Kiesgrube am Wellenberg, Fördervertrag GAB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für eine abschließende Abschätzung der Gefährdung durch die vorhandenen Altlasten im Bereich der „alten Kiesgrube“ sind, aufbauend auf die bereits erfolgten Untersuchungen insbesondere dem Ergebnis der Detailuntersuchung Teil 2 (13.04.2023), erneut weitere Maßnahmen notwendig. Diese sind lt. Einschätzung der GAB (Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern) im Rahmen einer ergänzenden Detailuntersuchung Teil 3 durchzuführen. (14.04.2023)
Das Landratsamt GAP hat, nach Abstimmung mit der GAB und dem WWA Weilheim, die Gemeinde Oberammergau aufgefordert, die ergänzende Detailuntersuchung Teil 3 entsprechend durchzuführen. (25.04.2023)
Das Konzept dafür wurde bereits vom beauftragten Büro Ther ausgearbeitet (23.06.2023) und mit dem WWA Weilheim und dem LRA GAP abgestimmt. (27.06.2023)
Um weiterhin die Förderung der GAB in Anspruch nehmen zu können, ist vor Vergabe der Leistungen für die ergänzende Detailuntersuchung Teil 3 wiederum der Abschluss eines Zuschussvertrages mit der GAB notwendig. Die Vertragslaufzeit ist bis Ende 2026 festgelegt.
Der Vertragsabschluss ist durch Gemeinderatsbeschluss zu bestätigen.
Die GAB wird die über den Eigenanteil der Gemeinde Oberammergau hinausgehenden Kosten tragen.
Der Eigenanteil der Gemeinde ist durch die bereits erfolgten Maßnahmen vollständig aufgebraucht, so dass alle nun entstehenden Kosten von der GAB übernommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Fördervertrag mit der GAB wird abgeschlossen.
Beschluss
Der Fördervertrag mit der GAB wird abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 09:51 Uhr