Datum: 13.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ammergauer Haus OG, Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Wellenberg Freibadebetrieb; Antrag der Fraktion PWG die Wassertemperatur zu erhöhen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.12.2023
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, für den Freibadebetrieb im Wellenberg im Sommer 2024 die technischen Möglichkeiten zu schaffen, das Wasser im Sportbecken nicht ausschließlich über die Solar-Absorberanlage zu beheizen.
Begründung
Die Ausführungen des Ingenieurbüros Heiland in der Gemeinderatssitzung am 15. November 2023 haben verdeutlicht, dass es technisch kein allzu großer Aufwand sein sollte, die vorhandenen technischen Einrichtungen im Gebäude des ehemaligen Schwimmbads Wellenberg zu nutzen, um das Sportbecken während des Freibadebetriebs zu beheizen, solange die Außentemperaturen sowie ein Erwärmen durch die Solar-Absorberanlage eine konstante Wassertemperatur im Zielkorridor 21 bis 25°C nicht ermöglichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zusammen mit dem Ingenieurbüro Heiland wurde die bestehende Anlage nochmals begutachtet.
Daraufhin wurde folgende Einschätzung abgegeben:
1. Aus der Wärmepumpe verfügbare Wärmearbeit, ausgehend von der Erfahrung, dass
- der Bergwasserabfluss nur für 50 % Leistung ausreichend ist:
- Heizarbeit der WP 160 kW * 0,5 * 24 Stunden = 1.920 kWh/24 Stunden
- Stromverbrauch einschl. Pumpen: 31 kW * 0,5 * 24 Stunden = 372 kWh/Tag
- Stromkosten bei 100 Tagen Betrieb: 372 kWh/d * 0,4 €/kWh * 100 d = 14.880 €/Saison
- Investitionskosten für den Umbau auf das Sportbecken: ca. 25.000 €
2. Wirkung im Sportbecken
- Beckenvolumen: 1.950 m³ (0201 A ...)
- Erwärmung ohne Berücksichtigung von Verlusten:
- 1.920 kWh/Tag / (1.950 m³ * 1,16) = 0,85 Kelvin/Tag
- Wärmeverlust des Beckens in einer Nacht: ca. 4.000 – 13.000 kWh/Nacht
Die Wirkung der Wärmepumpe auf die Sportbeckentemperatur wäre kaum messbar, da deren Energiebeitrag nur ca. ein Fünftel der nächtlichen Verluste betragen würde.
3. Alternative
- Bewegliche Beckenabdeckung; Kosten ca. 200.000 €
Deckungsvorschlag
Die anfallenden Kosten sind im Haushalt 2024 einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, für den Freibadebetrieb im Wellenberg im Sommer 2024 die technischen Möglichkeiten zu schaffen, das Wasser im Sportbecken nicht ausschließlich über die Solar-Absorberanlage zu beheizen.
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2. Gewerbesteuer; Erhöhung des Hebesatzes 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.12.2023
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die hohe Inflation, die gestiegenen Energiekosten und der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst führen zu erheblichen Mehrkosten, welche den Verwaltungshaushalt der Gemeinde Oberammergau stark belasten. Außerdem ist damit zu rechnen, dass auch der Kreisumlagesatz und damit die Belastung des Gemeindehaushalts durch die Kreisumlage, welche zur Deckung des Finanzbedarfs des Landkreises erhoben wird, weiter steigen wird.
Nachdem im Verwaltungshaushalt auf der Ausgabenseite nur schwer große Einsparungen möglich sind, könnte die Einnahmenseite durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes gestärkt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen am 27.12.2023 über eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes beraten und mehrheitlich dem Gemeinderat eine Erhöhung des Hebesatzes ab dem Haushaltsjahr 2024 von bisher
380 % auf 400 % empfohlen.
Vor den Passions- und Coronajahren betrugen die Gewerbesteuereinnahmen jährlich durchschnittlich 1,5 Mio. €. Eine Erhöhung des Hebesatzes um 20% verursacht bei diesem Betrag jährliche Mehreinnahmen i. H. von rd. 70.000 €.
Auswirkungen auf die Gewerbebetriebe:
Im Zuge der Corona-Hilfe-Maßnahmen wurde ab 2020 der Faktor für die Gewerbesteuer-anrechnung (§ 35 Einkommensteuergesetz) von 3,8 auf 4,0 erhöht. D. h., dass sich die tarifliche Einkommensteuer bei gewerblichen Unternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) um das Vierfache des vom Finanzamt jährlich festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrages ermäßigt. Die von der Gemeinde mit einem Prozentsatz (Hebesatz) von bis zu 400% auf den Gewerbesteuer-Messbetrag festgesetzte Steuer, kann damit vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Für den Gewerbebetrieb entsteht keine Mehrbelastung. In der Praxis kann es lediglich vorkommen, dass die Einkommensteuer nicht ausreichend hoch ist, z. B. aufgrund von Verlusten aus anderen Einkunftsarten, und deshalb keine vollständige Anrechnung erfolgen kann.
Bei Kapitalgesellschaften (GmbHs) ergibt sich durch die Steuererhöhung jedoch eine Mehrbelastung, weil das Körperschaftssteuergesetz im Vergleich zum Einkommensteuergesetz keine Gewerbesteueranrechnung kennt.
Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Gemeinde
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2021
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Hebesatz der Gewerbesteuer
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Bad Kohlgrub
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350
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Bad Bayersoien
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360
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Eschenlohe
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350
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Ettal
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310
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Farchant
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380
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Garmisch-Partenkirchen, M
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360
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Grainau
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380
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Großweil
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340
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Krün
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360
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Mittenwald, M
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350
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Murnau a.Staffelsee, M
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380
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Oberammergau
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380
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Oberau
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325
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Ohlstadt
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340
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Riegsee
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380
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Saulgrub
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290
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Schwaigen
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350
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Seehausen a.Staffelsee
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300
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Spatzenhausen
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380
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Uffing a.Staffelsee
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380
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Unterammergau
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350
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Wallgau
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350
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Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes in der Gemeinde Oberammergau:
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Hebesatz in %:
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seit 01.01.1999
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350
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seit 01.01.2013
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380
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Bei einem Erhöhungsbeschluss des Gemeinderates zum jetzigen Zeitpunkt, könnten bereits in den Vorauszahlungsbescheiden Anfang des Jahres 2024 die richtigen Beträge festgesetzt werden. Somit würden keine Zusatzkosten für den Versand von Änderungsbescheiden entstehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 380 % auf 400 % ab dem Haushaltsjahr 2024.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 380 % auf 400 % ab dem Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15
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3. Kanalnetz im Ortsbereich, TV Befahrung 2024, Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.12.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Eine wichtige aktuelle und zukünftige Aufgabe ist der ordnungsgemäße Betrieb und die Werterhaltung des Kanalnetzes.
Hierzu wurden in den letzten Jahren bereits diverse Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Grundlage hierfür ist das digitale Kanalkataster, das für den Gemeindebereich in Zusammenarbeit mit der Fa. RIWA in den letzten Jahren Zug um Zug aufgebaut wurde.
Um das Kataster zu vervollständigen und die Grundlagen für weitere Kanalsanierungsmaßnahmen zu schaffen, sollen nun die noch nicht untersuchten und erfassten Kanallängen von ca. 20 km Kanalleitungen in einem Zuge erfasst und eingepflegt werden. Die Arbeiten sollen 2024 erfolgen. Die entsprechenden Mittel wurden im HH 2024 eingeplant.
Die Leistungen dazu wurden öffentlich ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. RKI Rothdach, Kanalprüfung, Oberschönegg abgegeben. (siehe Vergabevorschlag IB RIWA)
Das Kanalnetz der Gemeinde Oberammergau beträgt ca. 43 km.
Beschlussvorschlag
Der Auftrag wird entsprechend dem vorliegenden Angebot an die Fa. RKI Rothdach erteilt.
Beschluss
Der Auftrag wird entsprechend dem vorliegenden Angebot an die Fa. RKI Rothdach erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Geschäftsgang; Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.12.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Entsprechend Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Soweit entsprechende Beschlüsse aus vergangenen Sitzungen vorliegen, werden diese bekannt gemacht.
Beschlussvorschlag
GR 23.10.2023 – Anschaffung Pritschenwagen
Der Gemeinderat beschließt den Kauf eines E-Nutzfahrzeugs für den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur und gibt hierfür Finanzmittel i. H. v. 60.000 € frei.
GR 25.10.2023 – Fußballtrainingslager
Der Gemeinderat hat sich gegen eine mögliche Kooperation in Form eines Trainingslagers in Oberammergau mit einem Bundesligisten oder einem ausländischen Verein der verschiedenen Premier Leagues ausgesprochen.
GR 25.10.2023 – Bike Transalp
Die Bike Transalp sollte im Jahr 2024 in Oberammergau starten. Der Gemeinderat hat sich gegen die Durchführung der Veranstaltung ausgesprochen.
GR 11.10.2023 – Einstellung Werkleitung
Frau Ramona Wegenast ist als Werkleiterin für den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur zum 01.06.2024 zu beschäftigen.
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5. Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.12.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
GRM Fux bitte darum, die öffentlichen WC´s im Kleinen Theater auch im Winter offen zu halten. Auf die Gründe der Schließung wurde detailliert im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingegangen.
Datenstand vom 16.01.2025 10:02 Uhr