Datum: 20.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresrechnung 2022; Bekanntgabe nach Art. 102 Abs. 2 GO, Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022
2 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

zum Seitenanfang

1. Jahresrechnung 2022; Bekanntgabe nach Art. 102 Abs. 2 GO, Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

1. Zusammenfassung: Das Haushaltsjahr 2022

Am 17. Januar 2022 wurde vom Gemeinderat der Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt herrschte die Omikron-Welle und der Corona-Ausnahmezustand dauerte noch an. Die Planung für das Haushaltsjahr war besonders herausfordernd, da nicht vorhersehbar war, ob die Passionsspiele ohne erhebliche Einschränkungen stattfinden werden können. Die sich ständig ändernden Corona-Verordnungen machten es schwierig, die Entwicklungen präzise vorherzusagen.

Die Gemeinde musste daher eine "auf Sicht fahren"-Strategie anwenden, um die pandemiebedingten und wirtschaftlichen Veränderungen angemessen zu berücksichtigen. Glücklicherweise konnten die Passionsspiele letztendlich ohne größere Einschränkungen stattfinden. Dies führte dazu, dass das Haushaltsjahr besser verlief als in der Planungsphase angenommen wurde.

Trotz dieser positiven Entwicklungen ist es wichtig anzumerken, dass die steigende Inflation und die wirtschaftliche Rezession in den kommenden Jahren negative Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt haben werden. Die Gemeinde Oberammergau muss sich daher auf diese Herausforderungen vorbereiten und möglicherweise bereits in den nächsten Jahren entsprechende Maßnahmen ergreifen, um angemessen auf diese Entwicklungen reagieren zu können.

Da der Eigenbetrieb Oberammergau Kultur die entsprechenden Gewinne erwirtschaftete, konnte zum Jahresende eine Entnahme aus dem steuerlichen Einlagekonto i. H. von 4,4 Mio. € ausgezahlt werden, was wesentlich zum Überschuss des Verwaltungshaushalts von rd. 8,2 Mio. € beitrug.


Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 schließt wie folgt ab:


2. Verwaltungshaushalt 2022:

Insgesamt konnte ein Überschuss im Verwaltungshaushalt von 8.240.942,92 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. In der Haushaltsplanung war noch ein Zuführungsbetrag i. H. von 4.872.760,00 € veranschlagt worden.

Im Wesentlichen waren für die Ergebnisverbesserung nachfolgend aufgeführte Einsparungen bzw. Mehreinnahmen verantwortlich:




3. Vermögenshaushalt 2022:

3.1. Einnahmen:

Zu den größten IST-Einnahmen des Vermögenshaushalts gehören, neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt i. H. von 8.240.942,92 € die Investitionszuweisungen des Landes in Höhe von insgesamt 1.182.305,39 € sowie Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen i. H. von 121.721,82 €.

3.2. Ausgaben – Finanzierungsschwerpunkte:

Nachfolgend sind die größten Ausgabepositionen des Jahres 2022 für Investitionen aufgeführt:


3.3. Haushaltsreste:

Bei der Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung sind auch Haushaltseinnahme- und 
-ausgabereste durch Hinzurechnung zu den Soll-Einnahmen bzw. Soll-Ausgaben zu berücksichtigen. Einnahmereste dürfen gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahmen im folgenden Jahr gesichert ist. Die Ausgabereste können für Investitionen gebildet werden, welche bislang nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt wurden. Dadurch stehen die Haushaltsmittel im Folgejahr bereits vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung zur Verfügung. 

Unter anderem wurden in folgenden Bereichen des Vermögenshaushalts neue Haushaltsreste gebildet:

 
neue Haushaltsreste:
 

Vermögenshaushalt - Einnahmen:
 
Zuweisungen Land: Kanalbau Laber Bergstation
112.500,00
Kostenerstattung: Kanalbau Laber Bergstation
5.412,09
Zuweisungen Land: Wasserleitungsbau Laber 
112.500,00
 
 
Vermögenshaushalt - Ausgaben:
 
Rathaus - Bedachung
250.000,00
Feuerwehrhaus - Neubau, Planung
30.000,00
Schule Statik, Abstellraum
65.700,00
KiGa Regenbogen - Außenanlagen
49.390,59
Sporthalle, Heizung, energetische Sanierung
307.000,00
Klärwerk - BHKW, Photovoltaik
100.000,00
Kanalbau - Laber Bergstation
150.000,00
Bauhof, Arbeitsgeräte und Maschinen (Bauwagen usw.)
64.925,80
Bauhof, Beschaffung von Fahrzeugen
100.000,00
Breitbandförderung (KLL-Straße)
35.000,00
Wasserwerk Tiefbaumaßnahmen 
75.000,00
Wasserwerk- Wasserleitung Laber
150.000,00


4. Rücklagen- und Schuldenstand:

Der Rücklagen- und Schuldenstand der Hoheitsverwaltung stellt sich unter Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses wie folgt dar:

 
31.12.2021
31.12.2022
nachrichtlich:         RL-Zuführungen  Tilgungen 2022
Soll-Rücklage:
4.122.500 €
10.760.000 €
6.637.500 €
Soll-Schuldenstand:
5.490.900 €
4.992.300 €
498.600 €


Anstatt der eingeplanten Rücklagenzuführung i. H. von 3.066.110,00 € konnte eine Zuführung i. H. von 6.637.507,96 € erfolgen. Die Aufnahme von Kassenkrediten war nicht notwendig.

Für den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur liegen folgende Zahlen vor:

 
31.12.2022
Liquiditätsstatus:
29.794.506 €
Schuldenstand:
0 €


Der Daisenberger Stiftung wurde ein Betrag von 420,89 € zugeführt. Das Vermögen der Stiftung beträgt zum 31.12.2022 insgesamt € 45.709,09.

5. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben:

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs wurden folgende, bisher noch nicht durch den Gemeinderat genehmigte, überplanmäßige Ausgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 66 Abs. 1 GO) geleistet:

Nr.:
Haushaltsstelle:
 
€:
I
9000.8321
Kreisumlage
61.086,24
II
1300.9350
Brandschutz - Erwerb von beweglichen Sachen
59.192,48
III
6301.005.9590
Baunebenkosten Kreislainebrücke
12.500,00
IV
7000.9490
Klärwerk - Planung Vorklärung, Sandfang
18.381,01
V
8800.9455
Grundvermögen - Dorfstr. 3, Hinterhof
12.222,36


Ursächlich für die oben aufgeführte Haushaltüberschreitung bei der Nrn. I ist die Erhöhung des Kreisumlagesatzes. Dieser wurde lt. Bescheid vom 12.04.2022 von 45,5% auf 47 % erhöht. Bei der Haushaltsplanung im Oktober 2021 wurde mit einer Umlagesatzerhöhung auf 46 % gerechnet.

Im Bereich der Feuerwehr (Nr. II) wurden im Finanzplan veranschlagte Ausgabemittel vorgezogen, da hierfür Fördermittel im Rahmen des G7-Gipfels beantragt werden konnten.

Bei verschiedenen Baumaßnahmen (siehe Nrn. III – V) kam es zu mehraufwands- bzw. inflationsbedingten Zusatzausgaben bei den Planungsleistungen bzw. bei der Bauausführung.

Die Deckung der oben dargestellten Mehrausgaben war, durch die unter der Nr. 2 des Sachverhalts aufgeführten Mehreinnahmen gewährleistet.

Beschlussvorschlag

Die Jahresrechnung 2022 der Hoheitsverwaltung wird von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung mit Sachbüchern und Belegen steht dem Rechnungsprüfungsausschuss nun zur Prüfung zur Verfügung. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung beauftragt.

Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden, wie im Sachverhalt dargestellt genehmigt.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2022 der Hoheitsverwaltung wird von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung mit Sachbüchern und Belegen steht dem Rechnungsprüfungsausschuss nun zur Prüfung zur Verfügung. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung beauftragt.

Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden, wie im Sachverhalt dargestellt genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Keine Anfragen.

Datenstand vom 03.01.2024 07:52 Uhr