Eigenbetrieb Kultur; Jahresabschluss 2022 - Feststellung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

§ 25 Abs. 3 EBV verlangt, dass Abschlussprüfung und örtliche Rechnungsprüfung der Feststellung des Jahresabschlusses vorangehen. Nach der örtlichen Rechnungsprüfung (und der vorgängigen Abschlussprüfung) erfolgt die Entlastung durch den Gemeinderat.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wurde die Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Augsburg beauftragt.
Der Bestätigungsvermerk vom 17. Oktober 2022 der Wirtschaftsprüfer der Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH lautet wie folgt:
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Oberammergau Kultur, Oberammergau, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Oberammergau Kultur für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayer EBV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern EBV und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 25 EBV und Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss der Legislaturperiode 2020-2026 wurde am 18.10.2022 der testierte Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 zur Einsicht und Prüfung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Die Beanstandungen aus der Rechnungsprüfung des Jahres 2022 wurden im Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2021 festgehalten. Das Gremium wurde über den Abschlussbericht am 12.10.2022 in Kenntnis gesetzt.
Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 40.346.528,45 und einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 37.152.717,49 ab.

Beschlussvorschlag

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller Treuhand GmbH geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 25 EBV durch den Gemeinderat festgestellt.

  1. Der Jahresüberschuss 2022 von EUR 37.152.717,49 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Die Werkleitung wird für das Jahr 2022 in haushaltsrechtlicher Sicht entlastet.

Beschluss 1

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller Treuhand GmbH geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 25 EBV durch den Gemeinderat festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Jahresüberschuss 2022 von EUR 37.152.717,49 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Werkleitung wird für das Jahr 2022 in haushaltsrechtlicher Sicht entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.12.2023 14:16 Uhr