Gewerbesteuer; Erhöhung des Hebesatzes 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die hohe Inflation, die gestiegenen Energiekosten und der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst führen zu erheblichen Mehrkosten, welche den Verwaltungshaushalt der Gemeinde Oberammergau stark belasten. Außerdem ist damit zu rechnen, dass auch der Kreisumlagesatz und damit die Belastung des Gemeindehaushalts durch die Kreisumlage, welche zur Deckung des Finanzbedarfs des Landkreises erhoben wird, weiter steigen wird.

Nachdem im Verwaltungshaushalt auf der Ausgabenseite nur schwer große Einsparungen möglich sind, könnte die Einnahmenseite durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes gestärkt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen am 27.12.2023 über eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes beraten und mehrheitlich dem Gemeinderat eine Erhöhung des Hebesatzes ab dem Haushaltsjahr 2024 von bisher 
380 % auf 400 % empfohlen.

Vor den Passions- und Coronajahren betrugen die Gewerbesteuereinnahmen jährlich durchschnittlich 1,5 Mio. €. Eine Erhöhung des Hebesatzes um 20% verursacht bei diesem Betrag jährliche Mehreinnahmen i. H. von rd. 70.000 €.

Auswirkungen auf die Gewerbebetriebe:

Im Zuge der Corona-Hilfe-Maßnahmen wurde ab 2020 der Faktor für die Gewerbesteuer-anrechnung (§ 35 Einkommensteuergesetz) von 3,8 auf 4,0 erhöht. D. h., dass sich die tarifliche Einkommensteuer bei gewerblichen Unternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) um das Vierfache des vom Finanzamt jährlich festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrages ermäßigt. Die von der Gemeinde mit einem Prozentsatz (Hebesatz) von bis zu 400% auf den Gewerbesteuer-Messbetrag festgesetzte Steuer, kann damit vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Für den Gewerbebetrieb entsteht keine Mehrbelastung. In der Praxis kann es lediglich vorkommen, dass die Einkommensteuer nicht ausreichend hoch ist, z. B. aufgrund von Verlusten aus anderen Einkunftsarten, und deshalb keine vollständige Anrechnung erfolgen kann.

Bei Kapitalgesellschaften (GmbHs) ergibt sich durch die Steuererhöhung jedoch eine Mehrbelastung, weil das Körperschaftssteuergesetz im Vergleich zum Einkommensteuergesetz keine Gewerbesteueranrechnung kennt.

Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Garmisch-Partenkirchen:

Gemeinde
2021


Hebesatz der Gewerbesteuer



Bad Kohlgrub
350

Bad Bayersoien
360

Eschenlohe
350

Ettal
310

Farchant
380

Garmisch-Partenkirchen, M
360

Grainau
380

Großweil
340

Krün
360

Mittenwald, M
350

Murnau a.Staffelsee, M
380

Oberammergau
380

Oberau
325

Ohlstadt
340

Riegsee
380

Saulgrub
290

Schwaigen
350

Seehausen a.Staffelsee
300

Spatzenhausen
380

Uffing a.Staffelsee
380

Unterammergau
350

Wallgau
350


Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes in der Gemeinde Oberammergau:

 
Hebesatz in %:
seit 01.01.1999
350
seit 01.01.2013
380

Bei einem Erhöhungsbeschluss des Gemeinderates zum jetzigen Zeitpunkt,  könnten bereits in den Vorauszahlungsbescheiden Anfang des Jahres 2024 die richtigen Beträge festgesetzt werden. Somit würden keine Zusatzkosten für den Versand von Änderungsbescheiden entstehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 380 % auf 400 % ab dem Haushaltsjahr 2024.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 380 % auf 400 % ab dem Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Datenstand vom 16.01.2025 10:02 Uhr