Kolbensattel; Erlass einer Verordnung über eine Hauptabfahrt und Hauptrodelbahn im Gebiet "Kolbensattel"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Gesellschafter der AktivArena am Kolbensattel haben ein neues Winterkonzept für das Freizeitareal „Kolbensattel“ entwickelt. Dieses soll ab der bevorstehenden Wintersaison wie folgt umgesetzt werden: 

Der Alpine Coaster soll ab dieser Wintersaison auch in der kalten Jahreszeit betrieben werden. Folglich steht der Sessellift für den Skibetrieb nicht mehr zur Verfügung, da dies aus baulichen Gründen im Ausstiegsbereich nicht möglich ist. Die bisherige Skiabfahrt von der Kolbensattelhütte soll in eine zertifizierte Rodelbahn umgewandelt werden. Für den Skibetrieb stehen weiterhin die beiden Schlepplifte sowie die Seil-, Bügel- und Tellerlifte im Talbereich zur Verfügung, die gemeinsam mit den Wankliften einen Skiverbund inklusive Skischulen bilden. Die bisherige Skiabfahrt vom Kolben wird teilweise auf den Rodelbetrieb umgestellt, wobei die bestehende Beschneiungsanlage weiterhin genutzt wird. 

Anlass für die Entwicklung des voranstehend genannten Konzepts war, dass es in den vergangenen Wintern -aufgrund der zunehmend unberechenbaren Witterungsverhältnisse und der Auswirkungen des Klimawandels- äußerst schwierig war, den Betrieb der AktivArena wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten. Die großen Temperaturschwankungen, die statt Schnee Regen bringen, sowie extreme Wetterereignisse haben den geregelten Winterbetrieb stark erschwert. Aus diesen Gründen haben sich die Gesellschafter dazu entschlossen, Investitionen und Anpassungen sowohl am Berg als auch im Tal vorzunehmen, um den Winterbetrieb neu zu organisieren und nachhaltig auszurichten. 

Während der Wintersportzeit wird das Gelände von einer großen Anzahl von Sport Treibenden besucht. Die AktivArena am Kolben GmbH & Co. KG hat den Antrag an die Gemeinde gestellt, die künftige Skiabfahrt zur Hauptskiabfahrt und die künftige Rodelbahn zur Hauptrodelbahn mittels Verordnung zu erklären. Durch klare Regelungen sollen Unfälle bei den Sporttreibenden im Bereich des Kolbensattels minimiert werden.

Gemäß Art. 24 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) können Gemeinde durch Verordnung ein Gelände außerhalb öffentlicher Wege und Plätze, das zum Skifahren, Skibobfahren oder Rodeln der Allgemeinheit zur Verfügung steht, zum Hauptabfahrt für solche Sportarten erklären. 

Vor Erlass dieser Verordnung sind die Träger öffentlicher Belange (untere Naturschutzbehörde, Lawinenwarndienst, Forstamt, Polizei, örtliche Alpen- und Skiverein, Bergwacht, Fremdenverkehrsverein) zu hören. Dies erfolgte mit Schreiben vom 01.10.2024.

Der überwiegende Teil der Pflichten, die sich aus der Verordnung ergeben wird auf die Betreibergesellschaft mittels Vereinbarung übertragen.

Aus Sicht der Verwaltung steht dem Erlass der Verordnung gemäß Anlage nichts entgegen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Verordnung über eine Hauptskiabfahrt und Hauptrodelbahn im Gebiet „Kolbensattel gem. Anlage zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Verordnung über eine Hauptskiabfahrt und Hauptrodelbahn im Gebiet „Kolbensattel gem. Anlage zu. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2024 13:48 Uhr