Ladenschluss; Erlass einer Änderungs-Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Gemeinde Oberammergau für das Kalenderjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage ist gem. § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) jährlich festzusetzen.

Hierbei ist gem. § 14 Abs. 1 LadSchlG zwingend zu beachten, dass die Verordnung nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erlassen werden darf, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Keinesfalls ist ein Anlass für den Erlass einer solchen Verordnung gegeben, wenn das Offenhalten der Verkaufsstelle im Vordergrund steht.


Rechtliche Würdigung:

Der „Pro Gast Tourismus e. V.“ hat mit Email vom 17.09.2024 nachstehenden verkaufsoffenen Feiertag für das Jahr 2024 beantragt:

03.10.2024                Tag der Familie


Der Antrag (s. Anlage) ist nach pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinde wie folgt zu beurteilen:

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den Geschäftsverkehr geschlossen bleiben. Als Ausnahme hiervon können Gemeinden gem. § 14 LadSchlG durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen.

Der Zweck dieser Ausnahmevorschrift besteht darin, den Bedürfnissen eines beträchtlichen Besucherstroms der Anlassveranstaltung Rechnung zu tragen und im Übrigen den ortsansässigen Verkaufsstellen die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen.

Der von der Anlassveranstaltung angezogene Besucherstrom ist aber nicht nur für die Frage entscheidend, ob eine Verkaufsöffnung ausnahmsweise zulässig ist, sondern bestimmt auch, in welchem Umfang die Öffnung der Ladengeschäfte erlaubt werden kann. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Sind die Genehmigungsmerkmale (aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) erfüllt, hat die Gemeinde im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Versorgungsbedürfnisse der Veranstaltungsbesucher sowie die Interessen des Einzelhandels sorgfältig mit den besonderen Belangen des Sonn- und Feiertagsschutzes sowie des Arbeitsschutzes der in den Einzelhandelsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer abzuwägen.

Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.05.2011 sind vor Erlass einer Rechtsverordnung im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden rechtzeitig zu hören. Dies erfolgte mit Email vom 17.09.2024.


Tag der Familie am 03.10.2024:

Vorausgesetzt, dass der „Tag der Familie“ am 03.10.2024 entsprechend dem vorgelegten Veranstaltungsprogramm organisiert und durchgeführt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für das Offenhalten der Verkaufsstellen von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegeben sind.

Der beantragte verkaufsoffene Feiertag am 03.10.2024 wird daher aus vorstehenden Gründen von Seiten der Verwaltung befürwortet. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von einem weiteren verkaufsoffenen Sonn- und Feiertag für das Kalenderjahr 2024 gem. Anlage zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von einem weiteren verkaufsoffenen Sonn- und Feiertag für das Kalenderjahr 2024 gem. Anlage zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2024 17:19 Uhr