Datum: 19.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Sternplatz - Versetzung des Brunnens vom Dorfplatz; Antrag der Fraktion PWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.07.2023
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
- Der Gemeinderat beschließt, dass der bislang am Dorfplatz aufgestellte Brunnen dauerhaft auf den Sternplatz verlegt wird.
- An Stelle des bisherigen Brunnens am Dorfplatz vor der Sparkasse ist eine E-Lade-Station (für Kfz und E-Bikes) zu errichten.
Begründung
Die langwierigen Diskussionen zur Gestaltung des Sternplatzes müssen zu einem Ende gebracht werden. Es braucht eine dauerhafte Lösung. Aus unserer Sicht ist die Verlagerung des Brunnens eine sinnvolle Lösung, da der jetzige Standort des Brunnens nicht optimal ist.
Es ist davon auszugehen, dass durch das Wegfallen andernfalls nötiger Kosten (z.B. für einen Künstler-Wettbewerb und die Errichtung eines völlig neuen Brunnes) die finanzielle Belastung für die Gemeinde vertretbar sein wird.
Deckungsvorschlag
Die entstehenden Kosten sind im Haushalt für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Versetzen des Brunnens ist technisch grundsätzlich möglich.
Neben dem Versetzen des eigentlichen Brunnens muss die Infrastruktur im Untergrund erstellt werden (Versorgungsschacht, Kanal-, Wasser- und Stromanschluss)
Je nach gewünschter Lage müssen ggf. vorhandene Leitungen im Untergrund umgelegt werden.
Grober Kostenrahmen: ca. 60 - 80.000 Euro.
Berücksichtigt werden sollte die Größe des Brunnens im Verhältnis zur Größe des Platzes.
Außerdem die Situation des Wasseraustrages bei Wind.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag der Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft wird in vollem Umfang entsprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der bislang am Dorfplatz aufgestellte Brunnen dauerhaft auf den Sternplatz verlegt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9
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2. Eigenbetrieb Oberammergau Kultur; Jahresabschluss 2021 - Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.07.2023
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
§ 25 Abs. 3 EBV verlangt, dass Abschlussprüfung und örtliche Rechnungsprüfung der Feststellung des Jahresabschlusses vorangehen. Nach der örtlichen Rechnungsprüfung (und der vorgängigen Abschlussprüfung) erfolgt die Entlastung durch den Gemeinderat.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurde die Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Augsburg beauftragt.
Der Bestätigungsvermerk vom 23. März 2023 der Wirtschaftsprüfer der Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH lautet wie folgt:
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur, Oberammergau – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur, Oberammergau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern EBV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der landes-rechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern EBV und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB, § 25 EBV und Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss der Legislaturperiode 2020-2026 wurde am 05.07.2023 der testierte Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 zur Einsicht und Prüfung vorgelegt. Einwände wurden nicht erhoben.
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 23.450.823,12 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2.583.919,12 ab.
Beschlussvorschlag
- Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller Treuhand GmbH geprüfte Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 25 EBV durch den Gemeinderat festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag 2021 von EUR 2.583.919,12 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Die Werkleitung wird für das Jahr 2021 in haushaltsrechtlicher Sicht entlastet.
Beschluss
- Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller Treuhand GmbH geprüfte Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 25 EBV durch den Gemeinderat festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag 2021 von EUR 2.583.919,12 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Die Werkleitung wird für das Jahr 2021 in haushaltsrechtlicher Sicht entlastet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.07.2023
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ö
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Sachverhalt
GRM Utschneider erkundigt sich, warum die Ortseinfahrt Süd stark verkürzt wurde. GRM Schwarzfischer erklärt, dass diese Maßnahme der Verkehrssicherheit dienen soll.
GRM Wolf regt an das 30jährige Bestehen des Recyclinghofes zu feiern.
BGM Rödl wird diesbezüglich Kontakt mit dem Landratsamt als zuständige Behörde aufnehmen.
Datenstand vom 21.11.2023 15:18 Uhr