Datum: 26.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eigenbetrieb Oberammergau Kultur; Präsentation Ergebnis zum 31. Dezember 2022
2 Antrag der Fraktion PWG; Optimierung der touristischen Datenerhebung
3 Passion 2022; Förderung örtlicher Vereine
4 Kleines Theater u. Passionstheater; Erhöhung Mietzins ab 01.10.2023
5 Passionstheater; Prüfauftrag, Überdachung Seitengassen
6 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

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1. Eigenbetrieb Oberammergau Kultur; Präsentation Ergebnis zum 31. Dezember 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.07.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Werkleitung präsentiert gem. der Eigenbetriebssatzung § 4 Nr. 7 das Ergebnis des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur zum 31. Dezember 2022.

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2. Antrag der Fraktion PWG; Optimierung der touristischen Datenerhebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.07.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
  
Antrag  
Der Gemeinderat beauftragt den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur, Formulierungen in Absprache mit den Partnern (insbesondere Ammergauer Alpen GmbH, Passionstheater GmbH) zu finden, um das Addresspotential (u.a. Newsletter, Social Media, Bestellprozesse) interessierter Gäste / Kunden / Partner optimal gegenseitig zu nutzen. Hier sollten sowohl Bestands-Adressaten als auch Neu-Adressaten   berücksichtigt werden.   

Begründung  
Aktuell ist es weder dem Eigenbetrieb Oberammergau Kultur noch den Ammergauer Alpen GmbH aus Datenschutzgründen möglich, das gegenseitige Addressmaterial für Werbezwecke vollumfänglich zu nutzen.   (siehe Email Werkleitung an Gemeinderat vom 27.02.2023).  
Gleichwohl wurde eine Regelung gefunden, dass der Eigenbetrieb Oberammergau Kultur das Addressmaterial der Passionstheater GmbH bereitstellen kann.   

Bereits in 2017 zum Start des Passionskartenverkaufs haben wir als Fraktion darauf gedrängt, dass der sich zur Passion 2020 (dann 2022) anhäufende Datenschatz interessierter Kunden / Gäste / Partner für die weitere touristische Nutzung auch bei den Ammergauer Alpen und umgekehrt verwendet werden darf. Eine Umsetzung dieser Absprache ist bis heute nicht erfolgt.   
Passgenaue Adressdaten von interessierten Kunden (Newsletter-Abonnementen, Käufern von Tickets, Paketen etc.) sind aus unserer Sicht unbestritten relevant, der touristische Nutzen oder gar der Monetäre (Kosten von bis zu € 0,40.-/ Adresse werden bezahlt).

Dieses Potential weiterhin nicht gegenseitig zu nutzen ist ein Fehler, welcher zeitnah behoben werden muss.   

Beispiel Newsletter Änderung des Passionsspiele Oberammergau Internet Auftritts:   
  
ALT: ( STAND 14 03 2023 )   
Abonnieren Sie den Newsletter der Gemeinde Oberammergau - Eigenbetrieb Oberammergau Kultur  und erhalten Sie regelmäßig nützliche Informationen zu den Passionsspielen 2022 und  
Veranstaltungen im Passionstheater. 
 
NEU:   
Abonnieren Sie Newsletter   
der touristischen Angebote der Gemeinde Oberammergau (Eigenbetrieb Oberammergau Kultur -   
Ammergauer Alpen GmbH, Passionstheater GmbH)  
und erhalten Sie regelmäßig nützliche Informationen zu den Passionsspielen 2030 und den touristischen Highlights rund um Oberammergau    

Deckungsvorschlag  
Die ggf. erforderlichen Mittel zur rechtlichen Ausarbeitung passender Formulierungen für Neu- und Bestandskunden und der Anpassung des Datenschutzes sind aus dem Haushalt 2023 zu entnehmen.
  
Eine gespiegelte Formulierung für die weiteren touristischen Partner (insbesondere Ammergauer Alpen GmbH, Passionstheater GmbH) ist zu erstellen und dem Werkleiter und dem Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH, Geschäftsführer der Passionstheater GmbH zur Umsetzung vorzulegen.

Auszug aus der datenschutzrechtlichen Prüfung der Kanzlei Dornbach:

Die rechtliche Prüfung, gem. Anlage 2 hat ergeben, dass die Werbung für Leistungen und Angebote Dritter wie folgt möglich ist:

„Hiermit bewillige ich darin ein, dass ich zukünftig über diese Mailadresse auch Informationen und Newsletter über Angebote und Aktivitäten der Ammergauer Alpen GmbH, Eugen-Papst-Straße 9a, 82487 Oberammergau (www.ammergauer-alpen.de) erhalte. Eine Weitergabe meiner Mailadresse an die Ammergauer Alpen GmbH findet nicht statt.“

„Widerrufshinweis:
Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber 
dem hiesigen Eigenbetrieb Kultur der Gemeinde Oberammergau widerrufen. 
Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bereits aufgrund der 
Einwilligung erfolgten Datenverarbeitungen nicht berührt. Der Widerruf kann per 
E-Mail an folgende E-Mail-Adresse [···] oder per Post an folgende Adresse [···] 
gerichtet werden.“

Die Aufnahme von Bestandsdaten ist nicht möglich, da von allen Newsletter-Kunden eine erneute Einwilligung einzuholen ist.
 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag der Fraktion der „Parteilosen Wählergemeinschaft“ kann unter Berücksichtigung des Ergebnisses der datenschutzrechtlichen Prüfung der Kanzlei Dornbach stattgegeben werden. 

Beschluss

Dem Antrag der Fraktion der „Parteilosen Wählergemeinschaft“ kann unter Berücksichtigung des Ergebnisses der datenschutzrechtlichen Prüfung der Kanzlei Dornbach stattgegeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Passion 2022; Förderung örtlicher Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.07.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nach den erfolgreichen Passionsspielen 2022 ist es gewünscht, dass auch die örtlichen Vereine in Oberammergau durch ihr Engagement zwischen den Passionsspieljahren gewürdigt und somit auch finanziell unterstützt und gefördert werden.
Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss nachfolgende Prämissen für die Förderung der örtlichen Vereine vor, welche zur Diskussion und Beschlussfassung stehen.
  • Förderwürdig sind alle örtlichen Vereine die im Vereinsregister (e. V.) eingetragen und aktiv tätig sind. 
  • Unterstützt werden einmalig Maßnahmen oder Projekte von max. 3.000 € 
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung/en und die schriftliche Bestätigung über die Beendigung der Maßnahme bzw. Durchführung des Projekts
  • Bei Projekten kann vor Projektbeginn eine Auszahlung der Fördermittel von max. 50 % beantragt werden. Hintergrund hierbei ist, dass bei Veranstaltungen Vorlaufkosten anfallen, welche im Vorfeld bereits beglichen werden müssen.
  • Für die Kinder- und Jugendförderung kann in Einzelfällen eine zusätzliche Förderung von max. 3.000 € beantragt werden. Die Entscheidung der zusätzlichen Mittel für die Kinder-u. Jugendförderung trifft der Werkausschuss.

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur wurden im Jahr 2023 bereits 30.000€ für die Förderung der Vereine eingestellt.  Die Werkleitung schlägt vor, die Förderung vorerst bis zum 31.12.2025 zu befristeten und für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 40.000 € im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen. 
Die Prüfung und Genehmigung der Anträge obliegt der Werkleitung. Sollten genehmigungsfähige Anträge den Betrag von 3.000 € übersteigen, werden diese zur Entscheidung dem Werkausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Werkausschuss beschließt die Förderung der örtlichen Vereine gem. vorgestellten Sachverhaltes.
  2. Der Werkausschuss beschließt die Förderung mit folgenden Änderungen / Ergänzungen des Gremiums

Beschluss

  1. Der Werkausschuss beschließt die Förderung der örtlichen Vereine gem. vorgestellten Sachverhaltes.
  2. Der Werkausschuss beschließt die Förderung mit folgenden Änderungen / Ergänzungen des Gremiums

Förderwürdig sind alle Vereine, die im Ortsgebiet aktiv tätig sind
• Unterstützt werden die Vereine einmalig für Maßnahmen oder Projekte
• Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen ………….
• Bei Projekten kann vor Projektbeginn ………..
• Für Kinder- und Jugendförderung kann eine zusätzliche Förderung…… 
   „in Einzelfällen“ streichen…………
• Die Verlängerung der Förderung soll im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen
  2024 behandelt werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Kleines Theater u. Passionstheater; Erhöhung Mietzins ab 01.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.07.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Im Wirtschaftsjahr 2015 wurden die Mietverträge für das Kleine Theater und des Passionstheaters überarbeitet und der Mietzins festgelegt.
 
KLEINES THEATER
Für das Kleine Theater gelten nachfolgende Konditionen:
Vermietung an Privatpersonen: Saal / Küche 250 € pro Tag, brutto. Kaution 250 €
Vermietung an gewerbliche Mieter:  Saal / Küche 250 € pro Tag, netto. Kaution 250 €
Für Gemeinnützige, in Oberammergau gemeldete Vereine sowie für Bedienstete der Gemeinde Oberammergau und Gemeinderäte wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % auf den geltenden Mietpreis gewährt.
Die Berechnung des Mietpreises wurde 2015 kostendeckend und ohne Gewinnaufschlag kalkuliert. 

Nachdem, sowohl die Lohnkosten, wie auch die Nebenkosten erheblich gestiegen sind, wird eine Anpassung des Mietzinses von der Werkleitung als notwendig erachtet. Somit sind weiterhin die Kosten gedeckt, eine Gewinnmarge nicht berücksichtigt. 
Die Werkleitung schlägt eine Erhöhung des Mietzinses von 20 % auf 300 € pro Tag vor. Die Kaution wird ebenfalls auf 300 € angehoben. Die weiteren Vertragsbestandteile und Ermäßigungen bleiben unverändert.

PASSIONSTHEATER
Für das Passionstheater gelten nachfolgende Konditionen:
Miete, ganztags: 1.500 €
Miete, halber Tag: 700 €
Kaution: 1.000 €
Auch hier ist eine Anpassung des Mietzinses notwendig. Nachdem die Bereitstellung des Passionstheaters sehr personal- und energieintensiv ist, schlägt die Werkleitung eine Erhöhung des Mietzinses auf 2.000 € ganztags und 1.000 € halbtags vor. Die Kaution wird ebenfalls auf 2.000 € erhöht. 
Die Werkleitung würde jedoch den Mietpreis nur als Mindestpreis vorschlagen, dass für eine externe Großveranstaltung der Mietpreis entsprechend angepasst werden kann.

Beschlussvorschlag

  1. Der Werkausschuss beschließt den Mietzins und die Kaution für die Vermietung des Kleinen Theater ab dem 01.10.2023 auf 300 € brutto für private Mieter und 300 € netto für gewerbliche Mieter anzuheben. Die Kaution wird auf 300 € festgesetzt. 

  1. Der Werkausschuss beschließt den Mindestmietzins für die Vermietung des Passionstheaters ab dem 01.10.2023 auf 2.000 € brutto ganztags / 1.000 € brutto halbtags für private Mieter und 2.000 € netto ganztags / 1.000 € netto halbtags für gewerbliche Mieter anzuheben. Die Kaution wird auf 2.000 € festgesetzt. 

Beschluss 1

Der Werkausschuss beschließt den Mietzins und die Kaution für die Vermietung des Kleinen Theater ab dem 01.10.2023 auf 300 € brutto für private Mieter und 300 € netto für gewerbliche Mieter anzuheben. Die Kaution wird auf 300 € festgesetzt. 
Bei der Vermietung an Personen außerhalb Oberammergaus beträgt der Mietzins 
400,00 €. Die rechtliche Prüfung und Umsetzung erfolgt durch den Werkleiter.
Die Ermäßigung für die Mitglieder des Gemeinderats wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss beschließt, den Mietzins für das Passionstheater jeweils im Einzelfall zu verhandeln.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Passionstheater; Prüfauftrag, Überdachung Seitengassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für die Passionsspiele 2020/2022 wurden die Seitengassen auf der Passionsbühne als Teil des Bühnenbildes überdacht. Hintergrund war u. a. die Möglichkeit die Seitengassen dem Bühnenbild entsprechend auszuleuchten.  Für die Überdachung gibt es keine Baugenehmigung, sondern wurde von der Baubehörde im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen nur für die Passionsspiele 2020/2022 genehmigt und wurde für den Veranstaltungssommer 2023 nochmals bis zum Ende des Theatersommers 2023 verlängert.

Die Abrissarbeiten werden nach Beendigung des Theatersommers beginnen. Demnach müssten die Seitengassen dem Bühnenbild wieder angepasst werden. Jedoch besteht auch die Möglichkeit einen Bauantrag für eine feste Überdachung der Seitengassen zu stellen.

Das gemeindliche Bauamt unterstützt die Planung mit nachfolgender Stellungnahme von Bernd Sedlmaier:

Die Stadtgassen des Passionstheaters wurden zu den Passionsspielen 2022 mit einer Überdachung versehen.
Diese Konstruktion wurde im Zuge des Kulissenbaus errichtet und ist kein dauerhaftes Bauwerk.
Im Brandschutznachweis für das Passionstheater wurden die Überdachungen zudem nur temporär mit entsprechenden Auflagen genehmigt.
Sie müssen gemäß Anordnung des Landratsamtes spätestens nach dem Kultursommer 2023 zwingend aus Brandschutzgründen zurückgebaut werden.

Anschließend müssten die durch die provisorische Konstruktion entstandenen Anschlussbereiche und Anschlussflächen wieder verkleidet und entsprechend baulich wiederhergestellt werden.

Die Zeit der überdachten Gassen hat gezeigt, dass sich eine Überdachung der Gassen sowohl für die Pflege, den Unterhalt und auch die Dauerhaftigkeit des Bauwerks insgesamt positiv auswirkt.

Es wurde deshalb von der Werkleitung die Überlegung angestellt, die Stadtgassen mit einer dauerhaften Überdachung zu versehen.
Um die Umsetzbarkeit grundsätzlich zu prüfen, sind Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-3 Objektplanung und ggf. Tragwerksplanung notwendig, geschätzte Größenordnung ca. 30 - 40.000 Euro je nach Aufwand und Detailgrad.
Es müssen die baurechtlichen Aspekte, hier insbesondere Denkmalschutz sowie die bautechnischen und konstruktiven Belange, u.a. Art der Umsetzbarkeit, Optik, Brandschutz, Statik etc.  geprüft bzw. bearbeitet werden.

Um die Seitengassen entsprechend der Bauvorschriften zu überdachen, ist es notwendig einen Planungsauftrag an ein Architektenbüro zu vergeben, um die Kosten für dieses Vorhaben zu ermitteln.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung einen Planungsauftrag für die Überdachung der Seitengassen im Passionstheater an ein Architekturbüro zu vergeben und bewilligt die Mittel von 40.000€.

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6. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.07.2023 ö 6
Datenstand vom 13.12.2023 14:20 Uhr