Bebauungsplan "Mischgebiet Erlbach/Weinberg"; Aufstellungsbeschluss; Ausweisung eines Mischgebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberammergau möchte das Gebiet zwischen Erlbachweg, Am Weinberg und Herrnpoint städtebaulich weiterentwickeln. Es ist gewünscht, einen moderaten Übergang zwischen Gewerbegebiet und dem Allgemeinem Wohngebiet zu schaffen. Durch ein Mischgebiet können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für stille Gewerbebetriebe bzw. die Schaffung von neuem Wohnraum weiterentwickelt werden.

Hierfür müssen mehrere Sachverständigengutachten erstellt werden. Die Erstellung des Bebauungsplanes würde die Verwaltung an ein externes Architekturbüro vergeben. Hierfür sind bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 ca. 30.000,- € einzuplanen (Gutachterkosten + Architektenleistungen).

Das Plangebiet umfasst eine Größe von 12.750 m². Der Biotopbereich (Feuchtwiese) auf dem Flurstück 2213/1 soll hierbei erhalten bleiben. Die geplante Bebauung soll außerhalb des Biotops angeordnet werden. 

Kurzbegründung der Aufstellung eines Bebauungsplanes:

Neben einem Beitrag zur Deckung des Wohnbedarfes in der Gemeinde Oberammergau dient die Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Schaffung von Gewerbeflächen für stille bzw. leise Berufsgruppen.

Der Bebauungsplan wird wegen seiner Lage (Außenbereich im Innenbereich) zwischen Gewerbegebiet und Allgemeinem Wohngebiet gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet bereits ein Mischgebiet vor und in der Neuaufstellung wird ebenfalls ein Mischgebiet festgesetzt. Die Kosten des Bebauungsplanes trägt die Gemeinde Oberammergau.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Mischgebiet Erlbach/Weinberg“ auf der Gemarkung Oberammergau gemäß dem beiliegenden Lageplan. Die notwendigen planerischen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 einzuplanen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Mischgebiet Erlbach/Weinberg“ auf der Gemarkung Oberammergau gemäß dem beiliegenden Lageplan. Die notwendigen planerischen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2024 13:49 Uhr