Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Darstellung Sachverhalt und die Rechtslage
Aufgrund des Antrages von mehreren Ratsmitgliedern auf Überwachung des fließenden Verkehrs u. a. im Ortsteil Sondermoning hat die Verwaltung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern in Töging am Inn Kontakt aufgenommen.
Es gibt 2 Möglichkeiten der Beauftragung der Verkehrsüberwachung: der Beitritt zum Zweckverband oder der Abschluss einer auf 2 Jahre begrenzten Zweckvereinbarung. Da der Beitritt aus zeitlichen und organisatorischen Gründen für die Herbstversammlung des Zweckverbandes nicht mehr möglich ist, schlägt die Verwaltung den Abschluss der Zweckvereinbarung vor. Im Zeitraum von 2 Jahren können Erfahrungen mit dem Zweckverband gesammelt werden. Eine weitere Beauftragung wäre dann nur noch über einen Beitritt zum Zweckverband möglich.
Ein Vertreter des Zweckverbandes wird diesen in der Sitzung kurz vorstellen.
Wirtschaftliche/Finanzielle Auswirkungen
Die noch zu ermittelnden Kosten sind im Haushalt 2025 einzuplanen. Ebenso sind die voraussichtlichen Erträge aus den Einnahmen der Verwarnungs-/und Bußgelder einzuplanen.
Diskussionsverlauf
MdG Braml meint, die Gemeinde solle ihre eigenen Geräte (Smileys) nutzen. Der Aufwand für die Verwaltung sei zu groß.
MdG Ober findet, dass Smileys zwar was bringen, aber zahlen sei lehrreicher. Als Beispiele spreche er sich für das Blitzen auf der B 304 bei Herbsdorf, in Wang und Sondermoning, vor allem von und in Richtung Hart aus.
MdG Purzeller erklärt, er sei zunächst negativ, jetzt positiv gestimmt. Es solle langsam gestartet werden. Den Verwaltungsaufwand halte er für gering.
MdG: Czogalla fügt hinzu, sie erachte eine Verkehrsüberwachung der 30er Beschränkung am Dorfplatz und der Hauptstraße beim Zebrastreifen in Nußdorf für sinnvoll.
MdG Feil findet, es spreche kein Argument gegen die Verkehrsüberwachung. Er verweist nochmals auf die neuralgischen Punkte, wie z. B: Wang.
MdG Ehinger ergänzt, so können Argumente für eine 30er Beschränkung in Sondermoning gesammelt werden. 250 € für eine Woche Datensammlung seien günstig.
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2023 und den aktuellen Entwurf einer Zweckvereinbarung zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt nunmehr den Abschluss der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a. Inn, in der vorliegenden Entwurfsfassung.
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS in § 2 Abs. 1 und 2 der Zweckvereinbarung im nachfolgend genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
X § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
X § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
Die Geltungsdauer der Zweckvereinbarung wird gemäß § 6 Abs. 1 des Vereinbarungsentwurfes auf zwei Jahre ab Wirksamwerden – unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 VS – festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.12.2024 17:17 Uhr