Bebauungsplan "Wank"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 20.11.2023 wurde für das Projekt „Errichtung einer PV-Freiflächenanlagen der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG und der Ammer-Loisach Energie GmbH“ ein Vorentwurf für einen Bebauungsplan erarbeitet. Parallel dazu wurden auch die erforderlichen Gutachten erstellt.
Im nächsten Schritt würde jetzt die erste öffentliche Auslegung mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 4 Abs. 1 BauGB) folgen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans für die „PV-Anlage Wank“ zu und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „PV-Anlage Wank“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans für die „PV-Anlage Wank“ zu und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „PV-Anlage Wank“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2025 09:46 Uhr