Neubau einer Überdachung des Ausstiegsbereiches und des Automatengebäude am Alpin Coaster
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 11.07.2024 reichte der Betreiber des Alpin Coasters am Kolbensattel einen Bauantrag für den Bau einer Überdachung des Ausstiegsbereiches und des Automatengebäudes am Auslauf des Alpin Coasters ein.
Das Bauvorhaben richtet sich bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB. Der Alpin Coaster wurde durch den Genehmigungsbescheid vom 12.09.2012 vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zulässigerweise errichtet. Die Erschließung ist gesichert. Weitere öffentliche Belange nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften sind zunächst von der Gemeinde Oberammergau nicht zu prüfen.
Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden weiter vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen geprüft.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Energieausschuss stimmt dem Antrag auf Neubau einer Überdachung des Ausstiegsbereichs und des Automatengebäudes für den Alpin Coaster zu, wenn das Vorhaben baurechtlich zulässig ist.
Beschluss
Der Bau- und Energieausschuss stimmt dem Antrag auf Neubau einer Überdachung des Ausstiegsbereichs und des Automatengebäudes für den Alpin Coaster zu, wenn das Vorhaben baurechtlich zulässig ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.08.2024 11:30 Uhr