Wasserversorgung; Ertüchtigung der Lüftungsanlagen in den Hochbehältern der Nieder- und Hochzone
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung beider Hochbehälter entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik. Die Gemeinde wurde vom WWA Weilheim aufgefordert, diese entsprechend zu ertüchtigen.
Es sind umfangreiche Arbeiten zur Trennung des Luftraumes der jeweiligen
Wasserkammern sowie zum Einbau einer getrennten Entlüftung notwendig.
Die Maßnahme wurde vom Ingenieurbüro SLI aus Augsburg geplant. Lt. Berechnung werden die Kosten ca. 191.000 € betragen.
Die Arbeiten können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt je an die Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner 250 €, maximal 70 % der Ausgaben nach Ausführung.
Nach Bewilligung der Maßnahme wird die Ausschreibung erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen im Jahr 2024 durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Lüftungsanlagen in den Hochbehältern der Hoch- und Niederzone durchzuführen. Hierfür sind Haushaltsmittel i. H. von 191.000 € für das Jahr 2024 einzuplanen.
Die Maßnahme ist im Rahmen des RZ-Was Förderprogramms abzuwickeln, die notwendigen Anträge sind beim Wasserwirtschaftsamt in Weilheim einzureichen.
Nach Bewilligung der Maßnahme sind die Arbeiten auszuschreiben. Im Anschluss hat die Vergabe des Auftrags an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Lüftungsanlagen in den Hochbehältern der Hoch- und Niederzone durchzuführen. Hierfür sind Haushaltsmittel i. H. von 191.000 € für das Jahr 2024 einzuplanen.
Die Maßnahme ist im Rahmen des RZ-Was Förderprogramms abzuwickeln, die notwendigen Anträge sind beim Wasserwirtschaftsamt in Weilheim einzureichen.
Nach Bewilligung der Maßnahme sind die Arbeiten auszuschreiben. Im Anschluss hat die Vergabe des Auftrags an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2023 14:48 Uhr