Antrag auf Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus auf der FlNr. 1664; Gemeindliches Einvernehmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 08.01.2024 ging beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen folgender Bauantrag ein: Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus.
Bei dem Bauantrag handelt es sich um ein Bauvorhaben, dass im Außenbereich der Gemarkung Oberammergau liegt und nach § 35 BauGB beurteilt wird und deswegen ist der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss für das Gemeindliche Einvernehmen zuständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Gründe, einer Nutzungsänderung der Betriebsleiterwohnung zu widersprechen bzw. eine Versagung des Anbaus eines Balkons auszusprechen.
Die Beurteilung zur Errichtung einer Baumschule obliegt allein dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen in Verbindung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB. Diese Behörden müssen feststellen, ob das Vorhaben privilegiert im Sinne des § 35 BauGB ist. Hierzu ist der Antragsteller aber informiert und bereits in Abstimmung mit den beiden Behörden.
Die Gemeinde Oberammergau kann aber das Vorhaben, Errichtung einer Baumschule, grundsätzlich befürworten oder die Zustimmung verweigern, wenn dies begründet wird.
Beschlussvorschlag
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das Gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Antrag auf Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus zu.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das Gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Antrag auf Abbruch von zwei Gewächshäusern und Errichtung einer Baumschule, Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung und Anbau eines Balkons am Austragshaus zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2024 09:21 Uhr