Kindertageseinrichtungen; Änderung Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 27.11.2023 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt für die Kindergärten neue Gebührensatzung auszuarbeiten, welche die Kostensteigerungen angemessen berücksichtigen. Die neue Satzung soll zum 01.09.2024 in Kraft treten.

Die Gemeinde Oberammergau hat zuletzt zum 01.09.2022 die Gebühren für die Nutzung ihrer Kindertageseinrichtungen erhöht.

Aufgrund der tariflichen Entwicklungen der Vergütungen im öffentlichen Dienst und der steigenden Allgemeinkosten sollte die Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung zeitnah angepasst werden.

Letzte Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst:
ab 01.04.2022:
durchschnittlich 1,80 %
ab 01.07.2022:
SuE-Zulage 130,00 € / Monat + 2 Regenerationstage / Jahr
zum 01.06.2023:
1.200,00 € Inflationsausgleich
01.07.2023 - 29.02.2024:
200,00 € / Monat Inflationsausgleich 
ab 01.03.2024:
durchschnittlich 200,00 € + 5,5 %

Entwicklung der Gebühren bei einer Buchungszeit von 4 Stunden

Kindergarten
Kinderkrippe
01.09.2015
  85,00 €
170,00 €
01.09.2016
  87,00 €
174,00 €
01.09.2017
  90,00 €
180,00 €
01.09.2019
100,00 €
200,00 €
01.09.2022
110,00 €
220,00 €

Zur Entlastung der Familien leistet der Freistaat Bayern vom 01.09. des Kalenderjahres in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt einen Zuschuss von 100,00 € pro Monat zum Elternbeitrag (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG).
Durch das Bayerische Krippengeld werden Eltern mit einem geringen Einkommen bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,00 € pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet (Art. 23 a BayKiBiG).

Das gemeindliche Defizit für die beiden Kindertageseinrichtungen bewegt sich inzwischen bei ca. 900.000,00 € jährlich.

Die Gemeinde bezuschusst somit jedes einzelne Kind mit über 5.200,00 € pro Jahr.

Vorschlag der Verwaltung ist, den Elternbeitrag für die Mindestbuchungszeit (bis zu 4 Stunden) um 10,00 € zu erhöhen, um den steigenden Kosten angemessen entgegenzutreten. Die weiteren Buchungszeiten von bis zu > 9 Stunden täglich sind pro Betreuungsstunde gestaffelt um mind. 10 % (ausgehend von der niedrigsten Buchungskategorie) zu erhöhen.

Die Verpflegung kann durch die gestiegenen Personal- und Lebensmittelkosten nicht mehr kostendeckend angeboten werden. Das Defizit betrug allein für das Mittagessen im Jahr 2023 über 12.145,00 €. Eine Erhöhung der Gebühren für die Mittagsverpflegung von 70,00 € auf 75,00 € sowie eine Erhöhung der Gebühren für die Pausenverpflegung im Kindergarten Kunterbunt von 20,00 € auf 25,00 € sind daher dringend notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2025 09:51 Uhr