeben. Daher wird nun ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt (Bauamt) durchgeführt.

Das Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz- und Abfallrecht, hat mit Schreiben vom 15.07.2024 eine Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG erteilt.
Demnach war keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, sowie wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, § 31 Abs. 2 BauGB.

Durch die Entstehung eines Technikraums innerhalb einer bereits bestehenden Schüttbox werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 

Wirtschaftliche/Finanzielle Auswirkungen

Keine

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Technikraums (in Verbindung mit der BImSchG-Genehmigung GZ: 4.41-8240.64-210001), FlNr. 1518; Gemarkung Nußdorf, zu und erteilt sein Einvernehmen gemäß den vorgelegten Planunterlagen nach § 36 BauGB, mit Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Gewerbliche Baufläche Aiging“, wegen anderer Zweckbestimmung, nach § 31 Abs.2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2024 17:17 Uhr