Datum: 11.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Wellenberg; Freibadebetrieb 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.10.2023
|
ö
|
beschliessend
|
1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat muss sich Gedanken machen, ob 2024 wieder ein Freibadebetrieb im Wellenberg stattfinden soll.
Die personelle Situation wird sich im kommenden Jahr nochmals gravierend verschärfen. Der letzte verbliebende Techniker, wird im Frühjahr 2024 in die Freiphase der Altersteilzeit treten.
In die technische Anlage muss investiert werden. Die Chlorgasanlage bringt nicht mehr genügend Leistung um an besucherstarken Tagen die entsprechend vorgeschriebene Wasserqualität zu gewährleisten. Der Unterwassersauger für das Sportbecken ist zu erneuern (23.000 Euro). Die zweite Überwinterung der Anlage wird mit Sicherheit weitere Investitionen in Technik und Gebäudehülle nach sich ziehen.
Auch wenn 2024 alle technischen Voraussetzungen für einen weiteren Sommerbetrieb vorliegen sollten, steht immer noch die Frage im Raum, ob ausreichend Personal gefunden werden kann, um einen rechtssicheren Badebetrieb gewährleisten zu können.
Besonders negativ wurden von unseren Gästen die kalten Wassertemperaturen, der fehlende Kiosk und die hohen Parkgebühren empfunden.
Nachfolgend erste Auswertungen zu Sommersaison sowie zum aktuellen Finanzmittelbedarf des Regiebetriebes:
Bei den unten aufgeführten Personalkosten einmalige Abwicklungskosten aus der Betriebsschließung enthalten. Diese werden künftig nicht mehr anfallen. Es müssen für den Betrieb des Wellenbergs als Freibad ca. 175.000 Euro Personalkosten (ohne innere Verrechnung) veranschlagt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat plant für das Jahr 2024 die Weiterführung des Freibadebetriebs im Wellenberg. Es soll alles unternommen werden, um die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Betriebsablauf gewährleisten zu können.
Beschluss
Der Gemeinderat plant für das Jahr 2024 die Weiterführung des Freibadebetriebs im Wellenberg. Es soll alles unternommen werden, um die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Betriebsablauf gewährleisten zu können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Wasserversorgung; Ertüchtigung der Lüftungsanlagen in den Hochbehältern der Nieder- und Hochzone
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.10.2023
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
Sachverhalt
Die Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung beider Hochbehälter entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik. Die Gemeinde wurde vom WWA Weilheim aufgefordert, diese entsprechend zu ertüchtigen.
Es sind umfangreiche Arbeiten zur Trennung des Luftraumes der jeweiligen
Wasserkammern sowie zum Einbau einer getrennten Entlüftung notwendig.
Die Maßnahme wurde vom Ingenieurbüro SLI aus Augsburg geplant. Lt. Berechnung werden die Kosten ca. 191.000 € betragen.
Die Arbeiten können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt je an die Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner 250 €, maximal 70 % der Ausgaben nach Ausführung.
Nach Bewilligung der Maßnahme wird die Ausschreibung erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen im Jahr 2024 durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Lüftungsanlagen in den Hochbehältern der Hoch- und Niederzone durchzuführen. Hierfür sind Haushaltsmittel i. H. von 191.000 € für das Jahr 2024 einzuplanen.
Die Maßnahme ist im Rahmen des RZ-Was Förderprogramms abzuwickeln, die notwendigen Anträge sind beim Wasserwirtschaftsamt in Weilheim einzureichen.
Nach Bewilligung der Maßnahme sind die Arbeiten auszuschreiben. Im Anschluss hat die Vergabe des Auftrags an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Lüftungsanlagen in den Hochbehältern der Hoch- und Niederzone durchzuführen. Hierfür sind Haushaltsmittel i. H. von 191.000 € für das Jahr 2024 einzuplanen.
Die Maßnahme ist im Rahmen des RZ-Was Förderprogramms abzuwickeln, die notwendigen Anträge sind beim Wasserwirtschaftsamt in Weilheim einzureichen.
Nach Bewilligung der Maßnahme sind die Arbeiten auszuschreiben. Im Anschluss hat die Vergabe des Auftrags an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.10.2023
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
GRM Wolf erkundigt sich, warum die öffentlichen WC´s im Kleinen Theater geschlossen sind.
GL Ostler erklärt, dass in der ruhigen touristischen Zeit durchaus die beiden Anlagen im Ammergauer Haus und im Passionstheater ausreichend sind.
GRM Utschneider frägt an, ob das neue Heizungsgesetz negative Auswirkungen auf die geplante Dorfheizung hat. BGM Rödl verneint dies.
GRM Utschneider frägt nach, wann der Antrag seiner Fraktion in Sachen Kultursommer auf die Tagesordnung kommen wird. BGM Rödl geht davon aus, dass sich die Passionstheater GmbH bis zur nächsten Sitzung äußern wird, ob sie den Vertrag für den kommenden Kultursommer unterzeichnen wird. Falls ein Vertrag nicht zustande kommen sollte, wird der Antrag der Fraktion PWG unmittelbar auf die Tagesordnung gesetzt werden.
GRM Fux bittet darum, auf der Rückseite der Ortseingangstafeln die Worte „Auf wiedersehen“ o. Ä. aufdrucken zu lassen.
Datenstand vom 21.11.2023 14:48 Uhr