Errichtung eines kommunaler Wohungsbaus, Flr.Nr. 2164; Antrag auf Vorbescheid
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberammergau beabsichtigt einen kommunalen Wohnungsbau auf der Flr. Nr. 2164, in Form von 2 Gebäuden mit insgesamt 10 Wohneinheiten unterschiedlichster Wohnungsgrößen zu errichten. Das Bauvorhaben ist förderfähig im Kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP). Um dieses Bauvorhaben möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können soll hier mit einem Generalunternehmer und einem hohen Vorfertigungsgrad gearbeitet werden. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern ist ein Antrag auf Vorbescheid für den Förderbescheid notwendig. Im Anhang finden sich Pläne und eine Anschreiben zum Antrag auf Vorbescheid um die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens generell abzufragen.
Beschlussvorschlag
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschießt den Antrag auf Vorbescheid wie im Anhang dargestellt zu stellen und erteilt somit auch das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschießt den Antrag auf Vorbescheid wie im Anhang dargestellt zu stellen und erteilt somit auch das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2024 09:18 Uhr