Passion 2022; Förderung örtlicher Vereine
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 26.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach den erfolgreichen Passionsspielen 2022 ist es gewünscht, dass auch die örtlichen Vereine in Oberammergau durch ihr Engagement zwischen den Passionsspieljahren gewürdigt und somit auch finanziell unterstützt und gefördert werden.
Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss nachfolgende Prämissen für die Förderung der örtlichen Vereine vor, welche zur Diskussion und Beschlussfassung stehen.
- Förderwürdig sind alle örtlichen Vereine die im Vereinsregister (e. V.) eingetragen und aktiv tätig sind.
- Unterstützt werden einmalig Maßnahmen oder Projekte von max. 3.000 €
- Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung/en und die schriftliche Bestätigung über die Beendigung der Maßnahme bzw. Durchführung des Projekts
- Bei Projekten kann vor Projektbeginn eine Auszahlung der Fördermittel von max. 50 % beantragt werden. Hintergrund hierbei ist, dass bei Veranstaltungen Vorlaufkosten anfallen, welche im Vorfeld bereits beglichen werden müssen.
- Für die Kinder- und Jugendförderung kann in Einzelfällen eine zusätzliche Förderung von max. 3.000 € beantragt werden. Die Entscheidung der zusätzlichen Mittel für die Kinder-u. Jugendförderung trifft der Werkausschuss.
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur wurden im Jahr 2023 bereits 30.000€ für die Förderung der Vereine eingestellt. Die Werkleitung schlägt vor, die Förderung vorerst bis zum 31.12.2025 zu befristeten und für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 40.000 € im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen.
Die Prüfung und Genehmigung der Anträge obliegt der Werkleitung. Sollten genehmigungsfähige Anträge den Betrag von 3.000 € übersteigen, werden diese zur Entscheidung dem Werkausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
- Der Werkausschuss beschließt die Förderung der örtlichen Vereine gem. vorgestellten Sachverhaltes.
- Der Werkausschuss beschließt die Förderung mit folgenden Änderungen / Ergänzungen des Gremiums
Beschluss
- Der Werkausschuss beschließt die Förderung der örtlichen Vereine gem. vorgestellten Sachverhaltes.
- Der Werkausschuss beschließt die Förderung mit folgenden Änderungen / Ergänzungen des Gremiums
Förderwürdig sind alle Vereine, die im Ortsgebiet aktiv tätig sind
• Unterstützt werden die Vereine einmalig für Maßnahmen oder Projekte
• Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen ………….
• Bei Projekten kann vor Projektbeginn ………..
• Für Kinder- und Jugendförderung kann eine zusätzliche Förderung……
„in Einzelfällen“ streichen…………
• Die Verlängerung der Förderung soll im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen
2024 behandelt werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2023 14:20 Uhr