§ 25 Abs. 3 EBV verlangt, dass Abschlussprüfung und örtliche Rechnungsprüfung der Feststellung des Jahresabschlusses vorangehen. Nach der örtlichen Rechnungsprüfung (und der vorgängigen Abschlussprüfung) erfolgt die Entlastung durch den Gemeinderat.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurde die Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Augsburg beauftragt.
Der Bestätigungsvermerk vom 23. März 2023 der Wirtschaftsprüfer der Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH lautet wie folgt:
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur, Oberammergau – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur, Oberammergau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern EBV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der landes-rechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern EBV und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB, § 25 EBV und Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss der Legislaturperiode 2020-2026 wurde am 05.07.2023 der testierte Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 zur Einsicht und Prüfung vorgelegt. Einwände wurden nicht erhoben.
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 23.450.823,12 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2.583.919,12 ab.