Antrag auf Nutzungsänderung; FlNr.15/2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird vom Bauwerber eine Nutzungsänderung im Gebäude Dorfstraße 3 beantragt, sowie eine Anbringung von Werbeanlagen.
Derzeit befinden sich im Erdgeschoss Geschäftsräume und in den darüber liegenden Geschoßen Wohnungen. Eine Wohnung im Obergeschoß auf der Südseite zur Dorfstraße gelegen, soll in Büroflächen umgebaut werden.
Bestandteil der Baumaßnahme sind auch energetische Sanierungsmaßnahmen und kleiner Veränderungen an der Südfassade im Erdgeschoss. Diese sind im Bauantrag dargestellt, aber verfahrensfrei und daher nicht Teil des Antrags.
Die Nutzungsänderung verändert die Stellplatzberechnung. Die Gegenüberstellung des Ist-Zustands und Bedarf an Stellplätze, findet sich im Anhang. Hier wird ersichtlich, dass 3 Stellplätze zusätzlich auf dem Grundstück errichtet werden müssten. Da diese nicht auf dem Grundstück errichtet werden können möchte der Bauwerber die Stellplätze gerne ablösen. Da es sich bei dem Bauwerber um einen gemeindeeigenen Betrieb handelt kann auf die Ablösesumme verzichtet werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird zugestimmt. Die 3 fehlenden Stellplätze können abgelöst werden. Auf die Ablösesumme wird/ wird nicht verzichtet.
Beschluss
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird zugestimmt. Die 3 fehlenden Stellplätze können abgelöst werden. Auf die Ablösesumme wird/ wird nicht verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2023 14:17 Uhr